Elektrotechnik
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Installationstechnik
Verlegung von H07RN-F
ep7/2001, 2 Seiten
weist aber große Defizite aus. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Transformatoren, wobei hier noch das Problem der Sicherheit (Brandgefahr) zu beachten ist. Fazit: Kein Produkt ohne VDE-Zeichen verwenden. Literatur [1] Baade, W.: Beleuchtungsanlagen mit Niedervolt-Halogenglühlampen; Teil 3: Was ist bei der Auswahl und Installation der Betriebsmittel zu beachten? Elektropraktiker, Berlin 54(2000)9, Lernen und Können, S. 10. R. Baer Anordnung von Meterstrichen in Gebäuden ? Unsere Firma soll die Elektroinstallation in einem total entkernten Gebäude durchführen (nur Geschossrohdecken vorhanden). Unter anderem sind etwa 500 Unterflurdosen zu montieren. Im Gebäude befinden sich an den Enden zwei Treppenhäuser, in denen sich ein Meterstrich auf den jeweiligen Etagen befindet. Die Treppenhäuser liegen etwa 70 m auseinander. Die Raumgrößen betragen bis zu 50 m2. In welchen Abständen sollte sich als hochbauseitige Leistung ein Meterstrich befinden? Ist es zumutbar, dass die vorhandenen Meterstriche in den Etagen des Treppenhauses ausreichen? Wo sind hierzu Festlegungen getroffen? ! Um erst einmal auf die letzte Frage einzugehen, wo hierzu Festlegungen stehen, aber auch wer zuständig ist, der Hinweis auf die Verdingungsordnung für Bauwesen (VOB): In der VOB Teil B, § 3 Nr. 2, Ausführungsunterlagen ist folgendes nachzulesen: „2. Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen, sind Sache des Auftraggebers.“ Aus der Anfrage ist abzuleiten, dass es sich um ein Gebäude mit etwa 800 bis 1000 m2 Geschossfläche handelt, in dem - abgesehen von den Geschossdecken - noch keinerlei Zwischenwände, sondern lediglich die statisch bedingten Wände der Gleitkerne und Stützen vorhanden sind. Die Formulierung „in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen“ ist bei fertiger Raumteilung so zu verstehen, dass mindestens einmal am Raumzugang der Meterstrich vorhanden sein muss. Im vorliegenden Fall muss bei der zu erwartenden Raumteilung mindestens eine Stütze pro Raum diesen Meterstrich aufweisen, der bei Stellung der Trennwände nicht verloren gehen darf. Ist auch die Raumteilung noch offen, so sollten alle Stützen mit dem Meterstrich versehen werden. Es muss nun hier nicht mehr darauf hingewiesen werden, wie viele Gewerke auf diesen Meterstrich angewiesen sind und welche Mängel und Fehler bei unsachgemäßer Handhabung vorprogrammiert sind. Sie sollten es aber nicht versäumen, nach VOB Teil B, § 6 Ihrem Auftraggeber die Behinderung und Unterbrechung der Ausführung schriftlich anzuzeigen. Hierbei soll schon auf den zuvor aufgeführten § 3, Nr. 2 der VOB Teil B Bezug genommen werden. W. Meyer Garageninstallation als TT-System ? Für die Elektroinstallation einer Garage mit kleiner Werkstatt wurde vom Energieversorger das TT-System vorgeschrieben. Die Zuleitung (400 V) zum Zählerplatz des Wohnhauses ist etwa 10 m lang. Im Wohnhaus ist die Installation als TN-C-System bzw. TN-C-S-System ausgeführt. · Darf NYM-J 4 x 10 mm2 als Zuleitung verwendet werden? · Darf NYM-J 5 x 10 mm2 als Zuleitung verwendet werden, wobei der PE-Leiter im Unterverteiler der Garage nicht angeschlossen wird. Oder ist es nur erlaubt NYM-O 4 x 10 mm2 zu verwenden? · Reicht es aus, die Zuleitung mit Automaten abzusichern, oder wäre es hier bereits notwendig ein selektiven RCD (z. B. 0,3 A) einzusetzen? · Die Stromkreise in der Garage werden mit RCD (0,03 A) und Automaten abgesichert, welche Vorschriften müssen hierbei noch beachtet werden? ! Entsprechend DIN VDE 0298-300 sind Leitungen, z. B. NYM, im Gegensatz zu Kabeln nicht für direkte Verlegung im Erdreich geeignet. Sollten Sie also beabsichtigen, die Verbindung zwischen dem Zählerplatz im Wohnhaus und dem neuen Gebäude im Erdreich zu verlegen, so müssen Sie hierfür Kabel (z. B. NYY) verwenden. Ihr Verteilungsnetzbetreiber schreibt