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Überspannungs-Grobschutz im Einfamilienhaus
ep8/2000, 7 Seiten
1 Einsatzrichtlinie Der Überspannungs-Grobschutz im Hauptstromversorgungssystem (vor den Zählern liegender Teil der Starkstromanlage) wurde schon in [1] bis [5] ausführlich beschrieben. Die Darlegungen in diesen Beiträgen gelten uneingeschränkt für Häuser mit mehreren Zählern. Die von der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke für den Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen im Hauptstromversorgungssystem herausgegebene Richtlinie [6] spricht sich jedoch in ihren Erläuterungen gegen entsprechende Maßnahmen bei Einfamilienhäusern (und sogar bei Zweifamilienhäusern!) aus. Das würde bedeuten, dass in solchen Häusern alle Überspannungs-Schutzeinrichtungen hinter dem Zähler angeordnet werden müssten. Darauf wird im Abschnitt 5 dieses Beitrags noch ausführlich eingegangen. Die Aussagen der Beiträge [1][2][4][5] gelten größtenteils auch für die Anordnung aller Überspannungs-Schutzeinrichtungen hinter dem Zähler. Zur Vermeidung umfangreicher Wiederholungen wird hier weitgehend auf diese Beiträge zurückgegriffen. 2 Ziel des Überspannungsschutzes Beim Auftreten impulsförmiger Überspannungen und starker Stoßströme, z. B. durch atmosphärische Entladungen oder Schaltvorgänge, sollen Gefährdungen von Menschen und Nutztieren, Beschädigungen der Anlagen und Geräte sowie Brände verhütet werden. Dazu gehört, dass starke Impulsströme von schwach bemessenen Anlageteilen und empfindlichen Geräten ferngehalten sowie die Überspannungen auf verträgliche Größen herabgesetzt werden. 3 Prinzipien des Überspannungsschutzes 3.1 Potentialausgleich Für den Elektroschutz muss jedes Gebäude mit einem Hauptpotentialausgleich versehen werden, der den Hauptschutzleiter, den Haupterdungsleiter und andere Metallteile miteinander verbindet [7][8][9]. Für den inneren Blitzschutz, der den äußeren Blitzschutz ergänzt, ist der Blitzschutz-Potentialausgleich erforderlich ([10], Abschn. 3.1; [11], Abschn. 3.4). Haupt- und Blitzschutz-Potentialausgleich können nicht scharf voneinander abgegrenzt werden, weil sie sich weitgehend überlagern. Das heißt, ein Großteil der Verbindungen dient beiden Aufgaben ([1], Abschn. 5). Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist jedoch weitgehender als der Hauptpotentialausgleich, denn er · umfasst auch die Überspannungs-Schutzeinrichtungen und · muss mitunter zusätzliche Verbindungen aufweisen ([10], Nationales Vorwort, Zu 1.2.24). Die Leiter für den Blitzschutz-Potentialausgleich müssen folgende Mindestquerschnitte haben ([10], Nationales Vorwort, Zu 2.5 und Tabelle NC.4): 16 mm2 Kupfer, 25 mm2 Aluminium oder 50 mm2 Stahl. Das gilt auch für die Leiter des Hauptpotentialausgleichs, die von wesentlichen Teilen des Blitzstoßstroms durchflossen werden können. Im Hinblick auf das Fehlen einer scharfen Abgrenzung zwischen den beiden Arten des Potentialausgleichs sollte nach Meinung des Verfassers bei Gebäuden mit äußerem Blitzschutz kein Teil des Hauptpotentialausgleichs mit kleinerem Querschnitt als 10 mm2 Kupfer ausgeführt werden. 