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Betriebsführung | Aus- und Weiterbildung

Ausbildung

Einstellung von Auszubildenden – was Arbeitgeber beachten müssen

25.10.2023

Betriebe sollten den Ausbildungsstart gut vorbereiten, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden und diese langfristig zu binden. Welche rechtlichen Regelungen sie dabei beachten müssen und was in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein muss, weiß Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung.

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Wann ist ein Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

Für die Ausbildung von Lehrlingen ist nicht jeder Betrieb geeignet: Laut § 27 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss „die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet“ sein. „Das bedeutet: Die in der Ausbildungsordnung festgesetzten berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen Azubis dort in vollem Umfang erwerben können“, erklärt Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung. „Ansonsten können Firmen auch Teile überbetrieblich durchführen, beispielsweise in einem Ausbildungsverbund.“ Zudem muss die Zahl der Auszubildenden „angemessen“ sein. „In der Regel heißt das: zwei bis drei Fachkräfte pro Azubi“, ergänzt Staschik. Weitere Voraussetzungen legen unter anderem die regionalen Industrie- und Handelskammern fest. Betriebe, die freie Stellen zu besetzen haben, sollten vorab gründlich prüfen, ob sie als Ausbildungsstätte geeignet sind.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen Ausbildungsbetriebe erfüllen?


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