Skip to main content 
Elektrotechnik | Fortbildung

Techniker als Unternehmensleiter

ep12/1999, 1 Seite

Derzeit plane ich, mich auf dem Gebiet der Elektrotechnik als Einzelunternehmen selbstständig zu machen. Hauptaufgabengebiet meiner Firma soll die Planung von Elektroanlagen sein. Zu den weiteren Leistungen gehören die komplette Umsetzung der Projekte und der nachfolgende Service. Mein Ausbildungsweg: erlernter Beruf MSR-Techniker, danach Berufspraxis in der Errichtung und Betreuung von Elektroanlagen und berufsbegleitende Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) an der Fachschule. Seit 1997 bin ich entsprechend meiner Ausbildung als Elektrotechniker tätig. Auf meinen Antrag zur Eintragung in die Handwerksrolle erhielt ich eine Absage. Entspricht die mir erteilte Absage der gültigen Verfahrensweise?


Leseranfragen Techniker als Unternehmensleiter ? Derzeit plane ich, mich auf dem Gebiet der Elektrotechnik als Einzelunternehmen selbstständig zu machen. Hauptaufgabengebiet meiner Firma soll die Planung von Elektroanlagen sein. Zu den weiteren Leistungen gehören die komplette Umsetzung der Projekte und der nachfolgende Service. Mein Ausbildungsweg: erlernter Beruf MSR-Techniker, danach Berufspraxis in der Errichtung und Betreuung von Elektroanlagen und berufsbegleitende Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik) an der Fachschule. Seit 1997 bin ich entsprechend meiner Ausbildung als Elektrotechniker tätig. Auf meinen Antrag zur Eintragung in die Handwerksrolle erhielt ich eine Absage. Entspricht die mir erteilte Absage der gültigen Verfahrensweise? ! In DIN VDE 1000 Teil 10 vom Mai 1995 heißt es im Abschnitt 5.3: „Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine verantwortliche Elektrofachkraft nach 4.1 erforderlich und grundsätzlich eine Ausbildung nach 5.2 b) oder 5.2 c) oder 5.2 d) oder 5.2 e) Voraussetzung“. Die Erläuterungen im Anhang A dieser Bestimmung kommentieren diesen Abschnitt wie folgt: „Unter einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil wird derjenige Bereich eines Betriebes verstanden, der sich mit den elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muß. Die verantwortliche fachliche Leitung braucht nicht der Inhaber oder Leiter des Gesamtbetriebes innezuhaben. In der Regel ist in Elektrohandwerksbetrieben die verantwortliche Elektrofachkraft der Handwerksmeister des Faches Elektrotechnik selbst. In Betrieben, in denen der Unternehmer nicht selbst verantwortliche Elektrofachkraft ist, muß er die Fach- und Aufsichtsverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft nach 4.1 übertragen, wobei je nach Anforderung und Gefahrenpotential die geeignete Fachkraft auszuwählen ist“. Das heißt also, nach der genannten DIN-VDE-Norm könnten Sie sehr wohl ein Unternehmen auf dem Gebiet der Elektrotechnik führen, da für deren verantwortliche fachliche Leitung die Qualifikation eines Technikers, Industriemeisters, Handwerksmeisters oder Diplomingenieurs (nicht Facharbeiter!) verlangt ist. Die Handwerkskammern können allerdings über die Mindestforderungen der DIN-VDE-Norm hinaus gehen, wie in Ihrem Falle. Die Handhabung kann hierbei regional unterschiedlich sein. Die Planung von Elektroanlagen dürfte durchaus machbar sein. Sie sollten sich aber dazu auf jeden Fall mit der Gewerbeordnung im Detail vertraut machen. W. Kathrein Verlegen von Bus-und Antennenleitungen durch Bäder ? In DIN VDE 0100 Teil 701 wird das Verlegen von Versorgungsleitungen für andere Räume durch Bäder nicht gestattet. Gilt dieses Verbot auch für Antennenleitungen und Leitungen der Bus-Technik? ! Zunächst sei darauf hingewiesen, daß DIN VDE 0100 Teil 701 gemäß Abschnitt 1 dieser Norm nur für Starkstromanlagen gilt [1]. Dazu gehört auch die Installation von Bus-Leitungen. Da diese zum Schalten und Steuern von Verbrauchsmitteln dienen, sind sie Bestandteil dieser Anlagen. Antennenleitungen fallen nicht unter diese Norm. Unabhängig davon, was in Normen im Detail festgelegt ist, sollte der Grundsatz gelten, in Badezimmern prinzipiell nur die Leitungen und/oder Kabel zu verlegen, die zum Anschluß, zur Steuerung und Überwachung von dort installierten Anlagen und Verbrauchsmitteln benötigt werden. Das gilt auch für Leitungen von Fernmelde-, Kommunikations- und Informationsanlagen, z. B. Sicherheits- und Alarmanlanen und schließlich auch Antennenanlagen, wobei die dafür geltenden Sicherheitsnormen ohnehin eingehalten werden müssen. Zum Verlegen von Versorgungsleitungen für andere Räume durch Badezimmer werden nachfolgend einige ergänzende Hinweise gegeben. Starkstromleitungen (einschließlich Bus-Leitungen) für andere Räume Ein Verlegen außerhalb der Schutzbereiche 0 bis 3 ist gemäß den Festlegungen in [1] nicht verboten, auch wenn das zu der genannten Grundsatzempfehlung im Widerspruch steht. Die Bereiche 1 bis 3 enden 2,25 m über Fußboden und erstrecken sich seitlich im Abstand von 3 m von der Bade-bzw. Duschwanne (bei fehlender Duschwanne 3,60 m vom Brausekopf in Ruhelage) jeweils von der Senkrechten gemessen (Bild ). Da die Bereiche 5 cm (Bereich 3) bzw. 6 cm (Restwanddicke in den Bereichen 1 und 2) in die Wände hineinragen, ist eine Installation in größerer Tiefe oder oberhalb von 2,25 m nach [1] statthaft. Die im Abstand von 15 bis 45 cm unter der Decke verlaufende obere horizontale Installationszone, wie sie in DIN 18 015 Teil 3 für nicht sichtbar verlegte Leitungen gefordert ist, wird in niedrigen Räurnen ggf. eingeengt (Bild ) [3]. Im Normentwurf DIN VDE 0100-701 enden die Bereiche 2 (oberhalb des Bereichs 1) und 3 (oberhalb des Bereichs 2) erst in 3 m Höhe (Bild ) [2]. Wenn [2] verbindlich wird, dann dürfte diese Möglichkeit in der Regel entfallen. Die untere horizontale Installationsebene nach [3] ist in den Schutzbereichen 0 bis 3 ohnehin nicht anwendbar. Weitere Hinweise sind der Literatur zu entnehmen [4]. Da die Bereiche an der Oberfläche des Fußbodens enden, dürfen Leitungen auch im Estrich installiert werden. Beim nachträglichen Anbringen von Türstoppern, Fußbodenarbeiten, Rohrdurchführungen usw. sind dabei Zerstörungen und Isolationsfehler nicht auszuschließen, so daß Zusatzmaßnahmen (Schutzrohr usw.) zu empfehlen sind, wenn man sich für diese Lösung entscheidet. Nicht zu den Starkstromanlagen gehörende Elektroleitungen für andere Räume Die Festlegungen in DIN 18 015 Teil 3 gelten allgemein für elektrische Anlagen in Wohngebäuden [3]. Nicht sichtbare Antennenleitungen für Fernseh- und Rundfunkempfangsgeräte und Leerrohre für Lautsprecherleitungen sind in den üblichen Installationszonen zu verlegen. Entfällt die Installationszone oder wird ihre Lage eingeschränkt, dann ändert sich damit auch zwangsläufig die Leitungsführung für derartige Anlagen. Eine In-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 12 1092 Liebe Elektrotechniker/innen! Wenn Sie mit einem schwierigen technischen Problem kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder einfach eine Information brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an die Redaktion: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de oder Internet: www.elektropraktiker.de Wir werden Sie umgehend beraten. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort hier in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Eine Sammlung von über 200 Fragen und Antworten finden Sie auf unseren Internetseiten. Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER

Autor
  • W. Kathrein
Sie haben eine Fachfrage?