3.2 Grob-, Mittel- und Feinschutz In den Blitzschutz-Potentialausgleich müssen zur Durchführung des Überspannungsschutzes auch die aktiven Leiter der elektrischen Anlagen einbezogen werden. Die Verbindungen werden jedoch nicht direkt, sondern unter Zwischenschaltung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen hergestellt, damit die elektrischen Anlagen nicht kurzgeschlossen werden. So entsteht der Überspannungs-Grobschutz. Die Schaltungen für den Grobschutz werden im Abschnitt 6.1 dieses Beitrags behandelt. Eine einzige Überspannungs-Schutzeinrichtung pro Außenleiter vermag hochempfindliche Anlagen und Geräte nicht zu schützen, u. a. deswegen, weil die Verhältnisse zwischen den ursprünglichen und den verträglichen Größen zu gewaltig sind. Darum ist für den umfassenden Schutz eine ganze Kette von Überspannungs-Schutzeinrichtungen und Entkopplungsimpedanzen nach Tafel und Bild erforderlich ([1], Abschn. 1.2). Man nennt sie auch „Kaskade“, weil die Überspannung stufenweise abgebaut wird und weil die Darstellung der Schaltung an einen mehrstufigen Wasserfall erinnert. Der vollständige Überspannungsschutz, bestehend aus Grob-, Mittel- und Feinschutz, kann auch in Gebäuden erforderlich sein, die keinen äußeren Blitzschutz aufweisen ([1], Abschn. 2). Sind jedoch keine empfindlichen Betriebsmittel vorhanden oder wird ihre Beschädigung in Kauf genommen, so kann selbst bei Häusern mit äußerem Blitzschutz evtl. der Grobschutz genügen. Dieser verhindert, wenn er richtig ausgeführt ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit Brände und explosionsartige Zerstörungen, die ohne ihn durch Stoßströme oder -spannungen verursacht werden könnten. Darum sollte er unbedingt ausgeführt werden. Im Weiteren beschränkt sich dieser Beitrag auf den Grobschutz in der Starkstromanla-Schutzmaßnahmen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 668 Überspannungs-Grobschutz im Einfamilienhaus E. Hering, Dresden Der Überspannungsschutz ist eine wichtige Ergänzung des äußeren Blitzschutzes zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Bei Häusern ohne regelrechte Blitzschutzanlage gilt das auch im Zusammenhang mit der Blitzschutzerdung der das Dach überragenden metallenen Anlagen, z. B. Antennen und Abgasrohre. Selbst beim Fehlen jeglicher äußeren Blitzschutzmaßnahmen hat der Überspannungsschutz große Bedeutung, und zwar im Hinblick auf direkte, nahe und ferne atmosphärische Entladungen sowie auf Überspannungen infolge von Schaltvorgängen. Der Beitrag befasst sich speziell mit der Ausführung des Überspannungs-Grobschutzes in Einfamilienhäusern. Dipl.-Ing. (FH) Enno Hering ist Mitglied des AK „Starkstromanlagen bis 1000 V“ des VDE-Bezirksvereins Dresden. Autor Tafel Einsatz der Überspannungschutzeinrichtung nach dem sog. Blitz-Schutzzonen-Konzept Anforderungsklassen nach den Entwürfen zu VDE 0675 Teil 6, Teil 6/A1 und Teil 6/A2. Blitz-Schutzzonen nach VDE 0185 Teil 103 [11]. Anforderungsklasse Kurzbenennung Art des Schutzes Schutzzone B Blitzstromableiter Grobschutz 1 C Überspannungs- C Mittelschutz 2 D ableiter D Feinschutz 3 ge (fett gezeichneter Teil des Bildes ). Informationen über den Mittel- und Feinschutz können z. B. aus [12] und [13] entnommen werden. Das vorstehend zu Starkstromanlagen Gesagte gilt prinzipiell auch für die in das Haus eingeführten Informationsleitungen, wofür allerdings andere Überspannungs-Schutzeinrichtungen zu verwenden sind. Näheres dazu ist z. B. in [13] enthalten. 3.3 Blitz-Schutzzonen Nach Möglichkeit wird das Volumen des Gebäudes in Blitz-Schutzzonen (LPZ) eingeteilt, an deren Grenzen die Überspannungs-Schutzeinrichtungen angeordnet werden ([11], Abschn. 3; [14], Abschn. 534.2). Sind Räume oder Geräte mit einer Abschirmung versehen, so bildet diese die Grenze der Schutzzonen. Anderenfalls sind diese in der Praxis oftmals nicht überall scharf voneinander abgegrenzt. 