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(Bild:SyB/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Installationstechnik | Kabel und Leitungen | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Schutz mehrerer parallel geschalteter Leiter

31.03.2020

Dürfen bei der Errichtung eine NSHV  für einen Trafo die Parallelkabel einzeln abgesichert werden, sofern eine Sicherungsüberwachung vorhanden ist?

Frage: Wir haben den Auftrag zur Planung, Fertigung und Inbetriebnahme einer NSHV für einen Trafo mit 1 600 kVA. Die Zuleitungskabel von der Trafostation werden bauseitig verlegt und sind von uns beidseitig anzuschließen. Die Trafostation ist nicht unser Lieferanteil. Der Lieferant stellt zehn NH-Sicherungs-Lastschaltleisten zur Verfügung. Es werden dafür zehn Parallelkabel NYCWY 3∙150/150 vorgesehen. Unserer Meinung nach dürften die Kabel nicht einzeln abgesichert werden, sofern keine Sicherungsüberwachung vorhanden ist, die eine Gesamtabschaltung bewirkt. Siehe DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430). Hinzu kommt, dass der Kurzschlussschutz beachtet werden muss. Wie sehen Sie das? Antwort: Bei der Parallelverlegung von Kabeln und Leitungen ist neben DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1] auch die DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2] zu beachten. Soll eine einzelne Schutzeinrichtung mehrere parallel geschaltete Leiter gegen Überlast schützen, müssen die Bedingungen aus Abschnitt 4.3.3 von DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) [2] eingehalten werden. Eine gemeinsame Schutzeinrichtung zum Schutz aller Leiter gegen Überlast ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Strom sich zwischen den parallel geschalteten Leitern gleichmäßig aufteilt. Bei einer wie im Fall des Anfragenden beschriebenen umfangreichen elektrischen Anlage wird das wahrscheinlich schwierig sicherzustellen sein. Der Strom in den parallelen Leitern wird als ungleich betrachtet, wenn die Differenz zwischen den einzelnen Strömen mehr als 10 % des Betriebsstroms für jeden Leiter beträgt. Wohl auch aus diesem Grund wird der Lieferant der Trafostation die Absicherung für die zehn Parallelkabel mit Sicherungs-Lastschaltleisten je Kabel vorgesehen haben. Wichtig und richtig ist der Hinweis des Anfragenden auf den notwendigen Kurschlussschutz der parallel verlegten Kabel. Im Gegensatz zu den Aussagen zum Überlastschutz sind einzelne Leiter in einer Parallelschaltung unter Umständen nicht wirksam geschützt, wenn unabhängig wirkende Schutzeinrichtungen verwendet werden. Vor den Auswirkungen bei Kurzschluss darf darum eine einzelne Schutzeinrichtung parallel geschaltete Leiter schützen, vorausgesetzt, dass das Auslöseverhalten dieser Einrichtung ein wirksames Ansprechen sicherstellt, wenn ein Fehler an der kritischsten Stelle in einem der parallel geschalteten Leiter auftritt. Dabei muss beachtet werden, dass ein Fehler (z. B. Kurzschluss auf einem der parallel verlegten Kabel) von beiden Enden der parallel geschalteten Leiter gespeist werden kann. Eine sinnvolle Koordination von Überlast- und Kurzschlussschutz für parallel verlegte Kabel ist nur mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen sicher zu gewährleisten. Entsprechend Absatz 434.4 von DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1] gibt es hierfür folgende Option: Für zwei parallel geschaltete Leiter muss an der Versorgungsseite eines jeden parallel geschalteten Leiters eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Kurzschluss vorgesehen werden und für mehr als zwei parallel geschaltete Leiter muss an der Versorgungsseite und an der Lastseite eines jeden parallel geschalteten Leiters eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Kurzschluss vorgesehen werden. Diese Schutzeinrichtungen sollten dann natürlich so gewählt werden, dass auch der Überlastschutz gewährleistet ist. Im Anhang A.3 der DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1] gibt es hierzu noch weitere Erläuterungen. Ein wirksamer Überlast- und Kurschlussschutz parallelverlegter Kabel kann hiernach erreicht werden, wenn individuelle Schutzeinrichtungen für jeden Leiter versorgungs- und lastseitig vorgesehen oder miteinander gekoppelte Schutzeinrichtungen versorgungsseitig eingesetzt werden. Unter der Annahme, dass mehrere Fehler auf der Strecke der parallelverlegten Kabel an unterschiedlichen Kabeln auftreten können, kann eine ungewollte Fehleraufspeisung allerdings nur vermieden werden, wenn Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Kurzschluss auf der Versorgungs- und auf der Lastseite eines jeden parallel geschalteten Leiters vorgesehen sind. Als mögliche Alternative zur Verhinderung eines weiteren Betriebes bei einem oder mehrerer Fehler wird die Verwendung von sich gegenseitig auslösenden Schutzeinrichtungen auf der Versorgungsseite der parallel verlegten Kabel angegeben, siehe DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1], Bild A.5. Autor: T. Haubner Literatur: [1] DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-43: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Überstrom. [2] DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4):2013-06 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen – Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen. Der Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.