Sicherheitstechnik
Fallen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik
ep12/2007, 2 Seiten
Fachliche Ausbildung Grundsätzlich gilt in Deutschland nach Artikel 12 des Grundgesetzes die Freiheit zur Ausübung eines frei wählbaren Berufes (Einschränkungen sind z. B. Ärzte usw.). Danach ist es den Elektrobetrieben erlaubt, Leistungen im Bereich der Sicherheitstechnik anzubieten. Allerdings sollte Voraussetzung sein, dass eine entsprechende Ausbildung absolviert wurde. Durch fachliche Weiterbildung sind die Mitarbeiter eines Betriebes geeignet: · Sicherheitsbedürfnisse von Personen und Unternehmen zu erkennen und entsprechend umzusetzen (Sicherheitskonzept), · Kunden umfassend zu beraten, · sicherheitstechnische Anlagen zu planen, zu installieren und zu betreuen (Wartung), · Störeinflüsse auf diese Anlagen zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu treffen (Service) und · erbrachte Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Bedürfnisse erkennen Es reicht nicht aus, bei einem möglichen Auftraggeber nachzufragen, welches Sicherheitssystem er haben möchte und welchen Umfang dies haben sollte. Die Mehrzahl der Kunden sind in dieser Hinsicht Laien. Sie können ihr subjektives Sicherheitsbedürfnis nur pauschal ausdrücken. Dann ist zu ermitteln, welche Gefahren bestehen, wie sich diese auf den Kunden bzw. auf sein Unternehmen auswirken können und wie weit der Kunde bereit ist, ein eventuelles Restrisiko zu tragen. Das Hauptproblem, das bei der Besichtigung von nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten durch Elektroinstallateure festzustellen ist, besteht in der großenteils abstrakten Welt der Sicherheitstechnik. So muss bei Planung einer Videokamera die räumliche Vorstellung gegeben sein, was anschließend am Monitor zu sehen sein wird. Oder im Bereich der Zutrittskontrollen müssen in einem Unternehmen alle erdenklichen Abläufe ermittelt werden, damit nicht nach der Fertigstellung des Systems ein Mitarbeiter einen Raum zwar betreten, aber nicht wieder verlassen kann. Beratungsleistung Die umfassende Beratung besteht nun darin, Risiken und deren Reduzierung bzw. Beseitigung dem Kunden darzulegen und ihn über ein dann noch bestehendes Restrisiko zu informieren. Auch Hinweise, was der Kunde gleichzeitig durch sein eigenes Verhalten zur Minimierung des Sicherheitsrisikos beitragen kann, dürfen nicht fehlen. Fremdgewerke Mit zu einer umfassenden Beratung gehört auch die Einbeziehung von Fremdgewerken, die zwar teilweise aus der Elektro-Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 12 1088 BETRIEBSFÜHRUNG Fallen auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik A. Kraheck, Troisdorf Nebenbei mit ausgeführte Arbeiten im fremden Gewerk können dazu führen, dass Unternehmen unwissentlich ihre Existenz gefährden. Um Auseinandersetzungen mit den Kunden, ausbleibende Zahlungen oder gar staatsanwaltliche Verfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften zu vermeiden, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten. MEISTERWISSEN Autor Adolf Kraheck, Troisdorf, ist freier Fachautor auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik. Überspannungsschutz Schutz von Sicherheitsanlagen allgemeiner Brandschutz Flucht-und Rettungswege einbeziehen und berücksichtigen Arbeitsschutzschutz Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, behindertengerechte Ausstattungen Netzwerktechnik videotaugliches Netzwerk, PoE Berechnung, installieren, einrichten Computertechnik Managementsysteme installieren, einrichten, pflegen Möbelbau Überwachungsplätze Konstruktion, Montage Schreinerei Blockschloss - Türeinbau Sonderbau - Anpassungen Metallbau Blockschlösser - Türeinbau Sicherheitszaun - Konstruktion Schranken, Drehkreuze etc. Mastenbau kamerataugliche Masten, Kippmasten Berechnung, aufstellen Tiefbau Kabelverlegung, Mastmontage