Sicherheitstechnik
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Überwachungsplätze
ep12/2008, 3 Seiten
Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 KAISER Gmb H & Co. KG Ramsloh 4 · D-58579 Schalksmühle Tel.+49(0)2355.809.0 info@kaiser-elektro.de · www.flamox.de hW1108ep Intelligente Technik. Hohlrauminstallation in Brandschutzwänden und -decken. KAISER Brandschutz-Systeme bieten Ihnen zuverlässige Lösungen für Elektroinstallationen in Brandschutzdecken und -wänden, die die geforderten Feuerwiderstandsklassen auch im Brandfall sichern. Intelligente Produkte, die mit ihrer Zuverlässigkeit Menschenleben retten und Katastrophen verhindern können. Hohlwanddose HWD90. s¬&àR¬"RANDSCHUTZWËNDE¬¬ F30 - F90 s¬/HNE¬AUFWËNDIGE¬ Umkofferung s¬!UCH¬GEGENàBER¬ LIEGENDER¬ Einbau möglich s¬!UCH¬NACHTRËGLICHE Installation möglich Flamo X® s¬Gehäuse-System für Leuchten und Lautsprecher s¬:UVERLËSSIGE¬!BSCHOTTUNG im Brandfall s¬!"0¬UND¬$)"T :ULASSUNG BAU, München (ALLE¬! ¬3TAND¬ Überwachungsplätze A. Kraheck, Troisdorf Nachdem in letzten e ep der Schwerpunkt auf Managementsysteme lag, beziehen sich die aktuellen Betrachtungen auf die Räumlichkeiten, in denen diese Systeme angewandt werden. Dabei handelt es sind um keine einfachen Büroarbeitsplätze, sondern speziell dafür eingerichtete Sonderarbeitsplätze. MEISTERWISSEN Arten von Überwachungsplätzen Die Bezeichnungen für Arbeitsplätze zur Überwachung von Managementsystemen unterscheiden sich entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung (Bilder bis ) in · Überwachungsplätze (z. B. im Warenhaus), · Sicherheitszentralen (z. B. in einem mittelständischen Unternehmen) und · Leitstände (z. B. in großen Industrieobjekten). Überwachungsplätze sind generell wie Bildschirmarbeitsplätze [1] zu behandeln, auch wenn sie in den Beispiellisten nicht aufgeführt sind. Neben diversen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind die · Arbeitsstättenverordnung (Arb-Stätt V), · Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), · Bildschirmarbeitsverordnung (Bildscharb V) und die · Richtlinien der zuständigen Berufsgenossenschaften mit zu berücksichtigen. Kleine Überwachungsplätze Zu den Überwachungsplätzen gehören z. B. Video-Überwachungsplätze, wie sie typischer Weise in Warenhäusern anzutreffen sind. Die Devise von Warenhäusern ist, möglichst viel Fläche für den Warenverkauf zu nutzen und so wenig wie möglich ungenutzt bzw. ineffektiv genutzt zu lassen. Meistens werden diese Räume erst nach der Fertigstellung des Objektes bzw. nach der Übernahme eines Objektes geplant. Dann wird auf das (noch) vorhandene Raumangebot zurückgegriffen. Geeigneter Raum In der Angebots- bzw. Planungsphase ist genau zu prüfen, ob die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räume für die Überwachungsaufgabe und die damit in Adolf Kraheck, Troisdorf, ist freier Fachautor auf dem Gebiet unabhängiger sicherheitstechnischer Beratung und Planung. Beispiel eines Überwachungsplatzes Quelle: Fa. Bosch Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 12 1092 BETRIEBSFÜHRUNG Verbindung stehende Sicherheitstechnik geeignet sind. Planung und Ausführung sind mangelhaft, wenn der Auftraggeber - was nicht selten vorkommt - lediglich eine Abstellkammer zur Verfügung stellt. Selbst der kleinste Überwachungsplatz muss eine entsprechende Mindestgröße