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Licht- und Beleuchtungstechnik | Maschinen- und Anlagentechnik

Energiesparlampen

BGH stoppt Vertrieb von Lampen mit erhöhtem Quecksilberwert

22.09.2016

Energiesparlampen eines Herstellers, die den Grenzwert für Quecksilber massiv überschreiten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe.

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) setzte sich am 21. September 2016 vor Gericht gegen die Brillant AG durch. Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag der DUH auf Unterlassung des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt. Die bemängelten Energiesparlampen wurden von der Brillant AG vertrieben. Die Deutsche Umwelthilfe analysierte die Energiesparlampen 2012 im Labor. Dabei stellte sie deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber fest. In einem Fall betrug der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm mehr als das Doppelte des damals zulässigen Grenzwerts von 5 Milligramm. Das Unternehmen war nicht bereit, eine Unterlassungserklärung gegenüber der DUH abzugeben, um sich zu verpflichten, keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber mehr zu vertreiben. Daraufhin reichte die DUH Klage beim Landgericht Stade ein. Die Deutsche Umwelthilfe gewann sowohl den Prozess beim Landgericht Stade als auch beim Oberlandesgericht Celle. Anschließend ging die Brillant AG beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Der BGH wies die Revision zurück. Die Pressestelle des BGH schreibt zum Urteil: "Es liegt bei einer Überschreitung der Grenzwerte des Quecksilbergehalts kein Bagatellverstoß vor, der einem Unterlassungsanspruch entgegenstünde." Im Normalbetrieb ist der Quecksilbergehalt bei Energiesparlampen ungefährlich. Problematisch wird die Freisetzung des giftigen Quecksilbers, wenn die Lampe zerbricht. Zum 1. Januar 2013 wurde deshalb der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich (Symbolbild)


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Autor
Name: Jürgen Winkler