Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung
Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Fehler in einer SF6-Mittelspannungsanlage
09.04.2018
An einer 10-kV-Schaltanlage mit Motorantrieb erlitt ein Monteur schwere Brandverletzungen durch einen Störlichtbogen.
Hersteller der 1996 errichteten Anlage vom Typ BTL-S104 war die Concordia Sprecher-Schaltgeräte GmbH. Nach mehreren Rechtsnachfolgern (Alstom, Areva) ist heute Schneider Electric der Ansprechpartner. Einem Sachverständigengutachten zufolge waren zwei mechanische Fehler ursächlich:
Den Unterlagen des Herstellers zufolge ist die Schaltanlage wartungsfrei. Außerdem wurde während der Betriebszeit von 19 Jahren keine Schaltung dokumentiert und hat demzufolge mutmaßlich auch nicht stattgefunden. Dieses langjährige Fehlen jeglicher Bewegung der mechanischen Schaltelemente hat dem Gutachten zufolge das mechanische Fehlverhalten der Anlage begünstigt. In der Errichtungsbestimmung für Starkstromanlagen über 1 kV (DIN VDE 0101) wird seit em Jahr 2000 gefordert, dass heiße Gase und Dämpfe von Störlichtbögen gefahrlos ins Freie abzuführen sind (vgl. auch Abschnitte 5.2.1.5 und 7.4 der Norm). Für Schaltanlagen, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, gab es diese Forderung nicht. Die Anlagen wurden in der Regel so errichtet, dass die freigesetzte Lichtbogenenergie in Kabelkanäle oder aufgeständerte Böden entweichen konnte.
Schaltanlagen, festlegen, ob für Beschäftigte bei Arbeiten, wie zum Beispiel Schalthandlungen, ein Verletzungsrisiko durch freigesetzte Lichtbogenenergie besteht. Geeignete Maßnahmen, beispielsweise die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen, sind von einer Elektrofachkraft
zu bestimmen. Der Unfall zeigt, dass auch gasisolierte Schaltanlagen (GIS) von der Beurteilung des Lichtbogenrisikos nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Dieses Unfallgeschehen aus dem Themenbereich Arbeitssicherheit wurde dem folgenden Artikel des Facharchivs entnommen Bestellen Sie jetzt kostenlos eine Printausgabe des Elektropratikers!
- Ein defekter Motorendschalter hat bei Erreichen der Schalterendstellung den Motor nicht abgeschaltet.
- Eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung in Form einer mechanischen Sperrklinke war unwirksam.
Den Unterlagen des Herstellers zufolge ist die Schaltanlage wartungsfrei. Außerdem wurde während der Betriebszeit von 19 Jahren keine Schaltung dokumentiert und hat demzufolge mutmaßlich auch nicht stattgefunden. Dieses langjährige Fehlen jeglicher Bewegung der mechanischen Schaltelemente hat dem Gutachten zufolge das mechanische Fehlverhalten der Anlage begünstigt. In der Errichtungsbestimmung für Starkstromanlagen über 1 kV (DIN VDE 0101) wird seit em Jahr 2000 gefordert, dass heiße Gase und Dämpfe von Störlichtbögen gefahrlos ins Freie abzuführen sind (vgl. auch Abschnitte 5.2.1.5 und 7.4 der Norm). Für Schaltanlagen, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, gab es diese Forderung nicht. Die Anlagen wurden in der Regel so errichtet, dass die freigesetzte Lichtbogenenergie in Kabelkanäle oder aufgeständerte Böden entweichen konnte.
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Betreiber, insbesondere ältererSchaltanlagen, festlegen, ob für Beschäftigte bei Arbeiten, wie zum Beispiel Schalthandlungen, ein Verletzungsrisiko durch freigesetzte Lichtbogenenergie besteht. Geeignete Maßnahmen, beispielsweise die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Störlichtbögen, sind von einer Elektrofachkraft
zu bestimmen. Der Unfall zeigt, dass auch gasisolierte Schaltanlagen (GIS) von der Beurteilung des Lichtbogenrisikos nicht grundsätzlich ausgenommen werden können. Dieses Unfallgeschehen aus dem Themenbereich Arbeitssicherheit wurde dem folgenden Artikel des Facharchivs entnommen Bestellen Sie jetzt kostenlos eine Printausgabe des Elektropratikers!