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Elektrotechnik

Witz der Großmaschine - Antwort zur Lesermeinung

ep5/2005, 1 Seite

Zur Lesermeinung von André G. (ep 03-2005, Seite 179) über den Leserbrief von Manfred H. (ep 10-2004, Seite 793) erhielten wir von Manfred H. die folgende Stellungnahme.


Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung": Abschn. 4.2 „Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen und -bereichen“ „Zugangswege sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster und der Stufen im Zugangs- und Eingangsbereich sind ausreichend zu beleuchten. Sofern bei Dunkelheit die Beleuchtung nicht ständig sichergestellt ist, sind Einrichtungen wie Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder oder vergleichbare automatische Schalteinrichtungen vorzusehen. In allgemein zugänglichen Bereichen, wie Treppenräumen, Treppenvorräumen, Fluren und Laubengängen sowie Aufzugsvorräumen von Mehrfamilienhäusern, sind Beleuchtungsanlagen vorzusehen. Das Schalten der Beleuchtung kann von Hand oder automatisch, z. B. über Bewegungsmelder, erfolgen. Sofern das Schalten von Hand erfolgt, müssen Schalter und Taster dieser Beleuchtungsanlagen bei Dunkelheit erkennbar sein, z. B. durch eine eingebaute Lampe. Bei Beleuchtung mit einstellbarer Abschaltautomatik ist zur Vermeidung plötzlicher Dunkelheit die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion, z. B. Abdimmen, auszuschalten.“ Meines Wissens nach ist diese DIN-Norm jedoch nicht in allen Bundesländern baurechtlich als Technische Baubestimmung eingeführt. Sie müsste somit bei Vertragsverhandlungen speziell vereinbart werden. Literatur [1] Baer, R.: Schaltung der Beleuchtung im Treppenhaus. Elektropraktiker, Berlin 59(2005)3, S. 171. S. Pährisch Antwort zur Lesermeinung Witz der Großmaschine Zur Lesermeinung von André G. (ep 03-2005, Seite 179) über den Leserbrief von Manfred H. (ep 10-2004, Seite 793) erhielten wir von Manfred H. folgende Stellungnahme: Ich freue mich über den Brief von Herrn André G. (auch wenn er mich als „ewigen Besserwisser“ bezeichnet), weil ich hoffe, dass dadurch eine Diskussion über die in den nächsten Jahren fälligen Entscheidungen für eine zukünftige Energieversorgung in Gang gesetzt wird, die uns alle angeht. Ich bin kein „Narr“, der sich gegen die Nutzung von Naturkräften ausspricht, denn ich begrüße die „Anwendung regenerativer Energien“ und deren „forcierte(r) Anwendung aus wichtigen Gründen“ ausdrücklich. Mir ging es in dem Leserbrief ausschließlich darum, dass bei der Betrachtungen der Wirtschaftlichkeit auch die Gesetze der Technik beachtet werden. Alle von mir kritisierten Wirtschaftlichkeitsrechnungen enthalten Subventionen aus Steuermitteln. Sie erzielen deshalb höchstens eine relative Wirtschaftlichkeit auf Kosten der Allgemeinheit. Sie kritisieren die immer noch erlaubte Durchleitungsgebühr der „Strom-Oligopole“. Man kann und muss diese Rechnungen der Energieversorger anzweifeln, nicht anzweifeln kann man dagegen, dass natürlich auch die Durchleitung der Energie Geld kostet. Wenn Sie meinen Beitrag als „Wohlorganisierte Anti-Erneuerbare Energien Kampagne“ diskreditieren, haben Sie diesen nicht verstanden. Übrigens, dass Ihre „Kleinwasserkraftanlage“ ... „ohne spätere Folgekosten“ ist, dürfte eine Milchmädchenrechnung sein. Zum Beispiel haben die Lager des Generators und der Turbine eine Lebensdauer von etwa 20 000 Betriebsstunden, dann müssen sie ausgetauscht werden. Dadurch entstehen Reparaturkosten. Woher kommt die Elektroenergie während der Reparaturzeit? Wenn die Elektroenergie durch eine Notstromanlage bereitgestellt wird, dann müssen deren Investitions-und Betriebskosten hinzu gerechnet werden. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 5 349 LESERANFRAGEN/ MEINUNGEN

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