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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Untersagungsverfügung für die Nutzung von Ex-Geräten

ep7/2011, 3 Seiten

In einem Informationsblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz wurde eine Untersagungsverfügung unter der Überschrift "Gefährliche technische Produkte" veröffentlicht. Es geht dabei konkret um ein Ex-Mobiltelefon, das in den Niederlanden hergestellt wurde. Soweit ich informiert bin, wird so lediglich ein offizielles Verbot ausgesprochen, dieses spezielle Ex-Gerät auf dem deutschen Markt weiterhin zu verkaufen. Als Mitarbeiter eines auch international tätigen Montageunternehmens ist mir da aber auch in allgemeiner Hinsicht einiges nicht klar: 1. Gilt eine solche Untersagungsverfügung auch für den Handel von Geräten im Ausland? 2. Welche Schlüsse muss man als Benutzer eines solchen Gerätes daraus ziehen? 3. Ist es richtig, dass man so ein Gerät trotzdem noch gefahrlos benutzen kann, nur nicht in einem explosionsgefährdeten Bereich? 4. Steht der Hersteller in der Pflicht, Nutzer über die sicherheitstechnischen Probleme des Geräts konkret zu informieren?


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Autor
  • J. Pester
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