Feuer in der Elektroinstallation
Fachgerechte Brandschutzmaßnahmen in Decken und Wänden
Ziel baulicher Brandschutzmaßnahmen ist es, die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall zu verhindern. So bleiben Flucht- und Rettungswege geschützt und ermöglichen die rasche Rettung von Menschenleben. Eingebrachte Elektroinstallationen in der Trockenbauweise dürfen dabei keine Schwächung der Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutzwand oder einer Brandschutzdecke darstellen. Gleichzeitig müssen die Funktionstüchtigkeit und der Nutzerkomfort der Elektroinstallation im alltäglichen Betrieb gewährleistet sein.
Neben der Brandschutzfunktion können weitere bauphysikalische Funktionen, wie der Schallschutz oder die Luftdichtheit gefordert sein. Bei Gebäudetrennwänden von Reihenhäusern wird beispielsweise nach DIN 18 015-5 (Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation) die Luftdichtheit gefordert sowie der Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) bzw. VDI 4100 (Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz).
In Deutschland ist der Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer definiert, die ergänzt werden durch Richtlinien, Verordnungen, technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Normen, wie die DIN 4102, DIN EN 13 501, die DIN EN 1363, die DIN EN 1364 und DIN EN 1366 sowie die Leitungsanlagenrichtlinien der Bundesländer (LAR, RbALei). Hier sind die Anforderungen an die Brennbarkeit von Baustoffen, Feuerwiderstandklasse, Feuerwiderstandsdauer sowie an Aufbauten von Wänden und Decken geregelt.
Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen Gebäude normaler Art und Nutzung (Wohngebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung) und Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) für die es zusätzliche Anforderungen zu beachten gilt. Zu den Verordnungen und Richtlinien gehören unter anderem die Industriebaurichtlinie, die Krankenhausbauverordnung, die Versammlungsstättenverordnung, die Schulbaurichtlinie, die Holzbaurichtlinie oder die Hochhaus-Richtlinie. Für Sonderbauten, für die es keine Sonderbauverordnungen gibt, müssen die Brandschutzmaßnahmen in einem Brandschutzkonzept definiert werden.
Installationsöffnungen in den Raumbegrenzungsflächen, wie zum Beispiel in Decken für die Installation von Einbauleuchten bzw. Lautsprechern oder aber Öffnungen in der Wand für z. B. Schalter, Steckdosen und andere Geräte sowie die Leitungsführungen durch Brandschutzwände und Brandschutzdecken müssen so ausgeführt sein, dass im Falle eines Brandes Feuer und Rauch nicht in benachbarte Bereiche oder Räume gelangen können. Eine unzureichend ausgeführte Elektroinstallation könnte so Auslöser sein, um Menschenleben zu gefährden oder Sachwerte zu zerstören. Damit die Elektroinstallation nicht zur Gefährdung von Menschenleben und Sachwerten führt, ist eine zentrale Forderung, die Übertragung von Rauch und Feuer möglichst vollständig zu vermeiden – quasi als wäre keine Elektroinstallation vorhanden.
Neben der Verantwortung für die Sicherheit sind Planer und Ausführende, auch vor dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, gut beraten, auf eine sach- und fachgerechte Ausführung zu achten. Denn eine mängelbehaftete Elektroinstallation ohne Gewissheit der bestimmungsgemäßen Anwendung, kann mitunter zu einer verzögerten Bauabnahme oder zu aufwendigen Nachbesserungs- oder Kompensationsmaßnahmen führen.
Elektroinstallationen in Brandschutzdecken
In abgehängten Brandschutzdecken werden sehr häufig Leuchten oder Lautsprecher eingebaut, was die Brandschutzfunktion der Decke zerstört und die Wiederertüchtigung erfordert. In der Vergangenheit wurden hier unter anderem zweilagige Umkofferungen hergestellt, die die Feuerwiderstandklasse EI 30 für die Brandbeanspruchung unterhalb der Decke sowie aus dem Deckenhohlraum gewährleisten sollten. Neben dem sorgfältigen, rauchdichten Abdichten machte das hohe Gewicht solcher Umkofferungen in der Vergangenheit Sorge. Denn aufgrund dessen mussten solche Umkofferungen zusätzlich an der Rohdecke abgefangen werden, da sie sonst die Statik der abgehängten Brandschutzdecke zu sehr beeinträchtigten. Zudem war die Kontrolle der bauseitigen Ausführungen mitunter nur sehr schwierig vorzunehmen.
Seit 2004 stehen die Flamox-Brandschutzgehäuse als bauaufsichtlich zugelassene Einbaugehäuse zur Verfügung. Die Gehäuse der neuen Generation (Bild 1) schaffen Raum für neues Licht und moderne Beschallung. Sie sind speziell für LED-Einbauleuchten ausgerichtet, können aber auch Kompaktleuchtstoff-, Niedervolt- oder Hochvolthalogenleuchten sowie Einbaulautsprecher ihren sicheren Platz bieten.