für die neu zu installierende Anlage das TT-System vor. Das heißt, die Verwendung eines Schutzleiters (PE), der die Körper der elektrischen Anlage mit dem geerdeten Punkt des Versorgungssystems (im Allgemeinen der Sternpunkt) verbindet, ist ausgeschlossen. Damit verbietet sich die Verwendung einer Leitung/eines Kabels mit vier Adern von denen eine grün-gelb gekennzeichnet ist. Sie benötigen ja vier Adern zum Betrieb der Anlage - drei Außenleiter sowie den Neutralleiter. Nach DIN VDE 0100-510 muss die Kennzeichnung grün-gelb zur Markierung des Schutzleiters verwendet werden - für keinen anderen Zweck. Der Einsatz einer fünfadrigen Leitung (bzw. eines Kabels) ist zulässig, sofern die grün-gelbe Ader beidseitig nicht angeschlossen ist. Auch die Verwendung einer vieradrigen Leitung/Kabel ohne grün-gelbe Ader ist selbstverständlich möglich und wird von mir ausdrücklich empfohlen. Besteht in diesem Fall doch keine Gefahr, dass bei späteren Änderungen/Umbauten die grün-gelbe Ader versehentlich angeschlossen wird. In jedem Fall muss für den Neutralleiter (N) entsprechend DIN VDE 0100-510 die blau gekennzeichnete Ader verwendet werden. Bezüglich des Schutzes der Garagenzuleitung bei Überstrom (DIN VDE 0100-430) ist es erforderlich, Überstrom-Schutzeinrichtungen vorzusehen, z. B. die von Ihnen genannten LS-Schalter. Für den Schutz gegen elektrischen Schlag (DIN VDE 0100-410) sind speziell für den Schutz der Zuleitung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Sowohl Kabel (z. B. NYY) als auch Mantelleitung (NYM) erfüllen die Bedingungen der Schutzisolierung und sind somit geeignet, den Schutz gegen direktes Berühren als auch bei indirektem Berühren sicherzustellen. Wenn, wovon ich ausgehe, der neue Stromkreisverteiler in der Garage ebenfalls schutzisoliert ist, wird der Einsatz von RCD erst für die Stromkreise in der Garage erforderlich. Der oder die Schutzleiter innerhalb der Garage müssen dann an einen geeigneten Erder angeschlossen werden. Hier sind die Bedingungen von DIN VDE 0100-410, Abschnitt 413. 1. 4, zu beachten. Den Überstromschutz gewährleisten Sie, wie vorgeschlagen, mit LS-Schaltern. J. Pietsch Verlegung von H07RN-F unter Putz ? Im ep 2/2001, S. 102, ging es um die Verlegung von H07RN-F unter Putz. In unserem Meisterkurs beschäftigen wir uns z. Z. mit der VDE 0298 und bei dieser Gelegenheit habe ich festgestellt, dass die UP-Verlegung dieser Leitung nicht zulässig ist. ! Der bei Fachkräften und Laien gleichermaßen übliche und seit Urzeiten der Elektroinstallation eingeführte Begriff „Unterputzinstallation“ ist in DIN VDE 0298-300 [1] und auch in der für das Verlegen von Leitungssystemen geltenden Norm [2] leider nicht mehr zu finden. Deshalb wird in [1] darauf auch nicht Bezug ge-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 7 538 nommen. Die klassiche Form der Unterputzinstallation ist als Verlegeart 52, 53 und 5 in Tabelle 52 G in [2] dem Verlegeort „eingebettet in Gebäudeteilen“ zugeordnet. Wie für alle anderen in [2] genannten Kabel- und Leitungsysteme werden zur Versorgung ortsfester Betriebsmittel grundsätzlich Leitungen für feste Verlegung verwendet. Grundsätzlich bedeutet nicht, dass flexible Leitungen für eine feste Installation prinzipiell nicht zulässig sind. Unter dem Abschnitt „Änderungen“ im Vorwort zur für die Kabel- und Leitungssysteme verbindlichen Norm [2] wird unter m) darauf hingewiesen, dass diese Norm keine differenzierten Anforderungen zur Anwendung flexibler Leitungen enthält, wie das in der Vorgängerausgabe der Fall war [3]. Beim Einsatz harmonisierter Leitungen ist hier DIN VDE 0298-300 zu beachten [1]. Im Abschnitt 4.4.2 in [1] werden zwei Ausnahmefälle genannt, wo flexible Leitungen zur festen Verlegung genutzt werden dürfen: 1. Schwere Leitungsbauarten, die zur festen Verlegung in provisorischen Gebäuden eingesetzt werden, 2. Leitungen, die mechanisch geschützt verlegt sind, wobei mindestens eine Leitung für „normale“ Beanspruchung