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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Wiederholungsprüfung und Reparaturen durch verschiedene Unternehmen

ep1/1999, 1 Seite

Wir haben den Auftrag erhalten, für eine Wohnungsgesellschaft die Elektroinstallationen mehrerer unterschiedlicher Wohnhäuser einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.


Wiederholungsprüfung und Reparaturen durch verschiedene Unternehmen ? Wir haben den Auftrag erhalten, für eine Wohnungsgesellschaft die Elektroinstallationen mehrerer unterschiedlicher Wohnhäuser einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Allerdings werden die im Ergebnis unserer Prüfung als notwendig erkannten Reparaturen, Änderungen, Erweiterungen usw. nicht von uns vorgenommen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Arbeiten dann auszuschreiben oder selbst vorzunehmen. Welche Angaben müssen wir unter diesen Umständen in das Prüfprotokoll aufnehmen? ! Diese Arbeitsteilung ist für alle Beteiligten denkbar ungünstig. Der Aufwand wird für den Auftraggeber unnötig hoch, da die dann mit den Änderungen beauftragte Firma viele der bei Ihnen bereits vorhandenen Informationen über den Zustand der Anlage nochmals beschaffen muß. Sie ist letztendlich für den ordnungsgemäßen Zustand der von ihr geänderten Anlage verantwortlich, unabhängig davon, ob und wieviel Mängel bei der vorangegangenen Wiederholungsprüfung gefunden wurden. Das heißt, sie wird die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0l05 sicherheitshalber nochmals vornehmen müssen. Dann ist auch noch abschließend nach DIN VDE 0100 Teil 610 durch eine Erstprüfung des geänderten Teils dessen ordnungsgemäße Funktion in seinem Zusammenwirken mit der Gesamtanlage nachzuweisen. Sicherlich ist es die Absicht der Wohnungsgesellschaft, die von Ihnen als notwendig erkannten Veränderungen als abgegrenzte Einzelaufträge zu vergeben und so sparsam zu wirtschaften. Dies ist zwar verständlich, hat aber den Nachteil, daß im Fall einer späteren Beanstandung, eines Schadens usw. die Verantwortungsabgrenzung zwischen den drei Beteiligten sehr schwierig sein wird. Für die Wohnunggesellschaft ist es besser, wenn sie einen verantwortlichen Elektrofachbetrieb beschäftigt, so daß diesem dann gegebenenfalls auch die gesamte Verantwortung zufällt. Wenn es bei dieser Arbeitsteilung bleibt, und Sie nur mit der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0l05 Teil 100 beauftragt werden, so beschränkt sich Ihre Verantwortung auf · das Bestätigen des einwandfreien Zustandes für die Anlagen, bei denen keine Mängel festgestellt wurden und keine Empfehlungen für eine Verbesserung der Sicherheit abzugeben sind · das Angeben der objektiv vorhandenen Mängel (Art, Ort, Umfang) und der aus Ihrer Sicht vorzunehmenden Arbeiten bei - Defekten - Verstößen gegen die zum Zeitpunkt des Errichtens geltenden Normen - Veränderungen in der Raumart (isolierender Raum mit Erdpotential, nasser Raum usw.) - gealterte, unzuverlässige Teile · das Angeben der Zustände, die aus Ihrer Sicht als Mangel anzusehen sind, weil Sie - den vorhandenen Bestandsschutz (z. B. Bad ohne FI-Schutzschalter) nicht akzeptieren - die weitere Nutzungsfähigkeit als nicht gegeben ansehen (überlastete Steigleitung, nicht genügend Steckdosen usw.). Außerdem ist dem Auftraggeber zu jeder dieser Angaben mitzuteilen, für wie dringlich (sofort, unverzüglich, gelegentlich) Sie diese Reparatur/Änderung halten. Ob und wie Ihre Angaben dann vom Auftraggeber umgesetzt werden, ist nicht Ihre Angelegenheit. Ebenso ist es nicht Ihre Aufgabe, Lösungen für die Änderung/Reparatur vorzugeben, das fällt in die Verantwortung des Auftraggebers bzw. des zu beauftragenden Betriebes. Das Aufnehmen der Meßwerte in das Prüfprotokoll wird bei diesen Prüfungen nach DlN VDE 0105 Teil 100 nicht gefordert und sollte auch nicht oder nur