3.4 Blitz-Schutzklassen Die Schutzklasse drückt die Wahrscheinlichkeit aus, mit der ein entsprechend ausgeführtes Blitzschutzsystem gegen entsprechende Blitzeinwirkungen schützt ([1], Abschnitt 3). Die erforderliche Blitz-Schutzklasse wird auf der Basis einer Risikoabschätzung unter Berücksichtigung der Bedrohungsgrößen (z. B. örtliches Blitzgeschehen, Lage und Abmessungen des Gebäudes) und der Schutzbedürftigkeit (z. B. Empfindlichkeit, Wert und Bedeutung der zu schützenden Geräte) ermittelt ([10], Abschnitt 1.4, Anhang F und Nationaler Anhang NB). Die Blitz-Schutzklasse I dürfte für Einfamilienhäuser nur sehr selten in Frage kommen. 3.5 Blitzstrom-Parameter Unabhängig vom Strom-Scheitelwert betragen · die Stirnzeit 10 µs und · die Rückenhalbwertszeit 350 µs ([11], Tabelle 1). Man spricht von der Welle (10/350 µs) oder kurz (10/350). Das betrifft auch die Zweigströme des Blitzstoßstroms. Dementsprechend müssen die Trennfunkenstrecken und Blitzstromableiter (Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B) als Bestandteile des Grobschutzes bemessen sein, im Gegensatz zum Mittel- und Feinschutz, wo nur die Welle (8/20 µs) zugrunde gelegt wird. Die sonstigen Größen sind in der Tafel angegeben. 4 Trennfunkenstrecken Trennfunkenstrecken sind spindelförmige, wasserdichte Geräte, die ohne Gehäuse verwendet werden können ([1], Abschn. 6). Sie werden zwischen Erder eingefügt, die nicht direkt miteinander verbunden werden dürfen, z. B. zur Vermeidung der elektrochemischen Korrosion [15]. Die Ansprechspannung UAW sollte beim TN-System nicht unter 0,1 kV und hinter Versorgungsnetzen mit TT-System mindestens 0,3 kV betragen. 5 Einfamilienhaus Wie bereits eingangs erwähnt, orientiert die Einsatzrichtlinie [6] in ihren Erläuterungen auf die Anordnung des Grobschutzes außerhalb des Hauptstromversorgungssystems, also hinter dem Zähler. Jedoch ist die betreffende Aussage dort nicht eindeutig als Forderung formuliert. Ferner ist eine entsprechende Forderung im Hauptteil der Einsatzrichtlinie nicht enthalten. Wird gemäß Bild der Überspannungs-Grobschutz hinter dem Zähler angeordnet, so werden dieser und die Zählersicherung ZS (z. B. selektive Haupt-Leitungsschutzschalter) vom Zweig-Stoßstrom IZZ durchflossen. Das kann zu groben Zerstörungen dieser Geräte und sogar zu Bränden führen. Darum ist es zweckmäßig, entgegen der fraglichen Aussage in den Erläuterungen der Einsatzrichtlinie den Grobschutz nach Bild vor dem Zähler anzuordnen. Der Anlagenplaner solltedenzuständigen Anschlussgeber(Energieversorger) von der Notwendigkeit dieser Lösung überzeugen. Das gilt erst recht, wenn mehrere Zähler vorhanden sind, z. B. je einer für die Speicherheizung und für den übrigen Anlageteil. Die Anordnung hinter einem von mehreren Zählern wäre nachteilig, weil die Wirksamkeit des Grobschutzes durch die Impedanz des Zählers beeinträchtigt und durch das Ansprechen der Zählersicherung völlig aufgehoben würde. Zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Grobschutzes müsste dieser hinter jedem Zähler ausgeführt werden, was jedoch zu aufwändig wäre. Der Einsatz der Blitzstromableiter im Hauptstromversorgungssystembedarfmitallseinen Einzelheiten der Zustimmung des Anschlussgebers ([1], Abschn. 8; [3], Abschn. 1). 