zu verwenden ist. Im ersten Fall ist eine Unterputzinstallation im klassischen Sinne ökonomisch kaum sinnvoll und braucht deshalb nicht näher betrachtet zu werden. Im zweiten Fall sind Ausnahmefälle schon eher möglich. Der Leitungstyp H07RN-F gehört gemäß den Tabellen 2 B und 4 B in [1] zu den schweren Leitungsbauarten. Er ist Beanspruchungen durch Schlag gewachsen, widerstandsfähig gegen Wasser, Biegungen und Verdrehungen und kann auf Dauer im Freien angewendet werden. Deshalb wird er vor allem in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art angewendet (Baustellen usw.). Bei der im ep 2/2001 genannten Verlegung auf der Außenwand hinter einer Isolierschicht ist die Leitung in Gebäudeteile eingebettet und damit zusätzlich mechanisch geschützt, so dass ein Einsatz dort zulässig ist. Auch bei einer klassischen Unterputzinstallation mit den Verlegearten 52, 53 und 5a gemäß Tabelle H 52 in [2], wozu diese Verlegeart nicht gehört, könnte sie aus dieser Sicht betrachtet verwendet werden. Da solche Leitungen entsprechend teuer sind, dürfte aus wirtschaftlichen Gründen dort ein Einsatz aber kaum in Frage kommen. Generell ist zu bedenken, dass Leitungen für feste Verlegung und flexible Leitungen für unterschiedliche Anwendungszwecke vorgesehen sind und demzufolge auch unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. So wird z. B. die Gebrauchsdauer einer Leitung für feste Verlegung in Anlagen für die Energieverteilung als länger angenommen als die einer flexiblen Leitung, wie Abschnitt 4.2.2 in [1] zu entnehmen ist. Weitere Einzelheiten sind der Norm [1] zu entnehmen. Im Gegensatz dazu sollten flexible Leitungen in fest installierten Anlagen immer die Ausnahme sein. Ein Einsatz ist beim Anschluss ortsfester Betriebsmittel dort gerechtfertigt, wo ihre Vorteile, insbesondere die Übertragungssicherheit und Isolationsfestigkeit beim wiederholten Biegen oder Vibrieren oder ein oftmaliges Bewegen diese Installation notwendig machen. Abschnitt 5.3 in der inzwischen außer Kraft getretenen Fassung der DIN VDE 0100 Teil 520 gibt Hinweise zur Verlegung, die auch jetzt noch beachtenswert sind [3]. Literatur [1] DIN VDE 0298-300 :1999-04 Leitfaden für die Verwendung harmonisierter Niederspannungsstarkstromleitungen. [2] DIN VDE 0100-520:1996-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 52: Kabel- und Leitungssysteme (-anlagen). [3] DIN VDE 0100 Teil 520:1985-11 -; -; Kabel, Leitungen und Stromschienen. H. Senkbeil Gültigkeitsbereich der BGV A2 ? Welche Unfallverhütungsvorschriften beinhaltet die VBG 4, und welches Formular zur Übergabe der Anlage ist z.Z. gültig? ! Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A2 (früher VBG 4) ist die Rechtsnorm für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen im weitesten Sinn. Daher wird in verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften auf die BGV A2 Bezug genommen, etwa mit der Formulierung, die elektrischen Anlagen müssen nach BGV A2 errichtet und geprüft sein. Wenn eine elektrische Anlage errichtet wurde, darf der Betreiber diese erst nach der erfolgreichen Prüfung gemäß BGV A2 § 5 in Betrieb nehmen. Die Prüfung selbst darf nur von Elektrofachkräften nach den elektrotechnischen Regeln durchgeführt werden, z. B. NS-Anlagen nach DIN VDE 0100 Teil 610. Der Betreiber kann diese Prüfung unter den genannten Bedingungen selbst durchführen oder sich vom Errichter bestätigen lassen, was der Regelfall ist. Als Errichter haben Sie dann zu dieser Bestätigung auch in geeigneter Weise die Prüfung zu dokumentieren. Empfehlenswert sind entsprechende Vordrucke, etwa vom Richard Pflaum Verlag Gmb H & Co KG in München, Bestell-Nr. 997 (Tel. 089-126070). Diese Vordrucke können auch bei den wiederkehrenden Prüfungen verwendet werden. A. Roth Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 7 539
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- H. Senkbeil
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