auf Anforderung übergeben werden. Die Meßwerte sind ja Ihr Arbeitsergebnis und dann Arbeitsgrundlage Ihrer auftragsgemäß an den Auftraggeber übermittelten Entscheidung. Wenn der die Änderungen durchführende Betrieb die Meßwerte als Arbeitsgrundlage nutzen und sich so eine eigene Prüfung ersparen will, so wäre dies - aus meiner Sicht - eine zusätzliche Leistung von Ihnen. Wie Sie dieses Protokoll gestalten, bleibt völlig Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, daß Sie dem Auftraggeber bestätigen: · An den Elektroinstallationen der Häuser wurde die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105 Teil l00 vorgenommen. · Die Elektroanlagen der Häuser und der Wohnungen befinden nach den anerkannten Regeln der Technik in einem ordnungsgemäßen Zustand. · Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, daß folgende Arbeiten vorgenommen werden müssen: Haus/Wohnung/Zimmer Arbeit Dringlichkeit ................................... ......... ................ ................................... .......... ................ ................................... .......... ................ ................................... .......... ................ ................................... .......... ................ Ob Sie dann darüber hinaus Vorschläge für weitere nicht unbedingt notwendige Verbesserungen für die Sicherheit oder zur Erhöhung des Komforts machen, um weitere Aufträge vorzubereiten, müssen Sie selbst entscheiden. K. Bödeker Verteilungen - Zuleitungen, Kurzschlußfestigkeit, Gewährleistung ? Bei der Aussprache zu einem Ausschreibungsprojekt sind folgende Probleme aufgetreten: 1. Mir ist bekannt, daß ein Mindestquerschnitt von 5 x 10 mm2 Cu bis zu jeder UV in die WE verlegt werden muß, um N und PE getrennt installieren zu können. In einer neu installierten Elektroanlage mit 4 x 10 mm2 Cu bis zur UV konnte ich den Beweis für 5 x 10 mm2 Cu nicht durch Unterlagen antreten. Die Brücke N-PE könnte auch in der UV realisiert werden. Wo steht etwas Verbindliches geschrieben? 2. Von der ESAG wurde vor längerer Zeit gefordert, daß der Automat für die Kellerbeleuchtung im Zählerkasten eines Mehrfamilienhauses eine Stoßstromfestigkeit von 10 kA haben muß. Ein kompetenter Vertreter der ESAG hat mir mitgeteilt, daß jetzt 6-kA-Automaten eingesetzt werden dürfen. Was ist richtig, wo steht es geschrieben? 3. Die neue VOB vom Juni 1996 sagt aus, daß bei Nichtabschluß eines Wartungsvertrages bei Bauwerken nur noch ein Jahr Gewährleistung übernommen werden muß. Fällt darunter eine Elt-Rekonstruktion oder ein Neubau eines Mehr- bzw. Einfamilienhauses, Verkaufsmarktes usw.? ! Zu 1. Eine Forderung, Zuleitungen zu Stromkreisverteilern mit Querschnitten von 10 mm2 5adrig auszuführen, wird in DIN-VDE-Normen nicht erhoben. Das TN-S-System hat aber den Vorteil, daß der Schutzleiter PE und der mit ihm verbundene Potentialausgleich einen fremdspannungsarmen geerdeten Leiter bilden, was sich in der Informations- und Fernmeldetechnik positiv auswirkt. Darauf wird in DIN VDE 0100 Teil 540 hingewiesen [1]. Forderungen nach 5adriger Ausführung dieser Leitungen sind zum Teil in den TAB einiger EVU enthalten und müssen dann natürlich auch dementsprechend ausgeführt werden. Eine Rücksprache mit den zuständigen EVU ist deshalb zu empfehlen. Zu 2. Für Betriebsmittel zwischen der letzten Überstromschutzeinrichtung vor der Meßeinrichtung und dem Stromkreisverteiler wird in den TAB (Muster-TAB) eine Stoßstromfestigkeit von 10 kA gefordert. Aus der vorliegenden Fassung der VDEW Landesgruppe Sachsen [2] ist außerdem zu entnehmen, daß SH-Schutzschalter bis 63 A Nennstrom 6 kA haben dürfen. Selektive Hauptleitungs(SH)Schutzschalter werden im plombierten Bereich als Zählervorsiche-Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 1 Leseranfragen

Autor
  • K. Bödeker
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