Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Bestellung elektrotechnisch tätiger Mitarbeiter
Kann ein elektrotechnisch weitergebildeter Mitarbeiter elektrotechnische Aufgaben ohne Änderung des Arbeitsvertrages übernehmen?
Frage:
Ein Mitarbeiter hat vor geraumer Zeit eine Berufsausbildung zum Elektroinstallateur mit dem Gesellenbrief in einem anderen Unternehmen abgelegt.
In unserem Unternehmen ist er momentan als Metallarbeiter angestellt. Er soll nun aber, nachdem er elektrotechnische Weiterbildungen und Unterweisungen besucht hat, unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Elektroinstallationsarbeiten ausführen.
Ist es hierfür notwendig, den Arbeitsvertrag des Mitarbeiters zu ändern oder eine Bestellung für die elektrotechnischen Aufgaben vorzunehmen? Oder genügt es, seine Stellenbeschreibung dementsprechend anzupassen?
Antwort:
Die Frage bezieht sich auf die Voraussetzung einer wirksamen Delegation. Hierzu ist aus Sicht der VDI–Richtlinie 3810 Blatt 1.1 [1] auszuführen, dass für eine rechtssichere Delegation von arbeitgeberseitigen Pflichten mindestens folgende Anforderungen erfüllt sein müssen:
- Der Delegationsempfänger muss über das Fachwissen verfügen, das erforderlich ist, die übernommenen Aufgaben sicher und ordnungsgemäß zu erfüllen.
Der Leseranfrage ist nicht zu entnehmen, welche Zeitspanne von der Umschreibung „geraume Zeit“ umfasst ist?
Fachkunde setzt voraus, dass das auszuübende Berufsbild erlernt wurde, in diesem beruflichen Tätigkeitsfeld Berufserfahrung gesammelt wurde und/oder in diesem Berufsfeld zeitnah gearbeitet wurde.
Ebenso wird der Umfang der elektrotechnischen Weiterbildungsmaßnahme nicht beschrieben, sodass hier nicht beantwortet werden kann, ob der Umfang der Unterweisungen für die vorgesehene Tätigkeit als ausreichend zu erkennen ist.
- Der Delegierende muss kontrollieren, ob der Delegationsempfänger fachkundig und zuverlässig ist.
- Das konkrete Aufgabenfeld der übertragenen Pflichten muss deutlich erkennbar sein.
Hierzu bedarf es einer entsprechenden Änderung des Arbeitsvertrages, da das Tätigkeitsfeld des Metallarbeiters nicht dem Tätigkeitsfeld Elektroinstallationsarbeiten als berufsnah zuzuordnen ist.
Zu empfehlen ist ferner, dass auch die Stellenbeschreibung dem neuen Tätigkeitsfeld entsprechend angepasst wird (das Beispiel einer Stellenbeschreibung findet sich in der VDI 2895 [2]).

