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Elektrotechnik | Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Zulässigkeit von Sparwechselschaltungen

ep5/2010, 2 Seiten

Ich bin zurzeit in einem Chemie-Unternehmen tätig. Bei einem Gespräch mit einem meiner Meister sagte dieser, dass die Sparwechselschaltung nicht mehr angewandt werden darf. Ist das richtig und wenn ja, aus welchem Grund?



Wechselschaltung.
Sparwechselschaltung.

Unzulässige „Hamburger Schaltung“
  • Nach DIN VDE 0100-460, Abschnitt 465.1.2, dürfen Neutralleiter nicht durch einpolige Schalter unterbrochen sein [2].
  • Einpolige Wechselschalter müssen gemäß DIN VDE 0100-550 [3] bei einer Wechselschaltung am dem selben Außenleiter angeschlossen sein. Hiergegen würde in TTSystemen mit 230 V verstoßen werden, weil hier zwei Außenleiter erforderlich sind.

Literatur

Müller, R.: Elektrotechnik – Lexikon für die Praxis. 2. stark berarbeitete und erweiterte Auflage. Berlin: Huss Medien 2005.

DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten.

DIN VDE 0100-550 (VDE 0100-550):1988-04 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte.


Weitere Bilder



Sparwechselschaltung


Unzul

Autor
  • H. Senkbeil
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