
Unfälle durch Pokémon Go
Crash! Boom! Bang! – und dann?
Wenn der Azubi im Schaltschrank geröstet wird, weil er zwischen den Sammelschienen Pikachu fangen wollte, stellt sich die Frage: Haftet der Azubi oder der Elektrobetrieb?
Im Gegensatz zu den USA befinden sich die Spieler hierzulande aber nicht in Lebensgefahr. Statt die trantütigen Pokémonistas kurzerhand zu erschießen, muss der Grundstücksbesitzer die deutschen Regeln beachten: Zuerst den Traumtänzer laut ansprechen und deutlich auffordern, das private Grundstück zu verlassen. Latscht der Spieler trotzdem weiter übers private Blumenbeet, darf der Besitzer die Polizei rufen.
Wer haftet bei Unfällen oder Schäden während der Arbeitszeit?
Die Pokémon-Jagd ist reine Privatsache. Ob der Mitarbeiter während der Dienstzeit Pokémon Go spielen darf, hängt von der Toleranz seines Arbeitgebers ab.
Hat der Arbeitgeber private Tätigkeiten am Arbeitsplatz verboten – z. B. privates Telefonieren und Mailen oder die Nutzung privater Smartphones –, kann er den Pokémon-Spieler für Schäden zur Verantwortung ziehen, die durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Spiel entstanden sind.
Das gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer Pokémon Go auf dem Diensthandy spielt. Hier macht sich der Pokémon-Spieler auch noch beim Datenschutz angreifbar.
Der Azubi muss also damit rechnen, sich für den Schaden am Schaltschrank zu verantworten. Sofern er beim Ausflug in die virtuelle Welt von Pikachu nicht den Darwin Award in der Kategorie Pokémon Go gewann – einen Platz in der Urne auf dem Kaminsims.
