Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Jalousieschalter im Bereich 2
Ist es erlaubt, im Schutzbereich 2 eine Jalousie zu installieren?
Frage:
Darf man im Schutzbereich 2 eine Jalousie anschließen? Ist dies auch mit einem Schalter möglich? Wäre hier die Mindestschutzart IP X4 in Ordnung? Aus meiner Sicht müsste die Anschlussdose ebenfalls in IP X4 ausgeführt werden. Ein herkömmlicher Dosendeckel wäre demzufolge nicht ausreichend. Oder sehen Sie das anders?
Antwort:
Für die Errichtung elektrischer Verbrauchsmittel gibt es nur Einschränkungen für die Bereiche 0 und 1. Das heißt im Bereich 2 dürfen alle elektrischen Verbrauchsmittel und auch alle Betriebsmittel errichtet werden. Hiervon ausgenommen sind Steckdosen, die mit anderen Spannungen als mit SELV oder PELV versorgt werden. Zugelassen sind aber auch Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5) [1].
Zusätzliche Einschränkungen gibt es noch für „raumfremde“ Kabel/Leitungen, siehe Abschnitt 701.512.3 b) und c) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [2].
Somit gilt, dass eine Jalousie, einschließlich der dazugehörigen Anschlussdose und des dazugehörigen Jalousieschalters im Bereich 2 eines Raumes mit Badewanne oder Dusche errichtet werden darf, sofern – wie der Anfragende auch anführt – die Mindestschutzart von IPX4, die für den Bereich 2 im Abschnitt 701.512.2 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [2] festgelegt ist, erfüllt ist.
Wie der Anfragende auch selbst vermutet, kann ein normaler Abzweigdosendeckel (Federdeckel) diese Anforderung nicht erfüllen.