Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Einbindung in den Schutzpotentialausgleich
Unter welchen Bedingungen müssen Kabeltrassen beim Schutzpotentialausgleich mit berücksichtigt werden?
Frage:
Obwohl das Thema Potentialausgleich im ep bereits vielfach beleuchtet wurde, ist mir noch immer nicht vollständig klar, ob Kabeltrassen in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden müssen. Meinem Verständnis nach müssen fremde leitfähige Teile, welches ein Potential in das Gebäude einführen können, in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Eine Kabeltrasse, welche innerhalb des Gebäudes verläuft, gilt meines Erachtens nicht als fremdes leitfähiges Teil. Wie ist aber der Fall zu betrachten, dass eine Kabeltrasse unter Spannung steht (durchgescheuertes Kabel) und nicht in den Potentialausgleich einbezogen ist? Hier besteht doch die Gefahr der Körperdurchströmung beim Berühren. Auch wenn die verlegten Leitungen doppelt isoliert sind, besteht eine reale Wahrscheinlichkeit des oben beschriebenen Falls. Wie bewerten Sie, dass Lüftungskanäle mit einbezogen werden müssen, aber eine Überbrückung von Isolierstellen (Segeltuchstutzen) nicht erforderlich ist. Die Lüftungskanäle stellen jedoch nicht zwingend ein fremdes leitfähiges Teil dar, ebenso wenig wie Heizungsrohre. Unterliege ich hier einem Verständnisproblem oder haben sich die Normen geändert?
Antwort:
Vorweg. Ganz sicher ist der Anfragende nicht der Einzige, der hierzu Probleme hat. Der Anfragende hat aber sicherlich recht, dass das Thema „Potentialausgleich“ im Allgemeinen, aber auch der „Schutzpotentialausgleich“ äußerst verwirrend in den einzelnen Normen wiedergegeben wird. Das gilt insbesondere für den Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher Hauptpotentialausgleich) und den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich in Bezug auf den Schutz gegen elektrischen Schlag. Alle anderen Potentialausgleichsverbindungen, wie z. B., bezüglich Funktionspotentialausgleich, Blitzschutzpotentialausgleich usw. werde ich nicht näher betrachten, da es dem Anfragenden in erster Linie um den Schutz gegen elektrischen Schlag geht.
Hinweis. Der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene ist immer, in jedem Gebäude, in dem der Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung zur Anwendung kommt, anzuwenden, siehe auch weiter unten.
Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich dagegen ist nur dann gefordert, wenn er in der Gruppe 700 der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) gefordert wird, wie z. B. in DIN VDE 0100-702 (VDE 0100-702) [1] oder wenn der Schutz durch automatische Abschaltung nicht in den vorgegebenen Zeiten erfolgen kann.
Änderungen in den Normen. Fakt ist aber auch, dass sich in den letzten Jahren einige Änderungen in den Normen ergeben haben.