Elektrotechnik
Überwachung von Arbeitsplätzen
ep12/2001, 1 Seite
Arbeitssicherheit Arbeitsunfälle im Jahr 2000 Das Rekordtief der Unfallstatistik des Jahres 1999 konnte die BGFE nicht unterbieten. Im Jahre 2000 stieg die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen) leicht auf 47.819 gegenüber 47.340 im Jahre 1999. Das entspricht einer Zunahme von rund einem Prozent. Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg von und zu der Arbeit) zeigen eine erfreuliche Entwicklung. Um rund drei Prozent nahm die Zahl dieser Unfälle ab, von 10.764 auf 10.433. Dabei starben allerdings 58 Versicherte, zwei mehr als 1999. Dienstwegeunfälle stiegen um 5,42 Prozent, von 1.439 auf 1.517. Es starben 23 Menschen bei Unfällen auf Dienstwegen, eine dramatische Steigerung um 77 Prozent. Die traurige Entwicklung tödlicher Unfälle setzt sich bei den Arbeitsunfällen fort: Im vergangenen Jahr starben 32 Versicherte der BGFE, 23 Prozent mehr als 1999 (26 Tote). Überwachung von Alleinarbeitsplätzen Beschäftigte an Arbeitsplätzen außer Sicht- und Rufweite zu anderen Mitarbeitern, sogenannte Allein- oder Einzelarbeitsplätze, sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Ein Arbeitsunfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit, etwa ein Herzinfarkt, wird im schlimmsten Fall von niemandem bemerkt. Der Verletzte ist vielleicht nicht in der Lage, selbst den Alarm auszulösen. Die Zahl solcher Allein- oder Einzelarbeitsplätze steigt. Zunächst muss der Unternehmer prüfen, ob die Tätigkeit von einer einzelnen Person überhaupt erledigt werden darf. Bei bestimmten Tätigkeiten wird eine zweite Person in den Regeln der BG ausdrücklich gefordert. Sind Einzelarbeiten nicht untersagt, müssen die Arbeitsbedingungen näher untersucht werden. Es dürfen nur Personen beschäftigt werden, denen die Gefahren bekannt sind. Gefährdungen müssen durch Schutzmaßnahmen verringert oder ausgeschlossen werden. Bleibt ein Restrisiko z. B. durch mechanische, elektrische, chemische, thermische Gefahren oder durch Strahlung, müssen die Einzelarbeiter überwacht werden (etwa durch Kontrollgänge oder -anrufe). Zur Überwachung eignen sich auch Meldesysteme wie Hilferufanlagen, schnurlose Telefone, Funktelefone oder Sprechfunkgeräte. Bei besonderer Gefährdung müssen Beschäftigte sogar ständig durch Systeme überwacht werden, die willensunabhängig funktionieren, etwa eine Videoüberwachung, eine zweite Person oder eine Personen-Notsignalanlage. Ausführliche Informationen über Alleinarbeitsplätze enthält die Ausgabe 4/2001 der „Brücke“, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann unter www.bgfe.de (Stichwort „Service“). Aus der Rechtsprechung Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit Nach Rückkehr von einer dienstlichen Tätigkeit erlitt der Kläger auf dem Nachhauseweg um 21.10 Uhr einen Autounfall. Bei trockenen Straßenverhältnissen geriet er nach einer langgezogenen Linkskurve nach links von der Fahrbahn ab, fuhr in einen Straßengraben und prallte schließlich gegen einen Baum. Die dem verletzten Kläger um 23.15 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,16 Promille. Das Landessozialgericht folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach ein Kraftfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille, unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen, absolut fahruntauglich ist. Das Gericht sah in der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Klägers die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls. Mangels anderer in Betracht kommender Unfallursachen spräche die Lebenserfahrung dafür, dass die auf der Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht habe (Beweis des ersten Anscheins). Der Anscheinsbeweis sei erst entkräftet, wenn sonstige Unfallursachen erwiesen sind. Das war im vorliegenden Fall zu verneinen. Weder die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Witterungsverhältnisse noch die Straßenver-Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 12 968 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
Autor
- J. Jühling
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