6 Blitzstromableiter Mit „Blitzstromableiter“ werden die Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anfor-Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 670 Vollständiger einpoliger Überspannungsschutz im TN-C-S-System B Überspannungs- Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B („Blitzstromableiter“); CL und CN der Anforderungsklasse C; DL, DN und DPE der Anforderungsklasse D; PAS Potentialausgleichsschiene; V2 und V3 Verbraucher; Z0 Impadanz vor der Hausanschlusssicherung; ZHL Impedanz der Hauptleitung; Z1 und Z2 Entkopplungsimpedanzen zwischen den Überspannungs-Schutzeinrichtungen Die Widerstände von PEN-, Neutral- und Schutzleiter wurden der Übersichtlichkeit wegen nicht mit dargestellt; sie werden als in den Widerständen des Außenleiters mit enthalten gedacht. Ferner wurde auf die Darstellung der Überstrom-Schutzeinrichtungen verzichtet. Die Richtung der Strompfeile bedeutet nicht die Stromrichtung, sondern die Fortpflanzungsrichtung der Stoßströme und -spannungen. PEN PAS Erder ZHL Grobschutz Mittelschutz Feinschutz Schutzzone 1 Schutzzone 3 Schutzzone 2 TN-C-System TN-S-System I3 < I2 < I1 < IL Kaskade DPE Tafel Blitzstoßstrom Iimp (10/350 µs) in Abhängigkeit von der Blitzschutzklasse IG Gesamter Blitz-Stoßstrom; IZ Zweig-Stoßstrom im Hausanschluss; IZZ Zweig-Stoßstrom pro Leiter des Hausanschlusses; v Verzweigungsquotient; m Anzahl der an der Stromleitung beteiligten Leiter des Hausanschlusses, z. B. m = 4 beim Vierleiter-Hausanschluss. a) Die Werte sind aus VDE 0185 Teil 100 [10] und VDE 0185 Teil 103 [11] entnommen. b) Formelzeichen IZ, IZZ und v vom Verfasser. c) Diese auf v = 0,5 beruhenden Werte sollen laut VDE 0185 Teil 103 [11] und VDE V 0100 Teil 534 [14] der Bemessung der Blitzstromableiter zugrunde gelegt werden. Alle Werte sind Amplituden (Scheitelwerte). Blitzschutz- I II III / IV klasse IG in kA a) 200 150 100 IZ in kA b) v·200 v·150 v·100 IZ in kA c) 100 75 50 für v = 0,5 IZZ in kA b) v·200 v·150 v·100 m m m IZZ in kA c) 100 - 75 50 für v = 0,5 m m m Schutzmaßnahmen derungsklasse B bezeichnet. Für Auswahl und Installation der Blitzstromableiter (und auch der anderen Überspannungs-Schutzeinrichtungen) gilt die Vornorm VDE V 0100 Teil 534 [14]. Deren Befolgung soll die Gefahr eines elektrischen Schlages vermeiden und die Wirksamkeit des Überspannungsschutzes gewährleisten. 6.1 Schaltungen Im TN-C-S-System müssen die Blitzstromableiter nach Bild a oder a angeschlossen werden ([14], Abschn. 534.2.1 und Bild A.1). Im TT-System ist die „3+1-Schaltung“ gemäß Bild b oder b erforderlich ([14], Abschn. 534.2.2 und Bild A.3), bei der zwischen dem Neutralleiter (N) und dem Schutzleiter (PE) ein Blitzstromableiter besonderer Art, den man als „N-PE-Ableiter“ oder „Summenstromableiter“ bezeichnet, eingefügt wird. 6.2 Anschlussleitung Der Abzweig der Anschlussleitung zu den Blitzstromableitern wird vorzugsweise im Zählerschrank angeordnet. Damit die Wirksamkeit des Überspannungs-Grobschutzes nicht allzu sehr durch die Impedanz der Anschlussleitung beeinträchtigt wird, soll diese schleifenfrei und so kurz wie möglich ausgeführt werden ([14], Abschn. 534.2.7). Die Längen bis zu den Blitzstromableitern BA und von diesen bis zur Potentialausgleichsschiene PAS (Maße r und s in den Bildern a und a) sollen nach Möglichkeit nicht größer als 0,5 m sein. Die PAS wird darum zweckmäßigerweise nahe am Zählerschrank angeordnet. Die Länge von der PAS bis zum Erder (Maß t) ist nicht so kritisch, soll aber dennoch möglichst kurz sein. Daraus ergibt sich, dass der Zählerschrank und die PAS im Keller angeordnet werden müssen, in nicht unterkellerten Gebäuden oder in hochwassergefährdeten Gebieten notgedrungen im Erdgeschoss. Darum ist es zweckmäßig, auch bei Freileitungsnetzen die Hausanschlussleitung als Erdkabel auszuführen, was schon aus anderen Gründen zunehmend praktiziert wird. Dachständer sind mit einem richtigen inneren Blitzschutz unvereinbar. Neue Häuser werden mit einem Fundamenterder gebaut. Näheres über dessen Ausführung kann aus [16] entnommen werden. 6.3 Auswahl Blitzstromableiter müssen die Forderungen der Entwürfe VDE 0675 Teil 6/A1 und A2 erfüllen ([14], Abschn. 534.2.4). Sie sind immer mit Funkenstrecken ausgeführt, u. a. deswegen, weil Varistoren (spannungsabhängige Widerstände) den Blitzstoßströmen im Grobschutz nicht gewachsen sind. Sie müssen unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks (entweder Ableiter an den Außenleitern oder „N-PE-Ableiter“) und der am Einsatzort maßgebenden elektrischen Größen bemessen werden ([14], Abschn. 534.3). Diese können aus den Bildern und sowie der Tafel entnommen werden. Bei der Anordnung hinter dem Zähler gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Anordnung im Hauptstromversorgungssystem ([1], Abschnitte 7.1 bis 7.3, Tafeln 5, 6 und 8). 7 Überstrom-Schutzeinrichtungen Je nach Anordnung der Blitzstromableiter BA hinter oder vor dem Zähler dient als deren Vorsicherung entweder die Zählersicherung ZS (Bild ) oder die Hausan-Schutzmaßnahmen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 672 Direkteinschlag in den äußeren Blitzschutz bei Anordnung der Blitzstromableiter hinter dem Zähler a) Haus mit Hauptleitung im TN-C-System b) Haus mit Starkstromanlage im TT-System BA Blitzstromableiter BN „N-PE-Ableiter“ HAL Hausanschlussleitung HAS Hausanschlusssicherung HL Hauptleitung IG gesamter Blitzstoßstrom IZ über die HAL zu fernen Erdern fließender Zweig-Stoßstrom lZZ pro Leiter der HAL und pro BA fließender Zweigstoßstrom TS Trennschalter ZS Zählersicherung (meist selektive Haupt-Leitungsschutzschalter) Die Richtung der Strompfeile entspricht der Fortpflanzungsrichtung der Stoßströme und -spannungen. HAL IZZ IZZ IZZ IZZ HAS äußerer Blitzschutz IG - IZ Zähler PEN HAS HAL PAS Erder IG - IZ HAS HAL PAS äußerer Blitzschutz IG - IZ Zähler PAS Erder IG - IZ Einzelheit der HAL für a) und b) Wie Bild jedoch bei Anordnung der Blitzstromableiter vor dem Zähler HAL IZZ IZZ IZZ IZZ HAS HAL PAS Erder IG - IZ HAS äußerer Blitzschutz IG - IZ Zähler PEN HAS HAL PAS äußerer Blitzschutz IG - IZ Zähler PAS Erder IG - IZ Einzelheit der HAL für a) und b) schlusssicherung HAS (Bild ). Dabei darf der Nennstrom der betreffenden Sicherung nicht größer als die höchstzulässige Vorsicherung der Blitzstromableiter sein. Eine eigene Vorsicherung in der Anschlussleitung der BA wäre fehl am Platze, denn ihr Ansprechen würde den Überspannungs-Grobschutz unwirksam machen ([14], Abschn. 4.1). Bei einem Blitzeinschlag wird u. a. die Hausanschlusssicherung HAS, im Falle der Anordnung der Blitzstromableiter hinter dem Zähler auch die Zählersicherung ZS von einem Zweig-Stoßstrom IZZ gemäß Tafel durchflossen. Dieser beträgt, wenn in der Blitz-Schutzklasse I ein Verzweigungsquotient v = 0,4 und sonst ein solcher von 0,5 sowie eine Leiterzahl des Hausanschlusses m = 4 angenommen wird, · max. 20 kA bei der Blitz-Schutzklasse I, · max.18,75 kA bei der Blitz-Schutzklasse II · max. 12,5 kA bei den Blitz-Schutzklassen III und IV. Wenn grobe Zerstörungen der Sicherung HAS und ggf. ZS verhütet werden sollen, müssen deren entsprechende Grenzwerte, die in der Tafel angegeben sind, größer als IZZ = sein. Als Zählersicherungen ZS fordern die meisten EVU im Einklang mit den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ihrer VDEW-Landesgruppe die Verwendung selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter. Diese sind bekanntlich in mehreren Arten auf dem Markt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Grenzwerte in der untersten Zeile der Tafel nur für SHU-Schalter (spannungsunabhängige selektive Hauptleitungsschutzschalter) nach Entwurf zu VDE 0645 [17] 1) gelten! Bei der Anordnung der Blitzstromableiter hinter dem Zähler sind andere selektive Haupt-Leitungsschutzschalter nicht verwendbar, weil diese die angegebenen Grenzwerte nicht erfüllen und infolgedessen vom Zweig-Stoßstrom IZZ zerstört werden könnten. Bei Blitzeinschlägen können die spezifischen Energien des Zweig-Stoßstroms IZZ und des von der Netzspannung getriebenen Folgestroms zum Ausschalten der Hausanschlusssicherung HAS bzw. der Zählersicherung ZS führen. Bei der Anordnung der Blitzstromableiter hinter dem Zähler wirkt sich in dieser Hinsicht nachteilig aus, dass der Nennstrom der ZS relativ klein ist (jedenfalls kleiner als der Nennstrom der HAS, die bei der Anordnung der Blitzstromableiter vor dem Zähler als deren Vorsicherung fungieren). Die Wahrscheinlichkeit des Ausschaltens und damit des Versorgungsausfalls kann durch die Erfüllung bestimmter Bedingungen klein gehalten werden ([4], Abschn. 4). Diesbezüglich sind SHU-Schalter erheblich vorteilhafter als NH-Sicherungen ([4], Abschnitt 4.6 und Tafel 7). 8 Magnetische Kräfte Stromdurchflossene parallele Leiter unterliegen magnetischen Kräften, die bei gleicher Stromrichtung anziehend und bei gegensinniger Richtung abstoßend wirken [2]. Auf Leiterschlaufen wirken sie im Sinne einer Erweiterung und Verlängerung. Solche Erscheinungen, hervorgerufen durch Zweig-Stoßströme, müssen zur Vermeidung von Schäden insbesondere bei der Gestaltung, Bemessung und Befestigung von Verbindungen in den Gehäusen berücksichtigt werden. Sie erfordern aber auch Beachtung bei der Befestigung parallel geführter Leitungen außerhalb von Gehäusen. 9 Gehäuse 9.1 Art der Gehäuse Ausblasende Blitzstromableiter müssen in ein plombierbares schutzisoliertes Gehäuse der Schutzart IP 54, das vom Hersteller der Blitzstromableiter dafür zugelassen ist, eingebaut werden ([6]; [3], Abschn. 5). Nicht ausblasende dürfen wahlweise in anderen schutzisolierten Gehäusen untergebracht werden. Auch der Einbau nicht ausblasender Blitzstromableiter in Zählerschränke wird praktiziert. 9.2 Trennvorrichtung für das Prüfen Für die Prüfungen müssen die Blitzstromableiter spannungsfrei geschaltet werden. Dafür ist am besten ein Trennschalter geeignet. Dieser muss beim TN-System dreipolig ([5], Bild 2) und beim TT-System vierpolig ([5], Bild 3) ausgeführt sein (siehe Bilder und ). Die Trennvorrichtung wird zweckmäßigerweise im gleichen Gehäuse wie die Blitzstromableiter montiert. Neuerdings befinden sich nicht ausblasende Blitzstromableiter für den Anschluss zwischen Außenleiter einerseits und Neutralleiter oder PEN-Leiter andererseits auf dem Markt (Fa. OBO), die teilbar sind und somit die Trennvorrichtung schon enthalten [18]. 9.3 Angabe der Typen und Kennwerte Angaben über die in die Zählerschränke oder gesonderten Gehäuse eingebauten Blitzstromableiter werden von den Anlagenplanern benötigt. Sie müssen darum in den technischen Unterlagen und auf den Geräten vorhanden sein ([5], Abschn. 5). Literatur [1] Hering, E.: Blitzschutz-Potentialausgleich, Trennfunkenstrecken und Blitzstromableiter. