Betriebsführung
Stundenlohnarbeiten
ep11/2008, 2 Seiten
Bezahlung von Stundenlohnarbeiten Gerade im Elektrohandwerk entstehen zwischen den Vertragsparteien immer wieder Unstimmigkeiten bezüglich der Bezahlung von Stundenlohnarbeiten. Im Sprachgebrauch existieren mehrere Bezeichnungen für diese Arbeiten: · Stundenlohnarbeiten, Definition nach VOB/B § 2 Nr. 10 und § 15 · Regiearbeiten · Rapportstunden oder · Stunden auf Nachweis. Rechtlich ist die Bedeutung dieser Bezeichnungen jeweils dieselbe. In der Praxis muss der Auftragnehmer (AN) unterscheiden können, ob es sich um beauftragte Stunden, Zurufarbeiten (Kunden-/Notdienstarbeiten) oder um angehängte Stundenlohnarbeiten handelt. Beauftragte Stunden Beim Stundenlohnvertrag wird der Leistungsinhalt in Form der auszuführenden Arbeiten beschrieben. Die Dokumentation erfolgt arbeitstäglich anhand eines Stundenlohnzettels, bei dem der Kunde durch seine Unterschrift die geleisteten Arbeiten und die geleistete Zeit anerkennt. Der zu verrechnende Stundensatz ist im Angebot oder im Stundenlohnvertrag vermerkt und bedarf keiner weiteren Erwähnung. Das benötigte Material wird ebenso auf dem Stundenlohnzettel aufgeführt. Angehängte Stundenlohnarbeiten In fast allen Einheitspreisverträgen bestehen die letzten Positionen aus Stundenlohnarbeiten. Diese Positionen werden dazu benötigt, unvorhergesehene Arbeiten aufzufangen und dienen zusätzlich als Preisabfrageposition, um den Preis für Stundenlohnarbeiten vertraglich zu fixieren sowie als Puffer für die Vertragssumme. Leistungsinhalt. Der Leistungsinhalt dieser Stunden ist als unvorhergesehene Leistung, Zusatzleistung oder Sonderwunsch beschrieben. Aufgrund dieser Beschreibung fehlt diesen Stunden ein konkreter, spezifizierter Leistungsumfang. Deshalb können diese Stunden nicht beauftragt sein - auch wenn die Gesamtsumme dieser angehängten Stundenlohnarbeiten in der Vertragssumme inkludiert ist. In den Verträgen dient die Einbeziehung der Gesamtsumme dieser Positionen letztlich nur dazu, ein ausreichendes Summenpolster für Leistungserhöhungen zu haben. VOB. Die VOB/B sieht für diesen Fall in § 2 Nr. 10 den Nachweis der Beauftragung durch den Auftraggeber (AG) oder dessen Vertreter vor, damit diese später ausgeführten Arbeiten vergütet werden. Das Anerkenntnis über die geleistete Zeit reicht nicht aus, um die Beauftragung nachträglich herbeizuführen. Fallen solche Arbeiten im größeren Umfang an, hat der AN diese vor der Ausführung schriftlich anzumelden und den Leistungsinhalt für diese Stunden zu definieren. Beauftragung der Leistung Im Rapportzettel (MUSTER 1 - PDF unter www.elektropraktiker.de) wird die Beauftragung vor Ort von demjenigen erteilt, der die Ausführung der Arbeiten verlangt. Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 Stundenlohnarbeiten Im Elektrohandwerk entstehen zwischen den Vertragsparteien immer wieder Unstimmigkeiten über die Bezahlung von Stundenlohnarbeiten. Im Sprachgebrauch existieren mehrere Bezeichnungen für diese Arbeiten - wie z. B. Regiearbeiten oder Rapportstunden - die aber rechtlich die gleiche Bedeutung haben. MUSTER 1 - Rapportzettel Beratung. Entwicklung. Produktion. Telefon: 0551-50477-0 www.pesos-solar.com Von den führenden Energieversorgungsunternehmen empfohlen! eine Marke der PAIRAN elektronik Die richtige Spannung! Spannungs-und Frequenzüberwachung für BHKWs, Wind- , Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen Bei der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist eine Spannungs- und Frequenzüber-wachung bei Photovoltaikanlagen >30 kWp sowie bei BHKWs, Wind- und Wasserkraftanlagen Pflicht. 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Die Vergütung dieser Leistung pro Stunde ist im Einheitspreisvertrag enthalten und bedarf auch bei diesem Formular keiner weiteren Erwähnung. Im eigentlichen Sinne wird durch die Beauftragung der Stunden aus der benötigten Zeit eine Aufmaßposition. VOB-Fristen. Diese Rapportzettel sind nach den Vorgaben des § 15 Nr. 3 VOB/B arbeitstäglich oder innerhalb von 6 Werktagen - sofern mit dem AG keine anderen Absprachen getroffen - beim AG oder dessen Vertreter zum Anerkenntnis der geleisteten Stunden vorzulegen. Mit den gleichen Fristen hat jener diesen Nachweis anzuerkennen oder zu ändern. Lässt der AG nachweislich diese Frist verstreichen, sind diese Nachweise anerkannt. Erfüllungsgehilfe erteilt Auftrag Hat der Erfüllungsgehilfe des AG den Auftrag zur Ausführung der Stundenlohnarbeiten erteilt, und der AN ist sich nicht sicher, ob dieser dazu berechtigt ist, wird der Nachweis zum Anerkenntnis in Kopie an den AG übermittelt. Widerspricht dieser nicht, vergibt er eine Duldungsvollmacht und hat die Leistungen zu bezahlen. Zum Anerkennen dieser Nachweise ist der Vertreter des AG grundsätzlich befugt, jedoch nicht dazu, diese Arbeiten zu beauftragen. Beauftragt ein nicht vertretungsberechtigter Erfüllungsgehilfe des AG diese Arbeiten, kann durch dieses Formular und den darin enthaltenen zwei Unterschriften ein Zustandekommen eines separaten Vertrages nachgewiesen werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn der AG seinem Erfüllungsgehilfen nachträglich die Vertretungsbefugnis versagt. Die Berechnung dieser Leistung erfolgt dann an den Erfüllungsgehilfen. Die ausgeführten Stunden können nach Abschluss der Arbeiten ausschließlich anerkannt werden. Problematisch wird es, wenn im Formular auch die Abnahme der Arbeiten aufgeführt ist. Dann handelt es sich um eine Teilabnahme mit Teilschlussrechnung und beginnender Gewährleistung. Nicht in Fallen tappen Qualifikation beachten Auch wenn der AN nachweisen kann, dass die Stunden beauftragt und in der Höhe anerkannt sind, bedeutet dies im schlimmsten Fall noch keine vollständige Bezahlung. Wenn im Leistungsverzeichnis bei den Stundenlohnarbeiten diverse Qualifikationen der Mitarbeiter aufgeführt sind, kann bei der Diskussion um den Schlussrechnungsbetrag der AG noch bemängeln, dass beispielsweise nur Facharbeiter abgerechnet wurden. Wurden jedoch Arbeiten ausgeführt, die diese hohe Qualifikation nicht erfordern, kann der AG verlangen, dass anteilig die Stunden als Hilfsarbeiter oder Auszubildender abgerechnet werden. Meistens erfolgt dies, wenn Stundenlohnarbeiten in erheblichen Umfang angefallen sind. Öffentliche Hand - keine Leistungsvermischung Noch schlimmer kann es beim Nachprüfen eines abgeschlossenen Auftrags von öffentlicher Hand kommen. Wenn der Rechnungsprüfer vom Rechnungsprüfungsamt eine Vermischung von bezahlten rapportierten Leistungen mit aufgemessenen Einheitspreispositionen feststellt, kann dieser die daraus resultierende Überzahlung vom Elektriker nachfordern. Diese Nachforderungs/Überprüfungsfrist läuft bis zu sieben Jahre nach Abnahme und Abrechnung der Leistungen. Tipp: In beiden Fällen ist es sinnvoller, mit dem AG eine Nachtragsposition mit einem Stück Arbeiten oder eine pauschalierte Position für diese Arbeiten zu vereinbaren. Zurufarbeiten, Kunden-und Notdienstarbeiten Finden Arbeiten statt, bei denen kein Werkvertrag zugrunde liegt, ist meist der Nachweis, dass ein Vertrag besteht und die daraus entstandene Vergütung strittig. Der Großteil der Streitigkeiten besteht nicht darin, dass der AG die nachgewiesene Zeit nicht bezahlen will, sondern darin, dass er keine Anfahrtskosten akzeptiert. Im Allgemeinen ruft der Kunde bei Arbeiten beim Handwerker an, schildert sein Problem und bittet um Abhilfe. Wenn telefonisch bereits die Vergütung geklärt ist, kommt zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag fernmündlich zustande. Der Nachweis, dass ein Vertrag mit diesem Kunden besteht, muss vom AN erbracht werden. Um solche Arbeiten rechtssicher anschließend auch vergütet zu bekommen, ist es sinnvoll, vor der Ausführung den Kunden zur schriftlichen Auftragserteilung in Form eines Lieferscheins (MUS-TER 2 - PDF unter www.elektropraktiker.de) zu bewegen. Hierbei müssen die Verrechnungssätze und Anfahrtkosten auf dem Formular enthalten sein. Zudem können bei diesem neuen Vertragsschluss vertraglich die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit vereinbart werden. Nach Ausführung der Arbeiten hat der Kunde durch seine Unterschrift die geleistete Arbeit anzuerkennen und bei erfolgreich durchgeführten Arbeiten die Abnahme zu erteilen. Das Durchführen des Inkassos durch den Monteur ist davon abhängig, in welchem Umfang diese Arbeiten beim einzelnen Unternehmen anfallen oder ob das Unternehmen einem Notdienst über beispielsweise eine Innung angeschlossen ist. Meist lohnt sich das Erstellen einer Rechnung inklusive der Führung eines Debitorenkontos in der eigenen Buchhaltung aufgrund der Betragshöhe der Rechnung nicht. D. Ohmer Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 11 984 BETRIEBSFÜHRUNG MUSTER 2 - Auftragserteilung
Autor
- D. Ohmer
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