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Elektrotechnik | Technische Gebäudeausrüstung | Lüftungstechnik

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Einbau eines Badlüfters in Wohnung mit Therme

15.04.2025

Welche Vorschriften gelten für den Einbau eines elektrischen Lüfters in ein innenliegendes Bad?

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Frage: 
Wir hatten den Auftrag, in das innenliegende Bad einer sanierten Wohnung (Baujahr ca. 1950) einen elektrischen Lüfter einzubauen. Der Schornsteinfeger erhebt nun die Forderung, dass dieser Lüfter abgeschaltet werden muss, wenn die sich in der Küche befindliche Heizungstherme in Betrieb ist. Wie ist denn nun hier zu verfahren? Wo ist was und wie geregelt?

Antwort:
Befindet sich in einer Wohnung, einem Haus eine neue oder geänderte Feuerstätte, fordert das Baurecht eine Beurteilung der sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage durch das Schornsteinfegerhandwerk. Hierzu gehört die Beurteilung zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte (siehe auch [1]).

Auch im Rahmen der Feuerstättenschau durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind die Anforderungen an die richtige Luftversorgung von Feuerstätten zu prüfen und zu beurteilen.

Entsprechend der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) [2] und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MV V TB) [3] darf die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten nicht durch den Betrieb von raumluftabsaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner beeinträchtigt werden.

Eine gemeinsame Installation von z. B. Dunstabzugsanlagen und einer raumluftabhängigen Feuerstätte ist nur dann zulässig, wenn geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. ein Fensterkontaktschalter eingesetzt werden.

Autor: S. Graf


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