Wir führen Wiederholungsprüfungen gemäß DIN VDE 0701-0702 an den folgenden Betriebsmitteltypen durch:
a) fest angeschlossene elektrische Betriebsmittel unterschiedlicher Größe und
b) über CEE-Stecker 32 A angeschlossene sogenannte „schwere“ Maschinen“ (z. B. Drehbänke mit etwa 2 t Gewicht).
Beide Typen sind eigentlich nicht mehr als ortsveränderliche Geräte zu bezeichnen, da sie ja nicht mit einfachen Mitteln bewegt werden können.
1. Ab wann ist ein Gerät nicht mehr als „ortsveränderliches Gerät“, sondern als „ortsfestes Gerät“ zu betrachten und gibt es Unterschiede bei den Prüfungen?
2. Müssen die fest angeschlossenen Betriebsmittel unabhängig von ihrer elektrischen Anlage geprüft werden? Könnten diese von der Anlage elektrisch getrennt und mit einem Stecker versehen werden, um sie nach DIN VDE 0701-0702 prüfen zu können?
3. Welche Aufschrift der Prüfplaketten ist entscheidend? Wir verwenden nur „Geprüft nach BGV A3“ – sind wir da auf der sicheren Seite?

- K. Bödeker