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Blockheizkraftwerk im Spreewald (Foto: Ronald Rampsch/stock.adobe.com)
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Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Netzanschluss und Betrieb von Anlagen – Technische Regeln – VDE-AR-N 4105 2018-11 (Anwendungsregel)

12.07.2019

Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.

Die überarbeitete Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) enthält zahlreiche technische Neuerungen. Höhere Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen sorgen für die Integration künftiger Erzeugungsleistung mit neuen netzstützenden Eigenschaften. Die Anwendungsregel setzt den europäischen Network Code „Requirements for Generators“ für die Niederspannung um. Die Systemrelevanz der Erzeugungsanlagen in der untersten Spannungsebene nimmt weiter zu. Daher müssen künftig neu errichtete Erzeugungsanlagen das Netz bei Störungen stützen. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat hierzu die Anwendungsregel überarbeitet. Die Anwendungsregel wird höhere Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen stellen als bisher. Mit den neuen vorausschauenden Anforderungen entsteht der Rahmen, um weitere Erzeugungsleistung in die Niederspannungsnetze integrieren zu können. Ein weiterer Treiber für die Überarbeitung ist die Umsetzung des europäischen Network Codes „Requirements for Generators“ (RfG) für die Niederspannung in Deutschland. Künftig gilt: Neuanlagen, die nach der Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ angeschlossen werden, erfüllen auch alle technischen Anforderungen aus diesem europäischen Network Code. Zusammen mit der TAR Niederspannung (bisher vorliegend nur als Entwurf E VDE-AR-N 4100:2017-05) entsteht ein neues Basisregelwerk für diese Spannungsebene. Den größten Anteil von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung machen Photovoltaik-Anlagen aus, viele davon in privaten Haushalten. Aber auch Blockheizkraftwerke (BHKW), Wasserkraftanlagen, Kleinwindenergie und Brennstoffzellen gehören dazu. Die neue Anwendungsregel umfasst erstmals auch Anforderungen an Speicher, die sich beim Ausspeichern wie Erzeugungsanlagen verhalten müssen. Künftig ist vorgesehen, dass Erzeugungsanlagen in der Niederspannung die dynamische Netzstützung erbringen können. Das bedeutet, dass Anlagen auch bei kurzzeitigen Spannungseinbrüchen oder -erhöhungen am Netz bleiben, anstatt sich wie bisher abzuschalten. Damit wird eine ungewollte Abschaltung von Erzeugungsleistung und eine Gefährdung der Netzstabilität verhindert. In der Niederspannung stützen Erzeugungsanlagen seit 2011 die Spannung wahlweise nach zwei bewährten Verfahren, die jedoch nicht auf die Spannung am Anschlusspunkt reagieren. Ein weiteres Verfahren, die Einspeisung von Blindleistung in Abhängigkeit von der Spannung, die so genannte Q(U)-Regelung, hat sich bereits seit längerem in der Hoch- und Mittelspannung bewährt. In Zukunft soll sie auch in der Niederspannung genutzt werden können. Dadurch lassen sich, je nach örtlichen Gegebenheiten, mehr Erzeugungsanlagen an ein vorhandenes Verteilnetz anschließen. Mit dieser Anforderung sowie der dynamischen Netzstützung überführt VDE-FNN wesentliche Ergebnisse der FNN-Studien „Verhalten im Fehlerfall“ und „Statische Spannungshaltung“ von 2015/2016 in die Praxis. Schließlich müssen Erzeugungsanlagen künftig einem Absinken der Netzfrequenz durch Erhöhen ihrer Einspeiseleistung entgegenwirken. Das gilt insbesondere auch für Speicher. Unterfrequenz bedeutet, dass es im Netz zu wenig Erzeugungsleistung bei gleichzeitig zu hohem Verbrauch gibt. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.