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Normen und Vorschriften: DIN EN 16763:2017-04

DIN EN 16763 ab April 2017 gültig

01.04.2017

In der deutschen Fassung war die EU-Norm EN 16763 "Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen" seit 2015 verfügbar. Ab April 2017 ist sie in Deutschland gültig. Errichter von Brand- und Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen können sich nach der Norm zertifizieren lassen.

Die Norm DIN EN 16763:2017-04 definiert Mindestanforderungen für die Beschäftigten von Dienstleistungsorganisationen, die Brandsicherheitsanlagen bzw. Sicherheitsanlagen planen, projektieren, montieren, inbetriebnehmen, überprüfen, abnehmen oder instandhalten. Die Mindestanforderungen gelten unabhängig davon, ob die Dienstleistung beim Kunden vor Ort oder per Fernzugriff erbracht wird.Die Norm gilt bei Dienstleistungen für diese Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen:
  • Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Perimeter-Überwachungsanlagen, Videoüberwachungsanlagen
  • Kombinationen dieser Anlagen einschließlich der Alarmübertragung, für die der Planer bzw. Dienstleister den Auftrag hat
Personen-Hilferufanlagen und Alarmempfangszentralen sind von der Norm DIN EN 16763:2017-04 ausgenommen. Die Norm gilt unabhängig von der Projektgröße sowie der Struktur oder Größe der Dienstleistungsorganisation.Als Folge der Norm erwartet der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) einen Wettbewerb der Zertifizierer, beispielsweise bei Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen oder Videoüberwachungsanlagen.

Autor
Name: Jürgen Winkler