haben. Tageslicht, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftwechsel usw. müssen der Tätigkeit angepasst sein. Leider fehlt häufig bei den Auftraggebern das notwendige Verständnis für die dadurch entstehenden (Mehr-)Kosten. Gegenargumente lassen sich dadurch finden, dass aufgezeigt wird, welcher zusätzliche Nutzen durch derartige Arbeitsplätze entstehen kann. Lage im Gebäude Die Lage des Überwachungsplatzes im Gesamtobjekt ist wichtig. Entgegen einigen Negativbeispielen aus dem Fernsehen muss dieser Bereich z. B. für ermittelte Ladendiebe absolut tabu sein. Deren Befragung hat in einem anderen Bereich stattzufinden. Einblicke und Betreten durch Kunden sowie durch Hauspersonal sind zu verhindern. Ansonsten ergibt der gesamte Einsatz der Sicherheitstechnik wenig Sinn. Zugriffsbereich Ein weiterer Punkt ist das vom Auftraggeber geplante Bedienpersonal. Werden externe Kräfte eingesetzt, ist zu überlegen, welche technischen Anlagen in deren Zugriffsbereich zu installieren sind. Nicht unmittelbar zur Aufgabenstellung gehörende Sicherheitstechnik sollte in einem separaten und gesicherten Raum installiert werden. Bei eigenem Personal kann dagegen u. U. Sicherheitstechnik in geringem Umfang mit in den Überwachungsraum untergebracht werden. Räumliche Trennung Bei umfangreicheren Projekten ist die Sicherheitstechnik, die nicht unmittelbar für den Überwachungsplatz erforderlich ist, in einem getrennten Raum unterzubringen. Der Grund dafür ist, dass Fremdpersonal zu Servicezwecken an dieser Technik arbeiten muss. Dabei haben diese Personen nichts am eigentlichen Überwachungsplatz zu suchen (es sei denn, es handelt sich um Technik des Überwachungsplatzes) und auch der Einblick in das Geschehen am Überwachungsplatz ist zu verhindern. Optimal - zwei benachbarte Räume Aus diesem Grund ist die optimale anzustrebende Konstellation die, dass der Überwachungsplatz und die gesamte Sicherheitstechnik in zwei getrennten aber nebeneinander liegenden Räumen untergebracht werden. Eine gesicherte Verbindung zwischen den Räumen sollte bestehen. So kann Servicepersonal an die technischen Einrichtungen, ohne den Überwachungsraum zu betreten. Andererseits können Mitarbeiter vom Überwachungsplatz aus durch die Verbindungstüre in den Technikraum (wenn sich dort keine Fremdpersonen aufhalten) und evtl. notwendige Bedienungen direkt an den Systemen vornehmen, ohne dabei ihren Sicherheitsbereich verlassen zu müssen. Negativbeispiel (1. Teil) Ein Beispiel, wie es auf keinen Fall sein sollte: Ein ehemaliger Mitarbeiter einer staatlichen Sicherheitsbehörde übernahm die Funktion des Sicherheitsverantwortlichen in einem Konzern. Bei der Planung für ein neues Werk - hier speziell für die neu einzurichtende Sicherheitszentrale - sah er vor, unmittelbar neben der Sicherheitszentrale den Sanitätsraum einzurichten. Die Mitarbeiter in der Zentrale könnten ja gleichzeitig die Erstversorgung von Verletzten durchführen. Doch wer kümmert sich in der Zwischenzeit um die Sicherheit des Unternehmens? Der Zugang zu solch sicherheitsrelevanten Bereichen wird immer wieder vernachlässigt. Damit steht und fällt u. U. die gesamte Sicherheit eines Unternehmens. Von daher erübrigt es sich von selbst, sicherheitsrelevante Überwachungsplätze an einem frei zugänglichen Empfang einzurichten, um den dortigen Arbeitsplatz „besser auszunutzen“. Übergreifende