Skip to main content 
Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zu „Aus dem Unfallgeschehen“ in ep 11/16

ep2/2017, 1 Seite

In der Unfallanalyse des Unfallberichts „Elektromonteur arbeitete mit nicht isoliertem Schraubendreher an Unterverteilung“[1]wird festgestellt, dass der Monteur gegen § 15 der DGUV Vorschrift 1 und § 6 der DGUV Vorschrift 3 verstoßen habe. Ja, das ist richtig, aber nicht die eigentliche Unfallursache. Im Beitrag wird klar dargestellt, dass von dem Anlagenverantwortlichen keine Gefährdungsbeurteilung vorlag und die Anlage auch nicht ordnungsgemäß durch den Anlagenverantwortlichen freigeschaltet und an den Arbeitsverantwortlichen übergeben wurde. Der Elektromonteur, es hätte auch eine fachfremde Arbeitskraft sein können, hat die Demontage der Altanlage unter der Annahme begonnen, dass sie spannungsfrei ist. Die Verantwortung für den Unfall liegt eindeutig bei dem Anlagenverantwortlichen. Er hat fahrlässig gegen bestehende Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen. Dieser Hinweis ist dringend notwendig, da ich bei vielen eigenen Untersuchungen beobachtet habe, dass beim Delegieren von Arbeiten an Fremdfirmen immer wieder sehr lax mit den Vorschriften umgegangen wird.


Weiterlesen mit epPlus oder epDIGITAL
Nie waren verlässliche Informationen wichtiger.

Testen Sie jetzt epPLUS oder epDIGITAL für
60 Tage kostenlos
Sie können auch nur den
Artikel für 2,00 € kaufen
Falls Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, loggen Sie sich ein und achten Sie darauf, dass Ihr Abonnement mit Ihrem Profil verknüpft ist. Sollten Sie Abonnent sein und noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses hier anlegen.

Sie haben eine Fachfrage?