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Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen | Energiespeicher, Batterieanlagen

Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Batterieanlagen – Sicherheit - DIN EN IEC 62485-1 (VDE 0510-485-1) 2019-01 + Schutzmaßnahmen - VDE-AR-E 2100-712 2018-12 Anwend

20.09.2019

Die DIN EN IEC 62485-1 2019-01 ist Teil 1 der Reihe IEC 62485 unter dem allgemeinen Titel „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen“. Die VDE-AR-E 2100-712 2018-12 gilt für die Planung und Errichtung von Niederspannungsanlagen für Photovoltaik (PV)-Stromversorgungssysteme.

DIN EN IEC 62485-1 (VDE 0510-485-1) 2019-01

Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen Diese Norm ist Teil 1 der Reihe IEC 62485 unter dem allgemeinen Titel „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen“ mit Nennspannungen bis DC 1 500 V (Niederspannungsrichtlinie) und enthält die grundsätzlichen Festlegungen, auf die in den weiteren Teilen dieser Norm Bezug genommen wird: Teil 2: Stationäre Batterien; Teil 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge; Teil 4: Verschlossene Bleibatterien zur Anwendung in tragbaren Geräten. Die Anforderungen an Batterien hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Brauchbarkeitsdauer, mechanische Festigkeit, Zyklenfestigkeit, Innenwiderstand und Temperatur werden durch die unterschiedlichen Anwendungen bestimmt, und diese wiederum bestimmen die Wahl der Batterieausführung und der Batterietechnologie. Im Wesentlichen werden die Anforderungen und Festlegungen für Blei-Batterien und für Nickel-Cadmium-Batterien getroffen. Für andere Batteriesysteme mit wässrigem Elektrolyt können die Anforderungen sinngemäß gelten. Die Norm befasst sich mit Sicherheitsfragen unter Berücksichtigung der Gefahren durch Elektrizität (Installation, Laden, Entladen usw.); Elektrolyt; entzündliche Gasgemische und Lagerung und Transport. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

VDE-AR-E 2100-712 2018-12 (Anwendungsregel)

Maßnahmen für den DC-Bereich einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung Diese VDE-Anwendungsregel gilt für die Planung und Errichtung von Niederspannungsanlagen für Photovoltaik (PV)-Stromversorgungssysteme an oder auf Gebäuden gemeinsam mit den Anforderungen von DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712). Diese VDE-Anwendungsregel enthält ergänzende Empfehlungen, um die Wahrscheinlichkeit eines elektrischen Schlages für Einsatzkräfte im Brandfall (o. ä.) zu mindern, die daraus erwächst, dass PV-Module unter Lichteinwirkung Spannung produzieren können, auch wenn die AC-Seite getrennt ist. Gegenüber VDE-AR-E 2100-712:2013-05 wurde folgende wesentliche Änderung vorgenommen:
•    Überarbeitung der Anforderungen an Einrichtungen zum Kurzschließen des Strangs oder des PV-Generators.

Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen