Skip to main content 
Brand- und Explosionsschutz | Veranstaltung | Elektrotechnik

VdS-Fachtagung "Brandschutz" in Köln

ep3/2003, 2 Seiten

Schäden und ihre Auswirkungen sowie die Bedeutung des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts und die Möglichkeiten, Brandschutz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu realisieren, wurden im Rahmen der Fachtagung (etwa 100 Teilnehmer) dargelegt und eingehend diskutiert.


Branche aktuell Schäden und ihre Auswirkungen Gemäß DIN VDE 0100-420:1991-11, Abschn.4.1, dürfen elektrische Anlagen für ihre Umgebung keine Brandgefahr darstellen. Die Brandschadenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt jedoch, dass die mit Mängeln behafteten elektrischen Anlagen mit 13 %, neben der Brandstiftung 10 %, häufigste Brandursache sind. Häufige Brandursachen und damit auch Brandgefahren in elektrischen Anlagen sind nach H. Blum, Sachverständiger, Duisburg, auf Grund seiner Erfahrungen, u. a.: · unvorschriftsmäßige Planung bzw. Errichtung · nichtbestimmungsgemäßer Gebrauch elektrischer Betriebsmittel · mangelhafter Isolationsfehlerschutz · Überlastung elektrischer Leiter · mangelhafte Wartung und Instandhaltung · provisorische Installationen · unzulässige Verwendung ortsveränderlicher Mehrfachsteckdosen · Montage und Reparatur durch elektrotechnische Laien. F. Himstedt (Versicherungsgruppe Hannover) bestätigte diese Aussagen in seinen Ausführungen. VdS-Fachtagung „Brandschutz“ am 12.12.2002 in Köln Brandschutzmaßnahmen in Kabelkanälen Schäden und ihre Auswirkungen sowie die Bedeutung des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts und die Möglichkeiten, Brandschutz auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu realisieren, wurden im Rahmen der Fachtagung (etwa 100 Teilnehmer) dargelegt und eingehend diskutiert. Prüfungen. Nicht die Größe des Defekts an der Kabelanlage bestimmt die Höhe des daraus entstandenen Schadens, sondern das nicht rechtzeitige Erkennen eines Defekts. So kann es durch einen geringen Schaden, z. B. Mäusefraß oder eine lose Klemmverbindung, für den Versicherer zu erheblichen Aufwendungen in der Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung führen. Um Defekte frühzeitig zu erkennen ist es unerlässlich, die elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen · durch eigenes Fachpersonal und · anerkannte Elektrosachverständige, gemäß Klausel 3602 des Feuerversicherungsvertrags, zu überprüfen. Die betriebseigene Überprüfung sollte zunächst durch Inaugenscheinnahme erfolgen. Mit Hilfe eines Temperaturmessgeräts zur berührungslosen Temperaturmessung, das auch von Laien bedient werden kann, lassen sich erhöhte Oberflächentemperaturen an Kabel- und Leitungsanlagen, aber auch an Klemmstellen usw. feststellen. Das Wissen um erhöhte Oberflächentemperaturen als Brandursache und deren Beseitigung ist ein wichtiger Schritt in der wirksamen Schadenverhütung. Das kostengünstige Temperaturmessgerät ist nicht mit dem teuren Thermographverfahren zu verwechseln. Außerdem hat es hat den Anschein, dass in der Praxis viele Schäden durch Nagetiere verursacht werden. Absolut sichere Maßnahmen, die Tiere aus den Kabelanlagen zu entfernen, so die Erkenntnisse aus dem Teilnehmerkreis, scheint es nicht zu geben. Ein erprobter Vorschlag lief darauf hinaus, Nagematerial in Form blanker Leitungen, die parallel zu den Kabeln geführt werden, zu verlegen. Baulicher Brandschutz Aus der Sicht des Baurechts behandelte J. Wesche (Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig) den bauliche Brandschutz. Kabelanlagen stellen in Gebäuden ein erhebliches Brandrisiko dar. In den gesetzlichen Regelwerken, wie Landesbauordnungen und Richtlinien für Gebäude besonderer Art und Nutzung, werden gegen diese erhöhten Risiken jedoch keine besonderen Maßnahmen vorgeschrieben. Es wird lediglich darauf abgestellt, dass brennbare Leitungen nur dann zulässig sind, wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen. Die Anforderung, „wenn wegen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen“, kann dann als erfüllt