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Betriebsführung | Aus- und Weiterbildung

Ausbildung

Einstellung von Auszubildenden – was Arbeitgeber beachten müssen

25.10.2023

Betriebe sollten den Ausbildungsstart gut vorbereiten, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese langfristig zu binden. Welche rechtlichen Regelungen sie dabei beachten müssen und was in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein muss, weiß Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung.

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Wann ist ein Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

Für die Ausbildung von Lehrlingen ist nicht jeder Betrieb geeignet: Laut § 27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss „die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet“ sein. „Das bedeutet: Die in der Ausbildungsordnung festgesetzten berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen Azubis dort in vollem Umfang erwerben können“, erklärt Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung. „Ansonsten können Firmen auch Teile überbetrieblich durchführen, beispielsweise in einem Ausbildungsverbund.“ Zudem muss die Zahl der Auszubildenden „angemessen“ sein. „In der Regel heißt das: zwei bis drei Fachkräfte pro Azubi“, ergänzt Staschik. Weitere Voraussetzungen legen unter anderem die regionalen Industrie- und Handelskammern fest. Betriebe, die freie Stellen zu besetzen haben, sollten vorab gründlich prüfen, ob sie als Ausbildungsstätte geeignet sind.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Ausbildungsbetriebe erfüllen?

Darüber hinaus enthält das BBiG weitere Rechte und Pflichten, an die sich Betriebe halten müssen. Darauf aufbauend existieren für alle anerkannten Ausbildungsberufe sogenannte Ausbildungs(ver)ordnungen. „Darin sind etwa die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die zu vermittelnden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Prüfungsanforderungen festgelegt“, so der Experte der Nürnberger Versicherung. Auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geben rechtliche Bestimmungen vor, die in einem Ausbildungsverhältnis gegeben sein müssen. Minderjährige dürfen beispielsweise nur in anerkannten Ausbildungsberufen tätig sein.

Wer darf Lehrlinge ausbilden?


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