Die Montage kann auch zeitversetzt von unten, durch die verschlossene Decke, erfolgen. Die Installationsöffnung wird mittels Schablone erstellt, das Gehäuse von der Deckenunterseite eingeführt und rutschfest befestigt. Die ausgeschnittenen Deckenplatten können wiederverwendet werden. Wegen des geringen Gewichts von 1,35 kg bzw. 2,79 kg wird keine zusätzliche Abhängung mittels Noniusabhänger benötigt, wie es bei herkömmlichen Umkofferungen erforderlich wäre. Die Gehäuse sind ausgelegt für die Feuerwiderstandsklasse EI 30 in selbständigen Unterdecken, d. h. sowohl für die Brandbeanspruchung von der Deckenunterseite als auch für die aus dem Deckenhohlraum.
Für die Integration von kleineren Orientierungsleuchten, die LED-Sicherheitsbeleuchtung, Pendelleuchten bzw. als Geräte-Verbindungsdose zur Aufnahme von Klemmen stehen Deckendosen des Typs HWD 30 zur Verfügung. Sie werden wie eine herkömmliche Hohlwanddose in der Decke eingesetzt und weisen eine Feuerwiderstandsklasse von bis zu EI 90 auf. Ohne Dämmmaterial oberhalb der Dose erreichen sie die Feuerwiderstandsklasse EI 30, mit Dämmmaterial nach DIN 13 501 bis EI 60 und mit Rockwool-Termarock 100 die Feuerwiderstandsklasse EI 90. Als reine Decken-Verbindungsdose mit Brandschutzdeckel wird die Feuerwiderstandsklasse bis EI 60 erreicht.
Brandschutzwände der Leichtbauweise
Auch in Brandschutzwänden ist eine brandschutzgerechte Elektroinstallation vorzunehmen. Während dies früher mit erheblichem Zeitaufwand verbunden war und die Installation von einseitig angebrachten Hohlwanddosen nur in Abhängigkeit der Wandstärke, der Rohdichte und Brennbarkeit des eingesetzten Dämmmaterials sowie der Reststärke des Dämmmaterials als solches möglich war bzw. Elektroinstallationsdosen aufwendig mit dem Plattenmaterial des Wandmaterials umkoffert werden mussten, steht dem Handwerk seit mehr als zehn Jahren eine Lösung in Form einer Brandschutzdose zur Verfügung.
Die Brandschutzdosen HWD 90 können sogar gegenüberliegend installiert werden, und zwar ohne dass es der Berücksichtigung des Dämmmaterials bedarf (Bilder 2a und b). Gerade in Bereichen, in denen der Einsatz exakt gegenüberliegend erforderlich ist, (z. B. in Flurbereichen) resultiert für den Verarbeiter und Nutzer ein erheblicher Vorteil. Hohlwanddosen des Typs HWD 90 sichern die Feuerwiderstandsklasse von EI 30 bis EI 120. Das heißt, die Dose erfüllt die Anforderung der kompletten Anwendungsbreite ab einer Feuerwiderstandsdauer von 30 min (z. B. Wände von notwendigen Fluren und Ausgängen ins Freie) über 90 min (z. B. Wände von notwendigen Treppenräumen) bis hin zu 120 min wie sie zum Beispiel in der Hochhausrichtlinie oder zum Teil bei nicht geregelten Sonderbauten (z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen) erforderlich sein kann. Darüber hinaus erhalten sie vollständig den Schallschutz bis zu einem Schalldämmmaß von 78 dB.
Auch bei niedrigen Frequenzen, wie sie in der Raumakustik ab 50 Hz betrachtet werden, sind kaum Schwächungen des Schallschutzes zu erkennen. Dies wird durch den massiven Aufbau der Brandschutzdosen gewährleistet. Schallschutztechnische Schwächungen aufgrund von Zugbeanspruchungen von Leitungen (z. B. resultierend bei der Geräteinstallation), die zu Durchdringungen des Luftschalls führen könnten, sind ausgeschlossen, da die Leitungseinführung passgenau mit einem Öffnungsschneider erstellt wird. Selbst bei partiell entferntem Dämmmaterial, wie es bei der Erstellung der Fräsöffnung zwangsläufig erfolgt, entsteht weder eine Schwächung des Brand- noch des Schallschutzes. Die Installationsdosen sind zudem luftdicht ausgeführt und können so auch in Trennwänden, z. B. in Mehrfamilien- oder Reihenhäusern, eingesetzt werden und bewahren zugleich die nach DIN 18 015-5 geforderte Luftdichtheit. Brandschutzdosen des Typs HWD 90 können bis zu einer 5-fach-Kombination sogar exakt gegenüberliegend eingebaut werden. Für die Integration elektrischer Bauteile (z. B. Aktoren) oder zur Einhaltung von Biegeradien bei Netzwerkleitungen steht zudem eine Ausführung als Electronic-Dose zur Verfügung, die auch als Doppeldose eingesetzt werden kann (Bild 3).
Die Basis der Elektroinstallation in Brandschutzwänden runden die Hohlwanddosen des Typs HWD 68 ab (Bild 4). Als Geräte- und Geräte-Verbindungsdose finden sie ihre Anwendung bis zu einer Feuerwiderstandsklasse von EI 90. Auch sie können exakt gegenüberliegend bis zu einer 5-fach-Kombination eingesetzt werden.
Autor: S. Born
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