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Die Anforderungen an Stromtankstellen sind komplex (Quelle: Carlo Gavazzi)
Elektromobilität | Energietechnik/-Anwendungen

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Was Stromtankstellen so 
detailreich macht

30.12.2021

Nutzer von Elektrofahrzeugen dürfen an kommerziellen Ladestationen gegenüber den Nutzern von Benzin- oder Dieselfahrzeugen an Tankstellen nicht benachteiligt werden. Für die Messung und Abrechnung der geladenen Strommenge müssen 
die gleichen Kriterien gelten wie für Kraftstoffe.

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Diese Anforderung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) macht das Stromtanken zu einem hoch-
komplexen Prozess mit Komponenten, die erst einmal entwickelt und zum Teil 
zertifiziert sein müssen, bevor sie an Ladesäulen verwendet werden können. Der Umbau der Mobilität hin zum Elektroauto schreitet langsam voran. Fördermittel für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und das wachsende Modellangebot machen den Umstieg für Privatpersonen und Unternehmen attraktiv, aber Fragen der Ladeinfrastruktur lassen bei der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug zögern. Denn da im Vergleich zur Tankfüllung mit herkömmlichem Kraftstoff die Reichweite von E-Fahrzeugen durch die Batteriespeicher heute noch geringer ist, müssen E-Mobilisten ein anderes „Tankverhalten“ an den Tag legen als die Nutzer von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Damit ihnen unterwegs unnötige Zwangspausen zum Aufladen erspart bleiben, müssen sie jeden Aufenthalt, bei dem das Auto ungenutzt steht, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, während des Einkaufsbummels oder eines Kinobesuches fürs Laden nutzen, sodass sie jederzeit mit möglichst vollem Batteriespeicher starten können. Noch aber sind die Maschen im Versorgungsnetz locker geknüpft, und noch gehört die öffentliche Ladesäule, genauer: das Messsystem in der Ladesäule, zum Bremsklotz der E-Mobilität.

Die Anforderungen 
der PTB

Eigentlich ist die Messung von Stromverbrauch kein Hexenwerk. Stromzähler für jeden Haushalt sind in allen Gebäuden installiert, die, da sie Abrechnungszwecken dienen, geeicht sein müssen. Die Eichung der Energiezähler muss der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG MID (Measurement Instruments Directive) [1] entsprechen. Die Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) jedoch lassen die Komplexität der Messeinrichtung für öffentliche Ladepunkte gegenüber dem Haushaltszähler in die Höhe schnellen. Denn zum Schutz der Verbraucher fordert sie, dass nicht nur die Messung, sondern auch der gesamte Abrechnungsprozess dem nationalen Recht entspricht. An der Stromtankstelle soll es so zugehen wie an der Tankstelle für Kraftstoffe. Die wesentlichen Punkte dabei:


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