Skip to main content 
Bild: arcyto / stock.adobe.com
Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik | Sicherheits- und Notbeleuchtung

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Erneuerung einer Fluchtwegbeleuchtung

08.10.2024

Muss bei der Umrüstung von Fluchtwegbeleuchtung auf LEDs auch die Verkabelung ausgetauscht werden?

Seiten

Frage:
In unserem Krankenhaus soll die Druckluftzentrale ertüchtigt werden. Hier werden neue Schraubenkompressoren geplant, bauliche Maßnahmen werden in diesem Zuge mitberücksichtigt. Wie ist nun mit der Fluchtwegbeleuchtung zu verfahren, wenn hier aus energetischen Gründen von Röhren auf LED umgerüstet wird? Muss hier dann auch die Verkabelung ausgetauscht werden?

Antwort:
Da die hier gestellte Frage gleich mehrere Aspekte beinhaltet, die es bei der Umrüstung zu beachten bzw. auszuschließen gilt, soll auf diese einzelnen Punkte im Nachfolgenden eingegangen werden.

Umfang der Sicherheitsbeleuchtung. In der Anfrage wird der Begriff „Fluchtwegbeleuchtung“ verwendet. Dieser umgangssprachliche Begriff wird teilweise synonym für die Rettungswegkennzeichnung in Form von Piktogrammen und/oder für die Beleuchtung der Rettungswege genutzt. In Abhängigkeit des Gebäudes und der damit verbundenen Auflagen kann die Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen jedoch aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen aus der Sicherheitsbeleuchtung für die Rettungswege. Diese dient zur Realisierung einer Mindestbeleuchtungsstärke auf dem Laufweg. Zum anderen ist eine Sicherheitsbeleuchtung für die Sicherheitszeichen erforderlich. Hiermit wird eine ausreichende Orientierung auf den Wegen durch eine Beschilderung (wie z. B. Richtungsangaben) erreicht (vgl. DIN EN 1838 [1]). Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass beide Komponenten (Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und Sicherheitszeichen) in der Anfrage gemeint sind. Ein weiterer Aspekt ist die Klärung der anzuwendenden VDE-Normen für die besondere Betriebsstätte „Krankenhaus“. Die DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710) [2] beschreibt diese Anforderungen für die Errichtung von Niederspannungsanlagen. Zwar handelt es sich bei der Druckluftzentrale nicht um medizinisch genutzte Bereiche innerhalb des Krankenhauses, dennoch findet sich im Absatz 710.560.9 „Anwendungen für Notbeleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung“ eine Aussage über Bereiche mit lebensnotwendigen Diensten. Dort heißt es, dass in Bereichen, „in denen lebenswichtige Dienste vorgesehen sind“, mindestens eine Leuchte von einer Stromquelle für Sicherheitszwecke versorgt werden muss. Als solch ein lebensnotwendiger Dienst kann auch die Druckluftzentrale verstanden werden, wenn diese die medizinische Druckluft, z. B. für die künstliche Beatmung bzw. Sauerstoffversorgung, der Patienten realisiert. Zusätzlich gilt es die arbeitsschutzrechtlichen Aspekte zu bedenken. In der Druckluftzentrale, die aus der Sicht der Mitarbeiter des Krankenhauses eine Arbeitsstätte ist, kann es erforderlich sein, eine über die Rettungswegbeleuchtung hinausgehende Sicherheitsbeleuchtung zu installieren. In diesem Fall kann es sich um eine Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit einer besonderen Gefährdung handeln. Die Notwendigkeit dafür ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) [3] zu ermitteln. Als erstes Zwischenresümee lässt sich festhalten, dass bei einem Umbau bzw. der Ertüchtigung der Druckluftzentrale auch geklärt werden muss, welchen Umfang die Sicherheitsbeleuchtung hat bzw. in Zukunft haben soll.

Autor: C. Schneppe

Quellen
[1] DIN EN 1838:2019-11 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung.


Seiten