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Elektrotechnik
ZVEH-Obermeister-Tagung in Jena
ep12/2003, 3 Seiten
Novellierung der Handwerksordnung Im Blickpunkt des 5. Obermeister-Tag der elektro- und informationstechnischen Handwerke in Jena stand die geplante Novelle der Handwerksordnung. Die Reform sei eines der Lieblingsthemen der Bundesregierung, denn zum einen koste sie kein Geld und zum anderen könne sich die Bundesregierung hier auf so genannte Experten berufen, die neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze am Horizont zu erkennen glauben, sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer (Bild ). Nur ein einziges Kriterium, das der Gefahrengeneigtheit, will die Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage zulassen, um ein Handwerk in der Anlage A zu belassen oder in die Anlage B zu überführen. Damit, so Schleyer, werde die Axt an das gesamte Handwerk gelegt. Die Altgesellenregelung führe dazu, dass die Qualifikation zur Führung eines Handwerksunternehmens, künftig nach zehn Jahren „durch bloßes Ersitzen“ quasi automatisch dem Gesellen zufällt. „Das Handwerk hat eigene Vorstellungen von einer Novellierung der HwO zu einer modernen und zukunftsfähigen Handwerksordnung entwickelt, die ich mit dem Begriff `Atmendes Handwerk' umschreiben möchte“, betonte Schleyer. So sei das Handwerk zur Aufgabe des Inhaberprinzips bereit; auch gebe es durchaus einfache handwerkliche Tätigkeiten, die nicht in die Anlage A gehören, die aber Handwerksberufe sind. Ein wesentlicher Kritikpunkt des Handwerks am Regierungsentwurf zur Novelle der HwO ist die Alleinstellung des Kriteriums der Gefahrengeneigtheit. „Ohne Hinzuziehung der Ausbildungsleistung als weiteres Kriterium können wir uns eine HwO nicht vorstellen“ , sagte Schleyer, „denn das Handwerk bildet in Deutschland knapp ein Drittel aller Lehrlinge aus.“ Insofern sei es schlichtweg unverantwortlich, dass die Bundesregierung bisher nicht bereit sei, die immens hohe Ausbildungsleistung handwerklicher Betriebe als Kriterium für die Einordnung eines Gewerks in die Anlage A zu berücksichtigen. Auch die Altgesellenregelung sei in dieser Form nicht hinzunehmen. Kritisch bewertete der ZDH-Generalsekretär auch das „Kleinunternehmergesetz“, das von der Bundesregierung abgekoppelt von der HwO-Novelle im Bundestag durchgezogen werden soll: „Kleinstunternehmer verbrennen allenfalls Fördergelder; sie leisten aber keinen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung.“ Schleyer verbreitete durchaus Optimismus: „Ich bin überzeugt davon, dass die Vorstellungen des Handwerks noch Eingang in eine HwO-Reform finden.“ Ein Lichtblick, der Anlass zur Hoffnung gebe, sei auch das ablehnende Votum des Bundesrats, denn 12 von 16 Ländern sind gegen den Regierungsentwurf. Umfassendere Leistungen sind künftig gefragt Wohin führt der Weg für die Elektrohandwerke? ZVEH-Präsident Karl Hagedorn (Bild ) nahm eine Positionsbestimmung der elektro- und informationstechnischen Handwerke vor, die sich insbesondere an der wirtschaftlichen Lage und den zu erwartenden strukturellen Veränderungen im Handwerk orientierte. Die traditionellen Position eines Betriebes im Elektrohandwerk, die sich über Jahrzehnte hinweg durch eine klare Abgrenzung von Tätigkeiten anderer Berufsfelder auszeichnete, wird zukünftig der Vergangenheit angehören. In Zukunft sind umfassendere Leistungen gefragt, die der technischen Entwicklung und den sich verändernden Kundenwünschen Rechnung tragen. Auf diesem Grundgedanken bauen die Fachbetriebskonzepte für Gebäudetechnik, Informationstechnik und Antriebstechnik auf, die als konkrete Wegbeschreibung für eine Neupositionierung der elektro- und informationstechnischen Handwerke zu verstehen sind. Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist auch die Vereinbarung zwischen ZVEH und ZVSHK, die Betrieben durch ein geregeltes Sachkundeverfahren sowie eine einheitliche Durchführungspraxis die Möglichkeit eröffnet, sich nach § 7a HwO ins jeweils andere Gewerk eintragen zu lassen. Durch die Verabschiedung neuer Meisterprüfungs-und Ausbildungsverordnungen wurde ein entscheidender Grundstein für eine Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit gelegt. So werden über die Berufs- und Fachrichtungsbezeichnungen der neuen Ausbildungsberufe wie zum Beispiel „Energie- und Gebäudetechnik“, „Automatisierungstechnik“ und „Informations- und Kommunikationstechnik“ sowie den damit verknüpften Lerninhalten auch neue Märkte für die Betriebe definiert. „Solche Begriffe signalisieren Zuständigkeiten, die für eine Neupositionierung genutzt werden können“, sagte der ZVEH-Präsident E-Check: Sicherheits-und Energiespartage Ein weiterer Baustein, der die Positionierung am Markt unterstützt, ist der E-Check. Das Thema Sicherheit bildet dabei nach wie vor das Rückgrat, allerdings hat auch das Energiesparen durch die Kooperation mit der Deutschen Energieagentur (dena) eine deutliche Aufwertung erfahren. Durch diese Nähe wird der Fachbetrieb im Elektrohandwerk eng mit dem Thema Energieeffizienz und somit auch der Energieberatung verknüpft. Gerd Köhler, Sprecher der ArGe Medien im ZVEH, gab einen Bericht zu den Sicherheits- und Energiespartagen. Ziel der Aktionswochen, an denen sich 360 Innungen aus allen Regionen Deutschlands beteiligten, sei es, den E-Check beim Verbraucher, bei Entscheidern und Multiplikatoren noch bekannter zu machen. Im Vorfeld der Aktionstage wurde mit einer Pressekonferenz, die in Kooperation mit der dena in Berlin durchgeführt wurde, und erstmals mit einem TV-Spot auf die Sicherheits- und Energiespartage aufmerksam gemacht. Insgesamt 18 mal lief der TV-Spot „Stromeo & Julia“ im letzten großen Werbeblock vor der Tagesschau. „Mit den Sicherheits-und Energiespartagen haben wir eine optimale PR-Strategie realisiert, mit der wir bundesweit in die Presse kommen und den E-Check in die Köpfe der Verbraucher bringen“, sagte Köhler. Website zur Ausbildung: www.e-zubis.de Seit August 2003 gibt es die neuen Ausbildungsberufe. ZVEH-Vizepräsident Walter Tschischka stellte die attraktiven Berufsbilder vor und präsentierte auch die neue Website zur Ausbildung in den elektro- und informationstechnischen Handwerken. Unter www.e-zubis.de werden die neuen Berufe auf attraktive Weise für die Zielgruppe Schüler und Jugendliche vorgestellt. Hier wird gezeigt, was den Lehrling bei einer Ausbildung in den elektro- und informationstechnischen Handwerken erwartet, was er als Basiswissen mitbringen sollte und welche Zukunftschancen ihm offen stehen. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 12 914 BRANCHE AKTUELL ZVEH-Obermeister-Tag in Jena Positionsbestimmung für die Elektrohandwerke Die Novellierung der Handwerksordnung, die E-Check-Sicherheits- und Energiespartage und die neuen Ausbildungsberufe standen im Mittelpunkt der diesjährigen ZVEH-Obermeistertagung in Jena. Weitere Schwerpunkte bildeten betriebspraktische Themen wie zum Beispiel die Umsetzung des neuen Schuldrechts und das gleich bleibend für jeden Betrieb wichtige Thema „Wie komme ich an mein Geld?“. ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer referierte über die Zukunft des Handwerks vor dem Hintergrund der HwO-Novellierung ZVEH-Präsident Karl Hagedorn nahm eine Positionsbestimmung der elektro- und informationstechnischen Handwerke vor Störungen im Verbundnetz Ein Vortragsschwerpunkt war das Arbeiten an MS-Anlagen, insbesondere an den zugehörigen Verteilungsnetzen. Mit Hinweis auf den kürzlichen Stromausfall in den nordischen Staaten, in Italien und in London wies A. Diebels, darauf hin, dass durch die Liberalisierung des Strommarkts und das sog. „Unbundling“, d. h. durch die Trennung von Stromerzeugung und Stromverteilung, die vorhandenen HS- und MS-Netze in großem Umfang nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können. Bisher bildete das übergeordnete HS-Netz einen Verbund, um Lastspitzen in einem Gebiet oder den Ausfall eines Kraftwerks auszugleichen. Inzwischen ist dieses System ein reines Transportnetz geworden. Es dient im Wesentlichen dem rein ökonomisch orientierten Stromhandel. So bezieht Italien in der Nacht billigen Strom aus französischen Kernkraftwerken. Dadurch können die relativ unwirtschaftlichen Ölkraftwerke herunterfahren werden. Die Transportkapazitäten der Netze werden bis zur Grenzbelastung genutzt. Somit lässt schon der Ausfall einer einzigen Übertragungsleitung, z. B. durch Windbruch, die Versorgung in Italien zusammenbrechen. Ähnliches kann sich nach Meinung des Referenten z. B. auch ereignen, wenn die größtenteils im Norden Deutschlands installierte Windkraftleistung von zz. rund 12 000 MW entweder ausfällt oder aus Preisgründen nach Südeuropa übertragen werden muss. AuS an MS-Anlagen Der Mangel an Transportwegen für elektrische Energie wird auch in Deutschland dazu führen, dass an Freileitungen und anderen elektrischen Anlagen mit Spannungen über 1 kV in zunehmendem Maße ohne Freischaltung gearbeitet werden muss. Die Hersteller von Hilfsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen zum AuS stellten während der Tagung u. a. Isolierte Werkzeuge, Trokkenreinigungsgeräte für Nieder- und Hochspannung sowie zahlreiche andere Erzeugnisse für das AuS aus (Bild ). Auch für das Elektrohandwerk ist es wichtig, zu wissen, dass künftig von den Kunden die Unterbrechung der Stromversorgung immer weniger akzeptiert werden wird. Hierauf gilt es, sich rechtzeitig einzustellen, „um den Anschluss nicht zu verpassen“. BG-Regel zum AuS Für alle Spannungsebenen und alle Betriebe - auch des Elektrohandwerks - ist von besonderer Bedeutung, dass vom BG-lichen Fachausschusses „Elektrotechnik“ und dem DKE-Komitee 224 in der Arbeitsgruppe 224.0.2 eine neue BG-Regel zum „Arbeiten unter Spannung“ erarbeitet wurde. R. Hoffmann behandelte nachfolgende Einzelfragen derselben. In der Vorbemerkung heißt es u. a., dass mit dieser BG-Regel zum AuS die BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zum Thema AuS unter Berücksichtigung der Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ konkretisiert werden soll. Damit wird der Rahmen für nationale Regelungen zur Durchführung von AuS beschrieben, der prinzipiell auf alle Spannungsebenen anwendbar ist. Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer über die Anwendung der Arbeitsmethode AuS. Als oberster Grundsatz gilt, dass AuS nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden können. Nur durch gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten unter Spannung erreicht werden. Anwendungsbereich. Arbeiten unter Spannung im Sinne dieser Regel sind Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen. Das sind z. B. in NS-Anlagen (UN < 1000 V): · Montieren einer Abzweigmuffe für einen Hausanschluss, auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz · Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken · Auswechseln von Zählern und Schaltuhren sowie das Sperren von Kundenanlagen · Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen · Überbrücken von Teilstromkreisen · Wartungsarbeiten in Anlagen in HS-Anlagen (UN > 1 kV): · Austausch von Holzmasten einer MS-Freileitung · Auswechseln von Isolatoren an HS-Freileitungen · Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogeischutzeinrichtungen · Wartungsarbeiten in Anlagen. In Anlehnung an die Festlegungen in BGV A2 und DIN VDE 0105-100 gilt diese Regel nicht für · Arbeiten an Anlagen, wenn sowohl die Spannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als AC 50 V oder DC 120 V ist (SELV oder PELV) oder · die Stromkreise nach DIN VDE Säumigen Schuldnern wirkungsvoll begegnen „Wie komme ich am schnellsten an mein Geld?“ Diese Frage hatte Peter David, Richter am Oberlandesgericht München, zu beantworten. Von Methoden, wie die Hilfe osteuropäischer Inkassodienste oder solcher, die sich eines osteuropäischen Namens bedienen, riet der Richter selbstverständlich ab. Darüber hinaus konnte er aber viele wertvolle Tipps geben, wie säumigen Schuldnern auf legale Weise effektiv begegnet werden kann. Schuldner arbeiten häufig mit immer wiederkehrenden Tricks. Die 10 häufigsten und wie man diesen begegnen kann, stellte David vor. So werde bisweilen der Zugang einer Rechnung einfach geleugnet. „Hier ist der Gläubiger beweispflichtig; den sichersten Nachweis führt der Gläubiger, wenn er die Rechnung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lässt“, erklärte David. Zuständig sei in diesem Fall der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk der Auftraggeber seinen Wohn- und Firmensitz hat. Oder der Schuldner übersendet einen Verrechnungsscheck über einen Teil der Summe mit dem Zusatz, dass er bei Einlösung des Schecks die Sache als erledigt ansehe. Hier gilt es, vor Einreichung des Schecks, dem Schuldner zu schreiben, dass der Scheck lediglich als Abschlagszahlung verbucht werde, verbunden mit der Aufforderung, die Restsumme innerhalb einer festzulegenden Frist zu begleichen. Gängig sei bei Schuldnern auch die Methode, für eine unverhältnismäßig geringe Entlohnung, etwa im Betrieb der Ehefrau, zu arbeiten oder der Schuldner räumt seiner Ehefrau ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie ein. „Dies sind komplexere Fälle, in denen er ratsam ist, einen Anwalt hinzu zu ziehen“, riet David. Gegen Ausfälle absichern Grundsätzliche sei es sinnvoll, sich gegen Forderungsausfälle so weit wie möglich abzusichern. Hilfreich sei in jedem Fall einen vertraglichen Verzugszins zu vereinbaren. Sind Zweifel an der Seriosität des Kunden angebracht, kann auch eine Inkassoklausel in den Vertrag eingebaut werden. Dies führe dazu, dass der Schuldner die Kosten des Inkasso mit Ausnahme eines Erfolgshonorars zu tragen habe. Auch die Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB) gelte es hinzu zu ziehen, um Forderungsausfälle zu vermeiden. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 12 916 BRANCHE AKTUELL 5. Fachtagung „Arbeiten unter Spannung“ (AuS) Situation der Energieversorgung erfordert mehr AuS Die von der Energietechnischen Gesellschaft (ETG) am 9./ 10. Oktober in Dresden durchgeführte Fachtagung behandelte die Entwicklungen auf dem Gebiet der Energieversorgung und sich daraus ergebende Änderungen für das AuS. Auf die wesentlichen Vortragsthemen wird nachfolgend näher eingegangen. Werkzeuge und Hilfsmittel zum AuS sind für eine gut eingerichtete Elektrowerkstatt heute eine selbstverständliche Voraussetzung
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