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Die lüftungstechnischen Anforderungen im Neubau sind besonders groß (Quelle: dazarter/stock.adobe.com)
Technische Gebäudeausrüstung | Lüftungstechnik

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Raumluftabsaugende Anlage trifft auf Feuerstätte

25.04.2024

ln den letzten Jahren haben sich zunehmend die Bedingungen der Aufstellräume für Feuerstätten verändert. Dichte Gebäudehüllen, veränderte Raumnutzungen und moderne Feuerstätten erschweren die Beurteilung in der Praxis. Kommen raumluftabhängige Feuerstätten zum Einsatz, ist dabei sicherzustellen, dass der Feuerstelle ausreichend Verbrennungsluft zur Verfügung steht.

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Befindet sich in einer Wohnung, einem Haus eine neue oder geänderte Feuerstätte, fordert das Baurecht eine Beurteilung der sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage durch das Schornsteinfegerhandwerk. Hierzu gehört die Beurteilung zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte. Auch im Rahmen der Feuerstättenschau durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind die Anforderungen an die richtige Luftversorgung von Feuerstätten zu prüfen und zu beurteilen.

Feuerstätten

Raumluftabhängige Feuerstätten. Raumluftabhängige Feuerstätten entnehmen ihre Verbrennungsluft dem Aufstellraum. Bekommt die Feuerstätte nicht ausreichend Luft zum Verbrennen, kommt es zur unvollständigen Verbrennung oder zum Abgasaustritt.

Ein ausreichendes Raumluftvolumen ist gegeben, wenn:

  • 4 m3 Raumvolumen je Kilowatt Gesamtnennwärmeleistung der Feuerstätte vorhanden sind,

  • 0,4-facher Luftwechsel in der Stunde im Raum und

  • 4 Pa Unterdruckdifferenz zwischen Aufstellraum und dem Freien vorliegen.

Diese Voraussetzungen sollen sichern, dass der Feuerstätte ein Verbrennungsluftvolumen von 1,6 m3 je Stunde und Kilowatt Nennleistung zuströmen kann. Bei dieser Berechnung, wie sie auch in der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) [1] und den Technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI 2018) [2] zugrunde gelegt wird, wird von Aufenthaltsräumen ausgegangen, die mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das geöffnet werden kann, besitzen. Die Regelwerke zur Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten gehen darüber hinaus immer noch von einem stündlichen Luftwechsel von 40 % durch die Fugen von Fenstern und Türen aus. Nun zeigt sich aber immer häufiger in der Praxis, dass sehr dichte Fenster eingebaut oder bestehende Fenster nachträglich saniert werden. Dies ist vor allem im Gebäudebestand eine große Herausforderung sowohl an Planer als auch Feuerstätte.

Raumluftunabhängige Feuerstätten. Bei einer raumluftunabhängigen Feuerstätte für feste Brennstoffe muss die Feuerraumtür selbstschließend und selbstverriegelnd sein. Das Abgassystem und der Anschluss müssen ebenfalls „dicht“ sein, das heißt, dass auch bei diesen raumluftunabhängigen Feuerstätten keine Abgase wegen eines zu hohen Unterdrucks austreten dürfen.

Raumluftunabhängige Feuerstätte haben eine spezielle Kennzeichnung und sind als solche ausgewiesen.

Raumluftunabhängige Kaminöfen. In der Praxis werden zunehmend sogenannte raumluftunabhängige Kaminöfen oder Heizeinsätze angeboten. Diese besitzen einen kleinen Stutzen an der Feuerstätte, an dem mittels Schlauch oder Kanal die frische Verbrennungsluft vom Freien herangeführt wird. Es gibt auch Schornsteinsysteme, bei denen ein „Zuluftkanal“ integriert ist. Auch hier kann die Luft zum Verbrennen von außen herangeführt werden. Bei den genannten Fällen handelt es sich aber nicht automatisch um raumluftunabhängige Kaminöfen. Dies führt oft zu Irritationen beim Betreiber und erfordert genaue Erläuterungen.


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