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Erdung und Potentialausgleich

Zu „Absicherung eines PEN-Leiters“

ep4/2024, 1 Seite

!Die Leseranfrage in ep 02/24 [1] erinnert mich an mein ehemaliges Elternhaus in einem thüringischen Dorf in den 60er- und 70er-Jahren. Auch dort gab es zwei Hauptsicherungen. Ich erinnere mich vage an 25-A-Schraubeinsätzen an der Gebäudeeinführung der Freiluftleitung. Auch die Stromkreise am Zähler waren jeweils mit zwei Sicherungen (10-A-Schraubautomaten) abgesichert. Als elektrotechnisch interessierter Jugendlicher wurde mir dann klar, dass das Dorf mit einem 220-V-Drehstromsystem versorgt wurde; ein Hausanschluss hatte somit zwei Außenleiter, einen PEN-Anschluss gab es nicht. Neben dem Zähler war ein kleiner schwarzer Kasten mit drei Tasten installiert, der gemeinhin „Trennwart“ genannt wurde. Das Gerät hatte eine direkte Verbindung zu einem Staberder hinter dem Haus. Irgendwann um die Wendejahre herum, bekam das Dorf eine Drehstromversorgung 380/400 V. In die Häuser wurde dann ein Außenleiter und ein PEN-Leiter geschaltet. Die Hauptsicherungen blieben unverändert, ebenso die Hausinstallation. Gewiss hat das Energieversorgungsunternehmen darauf verwiesen, dass die Hausinstallationen ggf. anzupassen sind. Ich würde aber vermuten, dass das die meisten Betroffenen nicht so dramatisch sahen.

!So kurios ist das Ganze keinesfalls und offenbar auch heute noch anzutreffen in Altanlagen. Ich kenn das aus den 90er-Jahren – konkret aus Vororten von Dresden. Es gab zu DDR-Zeiten noch verbreitet Netze bzw. Hausinstallationen aus der Vorkriegszeit und frühen Nachkriegszeit. Das waren 220-V-Drehstromnetze, d. h. am ZP lagen zwei Phasen à 127 V an, die logischerweise einzeln abgesichert waren, also zwei Schraubsicherungen oder Stotz-Automaten am ZP. Eine nachgerüstete Schuko-Steckdose in der Küche war an beiden Phasen angeschlossen, der Schutzleiter am Wasserrohr. Irgendwann in den 70er-/80er-Jahren wurden die Netze auf (damals noch) 230/380 V TN-C umgestellt. In den Wohnungen wurde aus einer der beiden 127-V-Phasen eine 220-V-Phase (R, S oder T nach damaliger Bezeichnung), aus der anderen wurde der PEN. Oft wurde dieser Umbau jedoch vergessen oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt, sodass mir noch bis in die 90er-Jahre vereinzelt Wohnungsanschlüsse mit zwei Sicherungen, abgesichert L und PEN, begegnet sind. In der Regel wurde das nur umgestellt, wenn die Wohnungsanlage teilerneuert wurde. Dann wurde einfach eine Brücke in die Steckdose von der zum PEN umfunktionierten 2. Phase zum Schutzleiter gelegt. Üblicherweise wurde dann am ZP die Sicherung der ehemaligen zweiten Phase, nun PEN, entfernt, Zu- und Ableitung am Sicherungselement auf eine Klemme gesetzt und am nun leeren Sicherungsfeld ein Siegel angebracht mit dem Aufdruck „umgestellte Anlage; Schutzleiter nicht in der gesamten Anlage einheitlich gekennzeichnet“. Dieses Siegel war über die Einschrauböffnung geklebt, sodass diese nun „Fingersicher“ war. Teilweise war es auch verworren: Eine Straßenseite hatte bereits 380-V-Drehstrom mit einer Phase und PEN pro Wohnung, die andere Straßenseite noch 220-V-Drehstrom mit 2 × 127 V in der Wohnung. Da liegt es nahe, dass da manche Häuser quasi „durchgerutscht“ sind. Fazit: Es war selbstverständlich auch zu DDR-Zeiten nicht gestattet, den PEN abzusichern. Es wurde aber bei Umstellungen „vergessen“, die zweite Sicherung zu entfernen, sodass dann in gefährlicher Weise auch der PEN abgesichert war.

!Ich nehme an, dass es sich hier um eine falsch oder nicht umgestellte Elektroanlage bei der damaligen Netzumstellung von IT-Netz auf TN-C-Netz handelt. Bei der Netzumstellung wurde von zwei Leitern à 110 V auf einen Leiter mit 220 V und einem Leiter mit PEN-Funktion umgestellt. Somit mussten alle Elektroverteilungen von der Ausführung mit zwei Sicherungen pro Stromkreis zur Ausführung mit einer Sicherung und auf der PEN-Schiene aufgeklemmten zweitem Leiter umgebaut werden. Das gab es in den neuen Bundesländern bis circa 1995.


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Autor
  • Ing. Werner Hörmann
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