Probleme Energieversorgung Alle Überwachungsplätze, unabhängig von ihrer Größe, müssen mit elektrischer Energie versorgt werden. Die für die Räumlichkeiten und die darin enthaltene Technik erforderlichen Elemente (Unterverteilung, Sicherungen usw.) sind unbedingt innerhalb des überwachten Bereiches zu installieren. Es ist zu verhindern, dass durch Abschalten eines Sicherungsautomaten ggf. Teile der Sicherheitseinrichtungen außer Funktion gesetzt werden können. Das Bedienpersonal würde im Fehlerfall dazu verleitet, z. B. Nachts oder am Wochenende, den geschützten Bereich zu verlassen, um selbst nach der Ursache zu sehen. Das ist unter allen Umständen zu vermeiden. Einen Schutz der Sicherheitstechnik über USV ist obligatorisch. Aber auch der Überspannungsschutz darf nicht vergessen werden. Bildschirme Häufigster Fehler in alle Bereichen ist die Einrichtung der Monitore. Weder die notwendigen Mindestabstände, noch die entsprechenden Ausrichtungen werden berücksichtigt. Als einfachstes und kostenloses Hilfsmittel gelten immer noch die Richtlinien der Berufsgenossenschaften (www.hvbg.de). Sie dienen nicht nur der eigenen Planung, sondern als Argumentationshilfe gegenüber dem Auftraggeber. Auch für Video-Überwachungsplätze gilt das Vorgenannte. Schaut man sich die einschlägigen Fachzeitschriften der Sicherheitsbranche an, so ist festzustellen, dass selbst namhafte Unternehmen mit den von ihnen gestalteten Arbeitsplätzen werben. Schaut man sich diese Werbebilder genauer an, so stellt man fest: · Der Bediener sitzt viel zu nahe vor den Monitoren. · Deutlich unterschiedliche Monitorgrößen sind auf gleichem Betrachtungsabstand angebracht. · Die Ausrichtung der Monitore zum Betrachter hin ist falsch, so dass dieser in einem extremen Winkel auf die Bilder schauen muss. · Die Monitore sind zu hoch angebracht, so dass der Betrachter mit einem dauerhaften Nackenleiden rechnen muss. · Der Betrachter schaut nicht nur auf die Fläche der Monitore, sondern gleichzeitig auf die dahinter liegenden Fenster usw. Derartige Fehler sind vermeidbar. In der eigenen Werbung dürften sie nicht auftauchen. Beispiel: Arbeitsschutz Viele Faktoren können dazu führen, dass die Gesundheit der an diesen Arbeitsplätzen tätigen Personen mittel- und langfristig beeinträchtigt werden - mehr als an normalen Büroarbeitsplätzen. So werden z. T. die Ränder der Arbeitstische und anderer Stellen, an denen der Bediener seinen Unterarm auflegt, in Metall ausgeführt. Da sich die Temperatur des Metalls nicht seiner Umgebung anpasst, wird es immer kälter sein, als die übrigen Flächen aus Holz oder Kunststoff. Was optisch vielleicht gut aussieht, ist ein Auslöser für Rheuma! Blick in eine Sicherheitszentrale der chemischen Industrie Quelle: Fa. Currenta Gmb H & Co. OHG Unterschiedliche Leitstände (Beispiele) Quelle: Fa. Lampertz Negativbeispiel (2. Teil) Wieder zurück zum bereits genannten Sicherheitsverantwortlichen im Konzern. Nach dem Grundsatz „Ästhetik vor Sicherheit“ beinhaltete seine Planung eine Außenwand komplett vom Boden bis zur Decke in Glas (kein Sicherheitsglas), und das unmittelbar neben dem Haupteingang. Gegenüber dem Überwachungsplatz sollte zusätzlich ein großes Fenster angeordnet werden, durch das das Überwachungspersonal die vorbeigehenden Besucher beobachten könnte, aber den Besuchern den Blick in die Zentrale