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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Wiederholungsprüfung von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs)

ep10/2010, 1 Seite

Ich frage mich, wie die Aussage der DIN VDE 0100-710 in Abschnitt 710.62-g) zur Wiederholungsprüfungen in Bezug auf RCDs genau zu interpretieren ist. Dort heißt es, das Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom ist halbjährlich nachzuweisen. Genügt das Drücken der Prüftaste am RCD (dies würde ja nur eine Phase benutzen und die Größe sowie die Genauigkeit des eingebauten Widerstands ist mir nicht bekannt) oder ist eine Messung mit einem geeigneten Tester unbedingt erforderlich? Dass Letzteres besser ist, liegt auf der Hand, da ja auch die Leitung/Steckdose mit überprüft wird und bei laufender Dokumentation auch eine schleichende Verschlechterung des RCDs erkannt werden kann. Dennoch kann ich diese Interpretation nicht ganz aus der Norm "heraus argumentieren" und der Mehraufwand ist ja erheblich, da im ersten Fall auch ein eingewiesener Laie beauftragt werden kann, während in anderen Fall eine Fachkraft mit Messgerät erforderlich ist.


„... ein anderes in gleicher Weise wirksames Prüfverfahren anwenden kann...“

„... Auslösen bei Bemessungsdifferenzstrom ...“
  • es genügt nicht, die Prüftaste der jeweiligen RCD zur drücken, da durch sie, bzw. ihre Betätigung, ein Auslösestrom von zweifachem Bemessungsdifferenzstrom oder mehr hervorgerufen und somit die Vorgabe nicht erfüllt wird;
  • es ist erforderlich, ein geeignetes Prüfgerät einzusetzen, bei dem die Prüfung/Messung mit einem dem Bemessungsstrom entsprechenden Prüfstrom erfolgt.

Literatur

DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2002-11 Errichten von Niederspannungsanlagen. Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Medizinisch genutzte Räume.


Autor
  • K. Bödeker
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