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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Wiederholungsprüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs)

ep10/2010, 1 Seite

Ich frage mich, wie die Aussage der DIN VDE 0100-710 in Abschnitt 710.62-g) zur Wiederholungsprüfungen in Bezug auf RCDs genau zu interpretieren ist. Dort heißt es, das Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom ist halbjährlich nachzuweisen. Genügt das Drücken der Prüftaste am RCD (dies würde ja nur eine Phase benutzen und die Größe sowie die Genauigkeit des eingebauten Widerstands ist mir nicht bekannt) oder ist eine Messung mit einem geeigneten Tester unbedingt erforderlich? Dass Letzteres besser ist, liegt auf der Hand, da ja auch die Leitung/Steckdose mit überprüft wird und bei laufender Dokumentation auch eine schleichende Verschlechterung des RCDs erkannt werden kann. Dennoch kann ich diese Interpretation nicht ganz aus der Norm "heraus argumentieren" und der Mehraufwand ist ja erheblich, da im ersten Fall auch ein eingewiesener Laie beauftragt werden kann, während in anderen Fall eine Fachkraft mit Messgerät erforderlich ist.


Leider sind die Angaben zur Wiederholungsprüfung in den Normen sowie in der Literatur sehr unterschiedlich und oftmals nicht konkret auf den einzelnen Prüfschritt bezogen. Hinzu kommt, dass die Angaben in den DIN VDE Normen nun eben auch „nur“ Empfehlungen sind. Für sie gilt außerdem, dass der jeweils Verantwortliche „... ein anderes in gleicher Weise wirksames Prüfverfahren anwenden kann...“. Insofern sollten wir uns nicht an den jeweiligen Wortlaut der Festlegungen in den Prüf-Normen klammern, sondern für die jeweilige Anlage und ihre Bedingungen auf die Frage: „Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Funktion bis zur nächsten Prüfung gewährleistet ist?“ immer eine zu vertretende Antwort suchen und umsetzen.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich ausgehend von der angegebenen Norm DIN VDE 0100-710 [1] um Anlagen in medizinischen Bereichen. In diesen Anlagen sollte das mit der einzelnen Vorgabe empfohlene Sicherheits niveau keinesfalls unterschritten werden, auch wenn dies möglicherweise im Vergleich mit anderen Festlegungen übertrieben erscheint.
Der Anfragende sollten deshalb die Normenvorgabe „... Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom ...“ wörtlich nehmen und umsetzen. Das heißt,
  • es genügt nicht, die Prüftaste der jeweiligen RCD zur drücken, da durch sie, bzw. ihre Betätigung, ein Auslösestrom von zweifachem Bemessungsdifferenzstrom oder mehr hervorgerufen und somit die Vorgabe nicht erfüllt wird;
  • es ist erforderlich, ein geeignetes Prüfgerät einzusetzen, bei dem die Prüfung/Messung mit einem dem Bemessungsstrom entsprechenden Prüfstrom erfolgt.
Verwendbare Prüfgeräte, die als sogenannte Installationstester oder unter einer ähnlichen Bezeichnung bekannt sind, werden in relativ einfacher Form angeboten, sodass ihre Anwendung durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person bedenkenlos möglich ist. Eine eindeutige Aufgabenstellung (Anwendung, Messorte, Berührungsschutz usw.) sowie eine Einweisung (Vorführung an jedem Messort) durch eine Elektrofachkraft sind dabei natürlich erforderlich. Zu beachten ist, dass für das Prüfen von RCDs, die pulsierenden Gleichfehlerströme zu erfassen und zu bewerten sind, weshalb dann dafür geeignete Prüfgeräte verwendet werden müssen. Die Verantwortung dafür, dass die genannten Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt werden, liegt bei der zuständigen/verantwortlichen Elektrofachkraft.

Quellen

DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Räume.


Autor
  • K. Bödeker
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