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Geöffneter Schaltschrank, der nicht freigeschaltet war (Bild: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur öffnete Schaltschrank ohne Freigabe

08.02.2021

Das Verlegen von Kabeln an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle führte zu einer Körperdurchströmung mit Todesfolge.

Arbeitsauftrag. Im Unterboden vor einer Schaltschrankreihe mussten Kabel auf einer Pritsche verlegt werden. Der Monteur einer Fremdfirma sollte die Verlegearbeiten im spannungsfreien Zustand durchführen. Dazu mussten nur die Bodenplatten aufgedeckt werden, ohne die Schaltschränke öffnen zu müssen. Das eigentliche Anklemmen war in der folgenden Woche durch Monteure der eigenen Firma vorgesehen. Unfallhergang. Der Fremdmonteur betrat in den Nachmittagsstunden allein das Werksgelände. Die Örtlichkeiten waren ihm durch jahrelange Tätigkeiten bereits gut bekannt. Da der Unfall tödlich verlief und kein Zeuge anwesend war, kann der Unfallhergang nur vermutet werden. Der Monteur verlegte entgegen den Anweisungen das Kabel nicht im Unterboden vor den Schaltschränken, sondern unterhalb der Schränke. Dazu hatte er auch die nicht freigeschalteten Schaltschränke geöffnet (Bild). Um besser an ein eingeschobenes Kabel zu gelangen, waren auch die zusätzlichen Abdeckungen im Schaltschrank abgenommen worden. Nun versuchte er an der ungeschützten Anlage, mit einem angewinkelten Zollstock unterhalb eines Schaltschrankes das Kabel zu angeln. Er näherte sich, vermutlich ungewollt, den unter Spannung stehenden Anschlussklemmen – links unten im Schrank – und erlitt eine Körperdurchströmung. Nur durch Zufall kam der Betriebselektriker an der Unfallstelle vorbei und bemerkte den leblos, teilweise im Schrank liegenden Monteur. Trotz des sofort alarmierten Notarztes und der von ihm begonnenen Wiederbelebungsmaßnahmen konnte der Monteur nicht mehr gerettet werden. Unfallanalyse. Der Monteur hatte eindeutig gegen die Anweisungen verstoßen, die Kabel eigentlich im Unterboden des Fußbodens zu verlegen und die Schaltschränke nicht zu öffnen. Zudem unterschätzte er eindeutig die Gefahr der unter Spannung stehenden Anlagenteile an dem nicht freigeschalteten Schrank (BGV A3 § 7). Autor: J. Jühling Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.