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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Verwendung der blauen Ader im 5-Leiterkabel

ep6/2005, 1 Seite

Bezugnehmend auf die Ausführungen in [1] habe ich folgendes Problem. In den Netzen der Stadtbeleuchtung verwenden wir ausschließlich Erdkabel vom Typ NYYJ5x16 mm2 RE bzw. in einem sehr geringen Umfang NYY-J 5x10 mm2 RE. Da in Neuanlagen ausschließlich Leuchten mit Leistungsreduzierschaltung verwendet werden und teilweise in Altanlagen Leuchten mit Doppelleuchtmittel (z. B. Mastaufsatzleuchte 2 x HS-E 70 W) montiert sind, haben wir uns entschlossen, die Belegung der einzelnen Adern wie folgt zu realisieren: • Schwarz - Außenleiter L1 • Braun - Außenleiter L2 • Schwarz - Außenleiter L3 • Blau - Steuerleiter (betriebsmäßig unter Spannung stehend) • Grün/Gelb (mit einem blauen Ring gekennzeichnet) - gemeinsamer Schutz- und Neutralleiter (PEN). Dies alles natürlich unter den allgemein bekannten Voraussetzungen, die eine Anwendung der Schutzmaßnahme zulässt. Ist es nach der neuen Norm möglich, den "blau" gekennzeichneten Leiter als Außenleiter bzw. als spannungsführenden Steuerleiter zu verwenden? Bedingt durch die eindeutige Kennzeichnung (z. B. im Mastanschlusskasten oder im Schaltschrank) des PEN- Leiters (grün/gelbe Grundfarbe mit einem zusätzlich aufgebrachten blauen Ring) ist die Zuordnung als Neutral- und Schutzleiter eindeutig. Somit wäre eine Verwechslung bzw. Zuordnung des rein "blau" gekennzeichneten Leiters als Neutralleiter, unter normalen Voraussetzungen, nicht möglich.


   

Autor
  • W. Hörmann
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