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(Bild: John Smith/stock.adobe.com)
Normen und Vorschriften | Elektrosicherheit | Energietechnik | Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Normen und Vorschriften

EMV von Geräten – DIN EN 55011 (VDE 0875-11) 2018-05

01.03.2019

Diese Norm übernimmt die 6. Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 11 (Ausgabe 2015) mit gemeinsamen europäischen Abänderungen und die Änderung 1 zu dieser Norm.

Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte – Funkstörungen – Grenzwerte und Messverfahren Die Norm gilt für die Funk-Entstörung von (Hochfrequenz-)Geräten für industrielle, wissenschaftliche, medizinische und häusliche Anwendungen sowie von ISM-HF-Anwendungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 400 GHz, wobei die Festlegungen bis zur oberen Frequenz 18 GHz beschränkt sind, und spezifiziert die hierzu erforderlichen Grenzwerte der Störspannung und der Störfeldstärke sowie die zugehörigen Messverfahren für Messungen auf einem Messplatz oder am Aufstell- und Betriebsort des zu messenden Geräts. Messungen brauchen jedoch nur für die Frequenzen durchgeführt werden, für die auch Grenzwerte spezifiziert sind. Die von dieser Norm erfassten Geräte und Betriebsmittel werden, abhängig vom Einsatzort (Wohn- oder Industriebereich), in zwei Klassen A und B eingeteilt. Ferner werden sie, falls die erzeugte Hochfrequenzenergie zur Behandlung von Materialien und/oder für Zwecke der Untersuchung bzw. Analyse erforderlich ist, in die Gruppe 2 einsortiert. Die anderen von dieser Norm erfassten Geräte fallen in die Gruppe 1. Ein spezielles Augenmerk wird auf den Schutz von Sicherheits- sowie von besonderen empfindlichen Funkdiensten gerichtet. Die entsprechenden Frequenzbereiche dieser Dienste sind in den informativen Anhängen F und G dieser Norm angegeben. Die Norm enthält auch Grenzwerte für und Festlegungen zur Messung der Störaussendung von Leistungswechselrichtern, die zum Anschluss von Geräten und Anlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz benutzt werden (als Abkürzung für diese Geräte wird „GCPC“ verwendet, die aus dem englischen „grid connected power converter“ abgeleitet wurde). Diese Geräte werden in die ISM-Gruppe 1 nach dieser Norm einsortiert. Beispiele für solche Wechselrichter oder Leistungsrichter sind Geräte, die für den Anschluss von Photovoltaikanlagen benutzt werden. Die für die Wechselrichter geltenden Grenzwerte werden für den Wechselstromanschluss unter Bezugnahme auf die Tabellen 2 und 4 und für den Gleichstromanschluss unter Bezugnahme auf die Tabellen 3 und 5 spezifiziert. Die Norm enthält ferner Festlegungen für die statistische Ermittlung der Konformität und für die Berücksichtigung der Unsicherheit der Messgeräte. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm wurde die Messung von gestrahlten Störaussendungen in Vollabsorberräumen als alternatives Verfahren eingeführt und die Grenzwerte, die bei solchen Messungen zur Anwendung kommen, werden spezifiziert. Zu diesem Zweck wurden die in Frage kommenden Tabellen 4, 5, 8 und 9 der CISPR 11 entsprechend ergänzt. Des Weiteren wurden die erforderlichen Begriffe im Abschnitt 3 hinzugefügt und die messtechnischen Festlegungen in den Abschnitten 7 und 8 der Norm wurden ebenfalls um die diesbezüglichen, bei Messungen in Vollabsorberräumen in Frage kommenden Anforderungen ergänzt. Zur besseren Unterscheidung der anderen, im Rahmen der Norm angebotenen Messräume (Freifeldmessplatz und Halbabsorberkammer) wurde der neutrale Begriff „Messplatz“ an den entsprechenden Stellen präzisiert. Die Herleitung der für die Messung in Vollabsorberräumen zur Anwendung kommenden Grenzwerte wird in der Einleitung erläutert und begründet, weshalb Abweichungen gegenüber den entsprechenden Grenzwerten in den Fachgrundnormen Störaussendung vorgenommen wurden. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.