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Photovoltaik

Ü20-PV-Anlagen aus Sicht der Sachversicherung

Anlagen auf Dächern von Industrie und Gewerbe
ep11/2025, 3 Seiten

Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wurde für PV-Anlagen eine feste Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. In den Folgejahren wurde die Höhe der Einspeisevergütung für Neuanlagen immer wieder den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Damit fielen am 31. 12. 2020 die ersten Anlagen aus der Förderung. Es stellte sich nun die Frage, ob sie weiterhin Energie ins öffentliche Netz einspeisen dürfen und gegebenenfalls zu welchen Konditionen.


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Autor
  • Dipl.-Ing. (FH) Lutz Erbe
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