Elektrotechnik
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Installationstechnik
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Kabel und Leitungen
Zulässigkeit von Sparwechselschaltungen
ep5/2010, 2 Seiten
Aus der Anfrage entnehme ich, dass hier
wahrscheinlich ein Missverständnis vorliegt.
In der Installationstechnik sind sowohl
Wechselschaltungen als auch Sparwechselschaltungen
schon seit langer Zeit zulässig. In
grauer Vorzeit gab es mal eine „Sparwechselschaltung“,
die unter dem Namen „Hamburger
Schaltung“ bekannt geworden ist, jedoch nie
zulässig war.
Wechselschaltung. In der Normalausführung einer Wechselschaltung wird der Außenleiter an die Klemme L (bei Schaltern älterer Ausführung an Klemme P) an einem von zwei Wechselschaltern angeschlossen. Die beiden Schalter sind durch zwei korrespondierende Leitungsadern miteinander verbunden, die an den dafür vorgesehenen Klemmen angeschlossen werden. Die geschaltete Leitungsader führt von der Klemme L des zweiten Wechselschalters über die Klemmen in der Leuchte zur Lampe. Der Neutralleiter N und der Schutzleiter PE werden an die dafür vorgesehenen Klemmen in der Leuchte oder in dem Baldachin angeschlossen. Insgesamt sind bei dieser Wechselschaltung fünf Leitungsadern erforderlich (Bild (1)). Auf dem Prinzip beruhen auch einige weitere Schaltungs- Ausführungen, wie z. B. Kontroll-Wechselschaltungen.
Sparwechselschaltung. Abweichend von der zuvor beschriebenen Wechselschaltung wird bei der ebenso normgerechten Sparwechselschaltung der Außenleiter in beiden Wechselschaltern an je eine Klemme angeschlossen, die bei der Wechselschaltung für den Anschluss der korrespondierenden Leitungsadern verwendet werden. Bei dieser Lösung verbindet eine korrespondierende Leitungsader die Klemmen L (bei Schaltern älterer Ausführung Klemmen P) an beiden Schaltern. Die an beiden Wechselschaltern frei gebliebenen Klemmen werden durch eine Leitungsader verbunden und dann über die dafür vorgesehene Klemme in der Leuchte oder hinter dem Baldachin an die Lichtquelle angeschlossen.
Von Vorteil ist hier, dass eine Leitungsader als korrespondierende Ader entfällt und somit nur vier Adern für die Wechselschaltung erforderlich sind (Bild (2)). Wird eine fünfadrige Leitung verwendet, dann lässt sich die freie Ader zum Anschluss zusätzlicher Verbraucher nutzen, die z. B. über eine Steckdose angeschlossen werden.
Unzulässige „Hamburger Schaltung“. Bei der sogenannten „Hamburger Schaltung“ werden die Außenleiter L sowie der Neutralleiter N (in TT-Systemen für 230 V beide Außenleiter) in beide Wechselschalter eingeführt und an die für die korrespondierenden Leitungsadern vorgesehenen Klemmen angeschlossen. Die Leitungsadern für den Anschluss der Leuchte werden an die Klemmen L in den Wechselschaltern angeschlossen (Bild (3)). Solche Ausführungen sind generell unzulässig und keine Sparwechselschaltungen. Bei ausgeschalteter Lichtquelle kann der Neutralleiter unterbrochen sein, jedoch die Spannung des Außenleiters noch an der Lichtquelle anliegen. Dies ist gefährlich und deshalb verboten. Hinzu kommt, dass Kurzschlüsse nicht auszuschließen sind. Zu Recht wird in [1] auf folgende Festlegungen in Normen hingewiesen, gegen die hier verstoßen wird:
Wechselschaltung. In der Normalausführung einer Wechselschaltung wird der Außenleiter an die Klemme L (bei Schaltern älterer Ausführung an Klemme P) an einem von zwei Wechselschaltern angeschlossen. Die beiden Schalter sind durch zwei korrespondierende Leitungsadern miteinander verbunden, die an den dafür vorgesehenen Klemmen angeschlossen werden. Die geschaltete Leitungsader führt von der Klemme L des zweiten Wechselschalters über die Klemmen in der Leuchte zur Lampe. Der Neutralleiter N und der Schutzleiter PE werden an die dafür vorgesehenen Klemmen in der Leuchte oder in dem Baldachin angeschlossen. Insgesamt sind bei dieser Wechselschaltung fünf Leitungsadern erforderlich (Bild (1)). Auf dem Prinzip beruhen auch einige weitere Schaltungs- Ausführungen, wie z. B. Kontroll-Wechselschaltungen.
Sparwechselschaltung. Abweichend von der zuvor beschriebenen Wechselschaltung wird bei der ebenso normgerechten Sparwechselschaltung der Außenleiter in beiden Wechselschaltern an je eine Klemme angeschlossen, die bei der Wechselschaltung für den Anschluss der korrespondierenden Leitungsadern verwendet werden. Bei dieser Lösung verbindet eine korrespondierende Leitungsader die Klemmen L (bei Schaltern älterer Ausführung Klemmen P) an beiden Schaltern. Die an beiden Wechselschaltern frei gebliebenen Klemmen werden durch eine Leitungsader verbunden und dann über die dafür vorgesehene Klemme in der Leuchte oder hinter dem Baldachin an die Lichtquelle angeschlossen.
Von Vorteil ist hier, dass eine Leitungsader als korrespondierende Ader entfällt und somit nur vier Adern für die Wechselschaltung erforderlich sind (Bild (2)). Wird eine fünfadrige Leitung verwendet, dann lässt sich die freie Ader zum Anschluss zusätzlicher Verbraucher nutzen, die z. B. über eine Steckdose angeschlossen werden.
Unzulässige „Hamburger Schaltung“. Bei der sogenannten „Hamburger Schaltung“ werden die Außenleiter L sowie der Neutralleiter N (in TT-Systemen für 230 V beide Außenleiter) in beide Wechselschalter eingeführt und an die für die korrespondierenden Leitungsadern vorgesehenen Klemmen angeschlossen. Die Leitungsadern für den Anschluss der Leuchte werden an die Klemmen L in den Wechselschaltern angeschlossen (Bild (3)). Solche Ausführungen sind generell unzulässig und keine Sparwechselschaltungen. Bei ausgeschalteter Lichtquelle kann der Neutralleiter unterbrochen sein, jedoch die Spannung des Außenleiters noch an der Lichtquelle anliegen. Dies ist gefährlich und deshalb verboten. Hinzu kommt, dass Kurzschlüsse nicht auszuschließen sind. Zu Recht wird in [1] auf folgende Festlegungen in Normen hingewiesen, gegen die hier verstoßen wird:
- Nach DIN VDE 0100-460, Abschnitt 465.1.2, dürfen Neutralleiter nicht durch einpolige Schalter unterbrochen sein [2].
- Einpolige Wechselschalter müssen gemäß DIN VDE 0100-550 [3] bei einer Wechselschaltung am dem selben Außenleiter angeschlossen sein. Hiergegen würde in TTSystemen mit 230 V verstoßen werden, weil hier zwei Außenleiter erforderlich sind.
Quellen
Müller, R.: Elektrotechnik Lexikon für die Praxis. 2. stark berarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin: Huss Medien 2005.
DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten.
DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550):1988-04 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte.
Weitere Bilder
Sparwechselschaltung
Unzul
Autor
- H. Senkbeil
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