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Telefonieren im europäischen Ausland

EU-Parlament kippt Roaming-Gebühren für Telefonkunden

03.02.2017

Am 15. Juni 2017 will das EU-Parlament die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union abschaffen. Für die Bürger ist das eine gute Nachricht – doch die finanzielle Wohltat hat für die EU auch wirtschaftliche und strategische Gründe. 

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Ankommende Anrufe

2007: 24
2008: 22
2009: 19
2010: 15
2011: 11
2012: 8
2013: 7
2014: 5

Versenden einer SMS

2009: 11
2012: 9
2103: 8
2014: 6

Datenmenge (1 MB)

2012: 70
2013: 45
2014: 20

Welches Verhandlungsergebnis erzielte das EU-Parlament in dieser Woche?

Das EU-Parlament und die Verhandlungsführer der EU-Staaten einigten sich auf die Großhandelspreise fürs Roaming (hier die offizielle Mitteilung der EU). Europäische Telekommunikationsunternehmen dürfen sich ab 15. Juni 2017 gegenseitig folgende Preise in Rechnung stellen:

Anrufe: 3,2 Cent
SMS: 1 Cent

Datenmenge (1 GB, Angaben in Euro):

2017: 7,70
2018: 6,0
2019: 4,50
2020: 3,50
2021: 3,0
2022: 2,5

Von Seiten des EU-Parlaments wird betont, dass die Telcos auch mit den reduzierten Großhandelspreisen kostendeckend arbeiten.

Die Preise sind keine Endkundenpreise, d.h., sie werden den Handynutzern nicht in Rechnung gestellt. EU-Bürgern dürfen für Telefonate im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr berechnet werden. Damit gilt die Roaming-Gebühr für die Endkunden innerhalb der EU als abgeschafft.

Damit die Roaming-Gebühr wie geplant beendet werden kann, müssen die zuständigen Minister aller EU-Staaten bis zum 15. Juni 2017 der Abschaffung zustimmen.  


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Autor
Name: Jürgen Winkler