Elektrotechnik Anlagennetz, USV, Steuerungen planen, ausführen, prüfen Beleuchtungstechnik Videobeleuchtung, Arbeitsplatzbeleuchtung Berechnung, Messung, Installation Blitzschutz Alarmmittel, Videotechnik Anbindung, Trennungsabstand Sicherheitstechnik EMA ÜMA BMA RWA FSA LMT AMS ZKS FRT SRA VÜA Elektroinstallationsbetrieb baulicher Brandschutz Kabelverlegung Schotts herstellen, öffnen und schließen Nachbargewerke der Sicherheitstechnik installation bekannt sind, aber wieder in völlig neue Bereiche führen können. Als Hauptprobleme sind dabei der bauliche Brandschutz und Blitz- und Überspannungsschutz zu nennen1). Im Bild sind die wichtigsten Verbindungen zu Nachbargewerken dargestellt. Beratungspflicht nach BGB In Zeiten immer deutlicherer Rechtsprechung bedeutet eine mangelhafte bzw. unvollständige Beratung u. U. ein Verstoß gegen die Beratungspflicht nach BGB. Damit liegt ein Mangel des Gesamtwerkes vor, was Einbehalte von Zahlungen, kostenlose Nachbesserungen, Rechtsstreitigkeiten usw. zur Folge haben kann. Sieht man von unseriösen Kunden einmal ab, so handelt es sich hierbei durchweg um vermeidbare Probleme. Planungsleistung In der Planung sicherheitstechnischer Anlagen werden regelmäßig Fehler begangen. Fehler: Unwissenheit. Einige denken, dass das Lesen von Prospekten und das Nachschlagen in der Literatur ausreicht, um Sicherheitssysteme fachgerecht zu planen. Das reicht aber bei weitem nicht aus, zumal es kaum Literatur gibt, die für die entsprechende Weiterbildung geeignet ist. Viele Bücher sind maximal im Heimwerkerbereich anwendbar. Aber auch auf höherem Niveau angesiedelte Literatur ist mit Vorsicht zu betrachten, da über Jahre hinweg Fehler immer wieder kopiert werden und sogar verbotene Installationen als richtig dargestellt werden1). Fehler: Subunternehmer. Andere Elektriker wiederum sind vorsichtig und übertragen die Leistungen spezieller Fachbereiche auf einen Nachunternehmer. Prinzipiell ist das zu begrüßen. Dadurch wird aber nicht das Risiko auf den Nachunternehmer übertragen. Dies ist dann besonders kritisch, wenn die Leistungen des Nachunternehmers mangels eigener Fachkenntnisse nicht geprüft werden können. Auch die Planung an einen Systemhersteller oder -lieferanten weiterzuleiten, ist nicht sinnvoll. Die Gespräche mit dem Kunden hat dieser nicht geführt und die anschließende Ausführung des Gewerkes wird er auch nicht übernehmen. Falle: Auftragsvergabe. Die zuvor genannten Fehler werden häufig durch den Auftraggeber bzw. seinen Planer verursacht. Aus reiner Bequemlichkeit werden immer noch Elektro- und Sicherheitsgewerk als eine Einheit vergeben. Der Elektriker, der den Auftrag annimmt, aber mangels Fachkenntnisse den sicherheitstechnischen Teil weitergeben muss, trägt ein hohes Risiko. Falle: Kalkulation. Neben der Bequemlichkeit ist auch die Preisgestaltung mit ursächlich für derartige Problemfälle. Der Installateur, der für den elektrotechnischen Teil seine im Wettbewerb notwendige Kalkulation zugrunde legt, kann nicht für den sicherheitstechnischen Teil eine deutlich höhere Kalkulationsgrundlage verwenden. Bei der Beauftragung eines Fachbetriebes als Nachunternehmen ist bei diesem von einer höheren Kalkulationsgrundlage auszugehen. Gleichzeitig muss der Elektrobetrieb auf diese Preise einen Aufschlag ansetzen, da dieser die Projektabwicklung durchführt und vor allem die Gesamtverantwortung trägt. Falle: Vorschriften. