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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unterweisung - Gefahren des elektrischen Stroms

luk10/1996, 2 Seiten

Wie aus dem ersten Teil des Beitrags hervorgeht wird die Tätigkeit der Elektrofachkraft nicht ohne Grund als ,,gefahrengeneigt" angesehen. Das heißt, an den Stellen, wo im Regelfall ­ für den elektrotechnischen Laien ­ der vollständige Schutz gegen direktes Berühren bzw. Schutz bei indirektem Berühren wirksam sind, muß die Elektrofachkraft zur Durchführung von Prüf-, Kontroll- oder Reparaturarbeiten, insbesondere bei der Fehlersuche, auf diese Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise verzichten. Ihre Sicherheit hängt in großem Umfang ausschließlich vom richtigen Verhalten, dem richtigen Einsatz bestimmter Betriebsmittel und strikter Beachtung bestimmter Vorgaben ab.


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