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)2, S. 122-126. [2] Hering, E.: Magnetische Kräfte an den von Blitzstoßströmen durchflossenen Leitern. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)3, S. 217-218. [3] Hering, E.: Blitzstromableiter und Einsatzrichtlinie. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)4, S. 302-305. [4] Hering, E.: Blitzstromableiter und Überstrom-Schutzeinrichtungen. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)7, S. 630-634. [5] Hering, E.: Blitzstromableiter und Gehäuse. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)8, S. 706-707. [6] VDEW (Herausgeber): Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B - Richtlinie für den Einsatz in Hauptstromversorgungssystemen. 1. Auflage. Frankfurt am Main: Verlags- und Wirtschaftsgemeinschaft der Elektrizitätswerke mb H (VWEW) 1998. [7] DIN VDE 0100-410/VDE 0100 Teil 410:1997- 01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [8] DIN VDE 0100 Teil 540:1991-11 -; Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich. [9] Hering, E.: Potentialausgleichsleiter und Querschnitte für Leiter des Hauptpotentialausgleichs. Elektropraktiker, Berlin 50(1996)4, S. 243. [10] Vornorm DIN V ENV 61024-1/VDE V 0185 Teil 100:1996-08 Blitzschutz baulicher Anlagen; Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 1024-1: 1990, modifiziert). [11] DIN VDE 0185-103/VDE 0185 Teil 103:1997-09 Schutz gegen elektromagnetischen Blitzimpuls; Teil 1: Allgemeine Grundsätze (IEC 1312-1: 1995, modifiziert). [12] Raab, V.: Überspannungsschutz in Verbraucheranlagen. Berlin: Verlag Technik 1998. [13] Hasse, P.: Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen. 4. Auflage. Köln: TÜV-Verlag 1998. [14] Vornorm DIN V VDE V 0100-534/VDE V 0100 Teil 534:1999-04 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Teil 534: Auswahl und Errichtung von Betriebsmitteln; Überspannungs-Schutzeinrichtungen. [15] Hering,E.: Zusammenschluss erdgebetteter metallener Anlagen mit Fundamenterdern. Elektropraktiker, Berlin 51(1997)1, S. 38-41. [16] Hering,E.: Fundamenterder. Berlin: Verlag Technik 1996. [17] Entwurf DIN VDE 0645/VDE 0645:1996-05 Selektiver Haupt-Leitungsschutzschalter, spannungsunabhängig (SHU-Schalter) [18] Drilling; Droldner; Jordan; Meppelink; Trinkwald: Geschlossene Blitzstromableiter mit erweitertem Betriebsbereich. Elektroinstallation, Offenbach (2000)2, S. 16-19. 1) Das sind die „Hauptsicherungsautomaten Baureihe S 700“ der Fa. ABB-Stotz-Kontakt, die „Hauptsicherungsautomaten Baureihe HA“ der Fa. ABL Sursum, die „Hauptsicherungsautomaten Baureihe EY“ der Fa. Geyer, die „Hauptsicherungsautomaten Baureihe S 700“ der Fa. Elektroinstallation Annaberg und die „SHU-Schalter Baureihe 5SP3“ der Fa. Siemens. Schutzmaßnahmen Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 8 674 Tafel Grenzwerte des Stoßstroms Iimp bezüglich der Verhütung grober Zerstörungen von Überstrom-Schutzeinrichtungen Nicht eigeklammerte Werte für NH-Sicherungen nach Veröffentlichungen (Literaturangabe in der Tafel 6 von [4]), eingeklammerte nach vorsichtiger Schätzung durch den Verfasser. Werte für SHU-Schalter nach Angaben der Fa. ABB Stotz-Kontakt. Nennstrom in A 40 50 63 80 100 125 Grenzwert des Stoßstroms in kA, bis zu dem die NH-Sicherungen nicht explodieren (16) (18) 20 (22) 25 (30) Grenzwert des Stoßstroms in kA, bis zu dem die SHU-Schalter nicht zerstört werden 17,5 20 20 22,5 22,5
Autor
- E. Hering
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