angesehen werden, wenn die elektrische Anlage nach den VDE-Bestimmungen, die als „Technische Baubestimmungen“ baurechtlich eingeführt sind, errichtet und betrieben wird. Insofern wären keine weiteren Anforderungen zu erfüllen, wenn der Gesetzgeber nicht den Schutz von Personen und deren Rettung im Gefahrenfall als besonderes Schutzziel formuliert hätte. Die Fachkommission Bauaufsicht hat daher eine „Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ (MLAR) erarbeitet [1]. Diese werden dem Nutzer, Planer und Ausführenden zur Anwendung empfohlen. MLAR. Eine eindeutige Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis stellt folgende Festlegung dar: „In notwendigen Rettungswegen ist die offene Verlegung von Brandlasten, dazu gehören auch Kabel, nicht mehr zulässig, es sei denn, diese Kabel sind ausschließlich zur Versorgung und zum Betrieb des Rettungswegs erforderlich.“ Die bisherige 7- bzw. 14-kWh/m2-Regelung wurde ersatzlos gestrichen. Grundsätzlich müssen alle anderen elektrischen Leitungen in Rettungswegen mit brandschutztechnischen Maßnahmen abgetrennt werden. In der Regel handelt es sich um Konstruktionen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 min. Im Übrigen gilt diese Anforderung auch für Verteilerkästen und Messeinrichtungen. Anlagentechnischer Brandschutz Über den anlagetechnischen Brandschutz von Kabelkanälen und -trassen berichtete M. Schmid (VdS Schadenverhütung, Köln). Unabdingbar für jede Löschung ist, so simpel es klingen mag, die vorhergehende Branderkennung und anschließende Alarmierung. Dies gilt sowohl für die manuelle Löschung durch die Feuerwehr als auch die automatische Löschung durch Feuerlöschanlagen. Branderkennung. Bei der Installation einer Brandmeldeanlage sind die zu erwartenden betrieblichen Einflüsse wie Temperaturdifferenzen, Feuchtigkeit oder Luftströmungen auf die Branderkennungselemente zu berücksichtigen. Zur Auswahl stehen: Infrarot (Flammen)-Melder, Ionisationsmelder, Wärmedifferential- oder -maximalmelder. Die Auswahl des richtigen Branderkennungselements ist im Hinblick auf die möglichen Störeinflüsse zu untersuchen. · Infrarotmelder reagieren auf ein Flammenbild, das bei einem Schwelbrand erst im fortgeschrittenen Brandstadium auftritt, so dass die Alarmierung erst stark verzögert erfolgt. · Mit der gleichen Verzögerung muss bei der Anwendung von Wärmedifferenzial- oder -maximalmeldergerechnetwerden,die nicht auf die Kenngröße Rauch, sondern nur auf die Temperatur reagieren. Allerdings sind diese Melder weniger anfällig gegen Umgebungseinflüsse. · Der Ionisationsmelder kann auf Grund ungünstiger Betriebsverhältnisse verschmutzen, so dass mit häufigen Täuschungsalarmen zu rechnen ist. · So genannte „Ansaugrauchmelder“ sind zur Detektion der Brandkenngröße Rauch am Besten geeignet. Sie bestehen aus einem Rohrnetz mit Ansaugöffnungen im Überwachungsbereich. Außerhalb des Überwachungsbereichs ist ein Lüfter und die Detektionseinheit (Punktrauchmelder) erforderlich. Über den Lüfter werden kontinuierlich Luftproben aus dem Überwachungsbereich gezogen und dem Melder zugeführt. Einer Verschmutzung kann durch vorgeschaltete Filter vorgebeugt werden. Löschung. Der manuellen Brandlöschung durch die Feuerwehr in einem engen Kabelkanal kann nur bedingt zugestimmt werden. Allein durch die Rauchentwicklung ist mit starker Sichtbehinderung zu rechnen, die einen gezielten Innenangriff nicht mehr gewährleistet. Des Weiteren macht der Temperaturanstieg den Einsatzkräften zu schaffen. Rauch- und temperaturunabhängig löschen automatische ortsfeste Feuerlöschanlagen. Unterschieden werden Feuerlöschanlagen nach Art des eingesetzten Löschmittels, der Installationsart und ggf. der Auslösung. Löschmittelauswahl Gas. Zum Einsatz kommen neben Kohlendioxid (CO2) auch nichtverflüssigte Inertgase, wie Argon und Stickstoff. Diese Gase werden im Regelfall nur in Schalträumen als Objekt- oder Raumschutz eingesetzt. In Kabelkanälen und -schächten wird auf den Einsatz dieser Löschgase aus Gründen einer möglichen Personengefährdung und der kostenintensiven Löschmittelbereitstellung