Technische Gebäudeausrüstung
Automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1
Zum Schutz von Menschenleben im Brandfall steht die Rauch- und Wärmefreihaltung der Innenräume von Gebäuden ganz weit oben auf der Prioritätenliste im vorbeugenden Brandschutz. Eine Hauptrolle mit der Eignung zum Lebensretter spielen dabei automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1.
Je komplexer das Gebäude, desto schwieriger gestaltet sich die Rauchfreihaltung der Fluchtwege. Zur Umsetzung des Brandschutzes bedarf es daher einer aufwendigen Planung und großer fachlicher Kompetenz aller beteiligten Personen.
In Verbindung mit Geräten zur Rauchab- und Frischluftzuführung sind automatische Rauchschürzenanlagen nach DIN EN 12101-1 geeignete Produkte, um eines der wichtigsten Schutzziele zu erreichen: der Rauchfreihaltung – sie schützen Menschenleben. Um diese hohen Anforderungen an den Feuerwiderstand, der Rauchdichtheit und der Dauerhaftigkeit der Selbstschließung zu erfüllen, müssen die Systeme aufwendige Prüfungen bestehen, um einen Verwendbarkeitsnachweis nach Bauproduktenverordnung BauPVO zu erlangen.
Produktnorm für die Rauch- und Wärmefreihaltung gemäß DIN EN 12101 Teil 1: Bestimmungen für Rauchschürzen
Automatische Rauchschürzen sind Anlagen, die in der Ruheposition (aufgerollter Zustand) durch externe Ansteuerung in die Brandalarmposition ausfahren und so eine sichere Barriere gegen die Ausbreitung von heißen Brandgasen darstellen. Die Definition automatischer Rauchschürzen muss unter Berücksichtigung der Anwendung sowie dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten erfolgen, beispielsweise Temperatur/Zeit-Klassifizierung DH 90, Arbeitsweise ASB 3 und Baustoffklasse A2-s1, d0.
Automatische Rauchschürzen können als Rauchabschnittstrennung eingesetzt werden oder an Gebäudekanten ein Verrauchen von höher gelegenen Bereichen verhindern. Sogar ganze Deckendurchbrüche, beispielsweise für Rolltreppenanlagen, können umlaufend eingehaust werden und so im Brandfall die Ausbreitung von Rauch- und heißen Brandgasen wirksam verhindern.