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Elektrotechnik | Recht

Strafrechtsschutzversicherung

ep5/2005, 1 Seite

Im Rahmen der täglichen Arbeit kann es als Folge eines Materialschadens oder einer fehlerhaften bzw. ungenügend geprüften Elektroinstallation zu einem Personenschaden oder Sachschaden kommen. Dies gilt sowohl für einen Elektrounfall im eigenen Unternehmen als auch bei der Tätigkeit für Dritte. Bei einer solchen Situation ist die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen den verantwortlichen Mitarbeiter zu erwarten. Das Risiko ist sicherlich gering. Falls der Fall jedoch eintritt, ist zur Verteidigung der eigenen Belange ein erheblicher finanzieller Aufwand nötig. Natürlich könnten dafür Eigenmittel eingesetzt werden. Aber welcher Berufsanfänger hat die verfügbar? Unternehmensleiter, Manager bzw. Mitarbeiter eines Unternehmens, die Pflichten zur Arbeitssicherheit schriftlich übertragen bekommen haben (z. B. die verantwortliche Elektrofachkraft), müssten hier meines Erachtens eine Absicherung bekommen. Wie sollte dieser Personenkreis versichert sein?


   

Autor
  • J. Schliephacke
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