verzichtet. Des Weiteren müssen die bautechnischen Voraussetzungen erfüllt sein. Um die erforderliche Löschkonzentration über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, ist das Abfließen des Löschmittels aus den gefluteten Bereichen zu verhindern. Schaum. Reine Schaumlöschanlagen mit der Mittel- oder Schwerschaumtechnik sind in Kabelkanälen oder -schächten nur selten vorzufinden. Dies begründet sich in · der aufwändigen Installation der Schaumaufgabestellen, · der Bereitstellung der Schaummittel und Zumischeinrichtungen und · den daraus entstehenden Kosten. Bei Vorhandensein einer Werk-oder Betriebsfeuerwehr sollte eine Schaumlöschanlage unter anderen Gesichtspunkten betrachtet werden. Sie kann zum Schutz von Kabelanlagen geeignet und durchaus wirtschaftlich sein. Wasser. In umfangreichen Brandversuchen wurde nachgewiesen, dass Wasser für den Einsatz in automatischen Feuerlöschanlagen zum Schutz von Kabelanlagen geeignet ist. Wasser steht im Allgemeinen in ausreichender Menge zur Verfügung, so dass der Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Feuerlöschanlagentechnik Sprinkleranlage. Sie ist die verbreiteste Feuerlöschanlage mit einer Zuverlässigkeitsrate > 98 %. Ihre wesentlichen Vorteile liegen · in der unverzögerten Verfügung des Löschmittels, · der selektiven Brandbekämpfung · der sofortigen Alarmierung. Sprinkleranlagen bestehen aus einem geschlossenem Rohrnetz. Die Düsen sind über ein Auslöseelement, z. B. Glasfass oder Schmelzlot, verschlossen. Bei entsprechender thermischer Einwirkung auf das Auslöseelement wird das Löschwasser selektiv freigegeben. Das heißt, nur der Brandbereich wird mit Wasser beaufschlagt. Sprinkleranlagen sind in ihrer Technik ausgereift. Sie werden entsprechend des Brandrisikos projektiert. Fehlauslösungen sind so gut wie nicht mehr festzustellen. Sprühwasserlöschanlagen. Sie bestehen aus einem Rohrnetz mit offenen Löschdüsen. Dies bedeutet, dass eine vorgegebene Sektion, nach dem Auslösen der Sprühwasserlöschanlage, gleichzeitig und mit voller Wassermenge beaufschlagt wird. Der aus brandschutztechnischer Sicht entscheidende Vorteil ergibt sich aus der möglichen Kühlung und Vornässung der Umgebung, so dass im Brandfall ein Unterlaufen der Anlage nahezu ausgeschlossen wird. Nachteilig ist der hohe Wasserbedarf, der durch entsprechend große Pumpenleistungen bereitgestellt werden muss. Feinsprühlöschanlagen. Die Feinsprühtechnik basiert im Wesentlichen auf der verbesserten Wärmebindung des Wassers. Durch eine auf das Brandrisiko abgestimmte Anlage kann so die notwendige Löschwassermenge verringert werden. Die effektivere Löschwassernutzung ergibt sich aus der vergrößerten spezifischen Oberfläche. Daraus folgert: Die notwendige Energie, die einem Tropfen mitgegeben werden muss, um den Brandherd zu erreichen, muss entgegen den herkömmlichen Techniken höher sein. Das heißt, die Geschwindigkeit des Tropfens muss erhöht werden, so dass höhere Drücke an den Löschdüsen notwendig sind. Vergleich für den Mindestdüsendruck der verschiedenen Wasserlöschanlagentechniken: · Sprinkleranlagen 0,5 bar · Sprühwasserlöschanlagen 2 bar · Feinsprühlöschanlagen Niederdruck 4 bar Hochdruck 40 bis 200 bar. Daraus wird aber auch ersichtlich, dass für Feinsprühlöschanlagen in der Hochdrucktechnik besondere Anforderungen an Rohrleitungsmaterial und Düsen sowie an die handwerkliche Ausführung gestellt werden. Des weiteren muss das Löschwasser einen hohen Reinheitsgrad aufweisen, damit die Düsen nicht verstopfen. Literatur [1] Sudkamp; N.: Anwendung der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie. Elektropraktiker, Berlin 57(2002) - Geltungsbereich, Begriffe, Leitungsdurchführungen. Heft 8, S. 650-654. - Leitungsanlagen in Rettungswegen. Heft 9, S. 745-748. - Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Heft 10, S. 842-844. [2] Tagungsband VdS 2789 Brandschutz in Kabelanlagen. VdS-Fachtagung am 12. Dezember 2002 in Köln H. Wendl Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 3 164 Branche aktuell

Autor
  • H. Wendl
Sie haben eine Fachfrage?