Seit Januar 1999 bin ich Elektroinstallateur-Geselle und besuche seit August die Schule, um staatlich geprüfter Elektrotechniker zu werden. Meinen bisherigen Beruf möchte ich weiter ausüben und zusätzlich ein Nebengewerbe betreiben. Da ich elektrische Anlagen nur mit abgeschlossener Meisterprüfung in Betrieb nehmen darf, würde sich mein Aufgabenbereich auf Arbeiten wie den Bau von Kabelbühnen, Montage von Satellitenschüsseln, Lampen usw. beschränken, bei denen ich keine Abnahme vornehmen muss. Laut Handwerkskammer Aachen darf ich generell "keine Arbeiten ohne abgschlossene Meisterprüfung" ausführen. Wenn ich jedoch als Nebengewerbe einen "Hausmeisterservice" betreibe, kann ich sowohl Lampen montieren als auch Anlagen reparieren. Wie ist die Rechtslage? Darf ich ohne Meisterprüfung im Elektroinstallationsbereich kein Nebengewerbe eröffnen?