gewährte. Genau zwischen diese beiden Fensterflächen sollten zwei 40"-Bildschirme die Videobilder darstellen. Kann man mehr Fehler begehen? Auch wenn auf der Auftraggeberseite eine sogenannte „Sicherheitsfachkraft“ mit plant und die Regie übernimmt, sollte die Elektrofachkraft immer skeptisch bleiben und auf Fehler ggf. schriftlich hinweisen. Für die Sicherheitsfachkraft ist es leicht, einen Mangel von sich zu weisen, um den Job nicht zu gefährden. Mitbestimmungsrechte Dritter Auftraggeber sind u. U. gar nicht befugt, über einen Auftrag alleine zu entscheiden. Dies führte bereits bei der Videotechnik und im Bereich von Zutrittskontrollen sowie Zeiterfassungen zu Problemen und erfährt bei allen Arten von Überwachungsplätzen eine weitere Steigerung. Hier hat nicht nur der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, sondern entsprechend der jeweiligen Unternehmensgröße auch die/der · Personalabteilung, · Datenschutzbeauftragte, · Sicherheitsbeauftragte, · Gleichstellungsbeauftragte, · Betriebsrat des externen Personals. Es sollte darauf hingewirkt werden, alle betreffenden Stellen in die Vorgespräche mit einzubeziehen. Ist das nicht möglich, sollte im Auftragsschreiben enthalten sein, dass alle an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligenden Stellen im Unternehmen gehört wurden und keine Einwände haben. Spätestens in der Auftragsbestätigung muss auf die Auswirkung fehlender Zustimmungen hingewiesen werden, sonst wird es für den Auftragnehmer riskant. Zusammenfassung Umfassende Planung. Zu einer qualitativ hochwertigen Planungs-und Ausführungsarbeit gehört, alle für den Einsatz von Sicherheitstechnik wichtigen Randgebiete und Nebengewerke zu berücksichtigen. Das Risiko, später nachbessern zu müssen und einen nimmer endenden Auftrag angenommen zu haben, ist sehr groß. Faktor Mensch. Bei der Gestaltung von Überwachungsplätzen - egal welcher Größenordnung - steht das Sicherungsziel des Unternehmens an erster Stelle. Es darf aber nicht über den Faktor Mensch gestellt werden. Dokumentation. Für Aufträge, die eigenständig bearbeitet werden (als auch für Aufträge, bei denen ein Teil an einen Spezialisten bzw. einen Subunternehmer weitergegeben werden) sind schriftliche Protokolle und Vereinbarungen wichtig. Dieses ist besonders dann zu beachten, wenn der Auftraggeber eigenverantwortlich bestimmte Kriterien nicht berücksichtigt haben will. Literatur [1] Egyptien, H. H.: Arbeiten am Bildschirm; Teile 1 bis 5. Elektropraktiker Berlin 62(2008)6-10, Lernen und Können 10-12. BETRIEBSFÜHRUNG Selbstrückstellende Polyswitch-Sicherungen Fortsetzung ELEKTRO PRAKTIKER 3EHEN ~BER -ILLIONEN +UNDEN 1UELLE 'F+TELEGATE )HREN 7ERBEEINTRAG AUF UND KLICK4EL 3PART 7ERBEKOSTEN BRINGT +UNDEN 7ER CLEVER SCHALTET DER SCHALTET HIER UND KLICK4EL BIETEN NICHT NUR !USKUNFT SONDERN AUCH HOCHEF½ZIENTE 7ERBUNG IN IHREN "RANCHENVERZEICHNISSEN %GAL OB 3IE (ANDWERKER (iNDLER &REIBERU¾ER ODER $IENSTLEISTER SIND -IT EINEM %INTRAG BEI ODER KLICK4EL KyNNEN 3IE JiHRLICH VON ~BER -ILLIONEN +UNDEN ERREICHT WERDEN eBER )NTERNET #$ 2/- 4ELEFON UND -OBILE 3ERVICES -EHR )NFOS BEKOMMEN 3IE UNTER UND WWW MIO KUNDENDE /DER SCHREIBEN 3IE UNS EINE % -AIL AN SALES TELEGATE MEDIAAG 3EHEN $EICHSCHAFE IM *AHR
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- A. Kraheck
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