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor beim Wechsel in den sicherheitstechnischen Bereich sind die Anhäufung von zu berücksichtigenden Bestimmungen und die nicht unerhebliche Anzahl an Institutionen, die bei Planung, Ausführung und Service mitreden wollen - ob berechtigt oder nicht, sei hier einmal dahingestellt (Bild ). Die Bestimmungen gliedern sich dabei in Gesetze, Normen, Richtlinien und Empfehlungen. Es ist immer zuerst festzustellen, welche der Bestimmungen tatsächlich Rechtscharakter haben. Diese sind natürlich immer einzuhalten. Bestimmungen erhalten aber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtscharakter. Und manche beruhen in ihrer Anwendung lediglich auf Freiwilligkeit. Eine falsche Zuordnung der Bestimmungen kann im einfachsten Fall „nur“ zu vermeidbaren Kosten führen. Im schlimmsten Fall aber zu rechtlichen Konsequenzen, z. B. wenn aufgrund nicht eingehaltener Vorschriften Menschenleben zu Schaden gekommen sind. Wartung und Service Für Wartung und Service reicht ein Handbuch der Systeme nicht aus. Hier sind Erfahrungen in diesem Bereich notwendig, um qualitativ gute Arbeit leisten zu können. Das fängt schon damit an, dass bei Inspektionen/Wartungen nicht nur die reine Funktionalität einer Anlage zu prüfen ist. Besonderes Augenmerk ist auf jede Veränderung zu legen, wie beispielsweise · bauliche Veränderungen bei einer Einbruchmeldeanlage (EMA), · Änderungen der Betriebsabläufe bei einer Zutrittskontrolle (ZKS), · Beeinflussung von Rauchmeldern der Brandmeldeanlage (BMA), · Wildwuchs im Sichtbereich einer Kamera usw. Falle: Sicherheitskonzept. Bei jeder Inspektion/Wartung wird quasi das ursprünglich erarbeitete Sicherheitskonzept auf seine Aktualität und auf ggf. notwendige Änderungen hin überprüft. Bei Abweichungen ist der Kunde umgehend zu informieren und eine Anpassung bzw. Ergänzung vorzunehmen. Falle: Fernwartung. Das immer beliebter werdende Thema „Fernwartung“ darf man hierbei getrost vergessen, denn Veränderungen in den Umgebungsbedingungen lassen sich damit nicht ermitteln. Der Kunde, der z. B. eine EMA installiert bekam, hat zwischenzeitlich in die Außenwand des Objektes eine für ihn notwendige Tür nachträglich einsetzen lassen. Der Errichter, hier der für die EMA verantwortliche Elektrobetrieb, wurde vergessen darüber zu informieren. Bei der Fernwartung taucht diese Türe nicht auf und wird dementsprechend nicht nachgerüstet. Bei einem Einbruch über genau diese neue Türe haftet der Elektriker, denn nach der Rechtsprechung darf der Kunde davon ausgehen, dass seine EMA die allgemein üblichen Funktionen besitz. Darunter fällt z. B. auch die Überwachung aller Außentüren. Falle: Störungssuche. Im Servicefall ist es ohne die notwendige Erfahrung noch problematischer. Der Kunde hat ein Problem mit seiner EMA oder BMA in Form ständiger Fehlalarme. Der Elektriker, der die Anlage installiert hat, ist für den Kunden prinzipiell erst einmal der Schuldige und für den Fehler verantwortlich. Wenn dieser mangels Erfahrung die Ursache nicht finden kann, wird er u. U. eine Weile auf kostenlose Störungssuche gehen müssen. Falle: Fehlalarm. Je nach dem, wann ein Fehlalarm aufgetreten ist und wann die Nachricht des Kunden den Elektriker erreicht hat, findet dieser eine ganz andere Situation vor, als zum Zeitpunkt der Alarmauslösung. Dann ist er auf sein Fachwissen und seien Erfahrung angewiesen, um die Ursache zu ermitteln und dadurch ggf. nachzuweisen, dass der Auslöser ein unvermeidbarer Umwelteinfluss oder gar der Kunde selbst gewesen ist. Die meiste Erfahrung lässt sich dadurch sammeln, dass man bei einem Errichter selbst Alarmfahrten durchgeführt hat, was aber eine absolute Ausnahme ist. Fazit Elektrotechniker, die sicherheitstechnische Anlagen und Systeme nebenher errichten und betreuen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, welches Risiko sie für ihr Unternehmen bereit sind zu tragen. Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 12 1089 BETRIEBSFÜHRUNG sicherheitstechnisches Gewerbe Gesetzgeber Staat VfS VdS TGA DATech LASI VDE Feuerwehr Polizei AMEV ZVEI BHE VBG GUVV DIBt VDMA DIN Einflussnahme auf die Sicherheitstechnik 1) In späteren Beiträgen mehr.
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Autor
- A. Kraheck
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