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Elektrotechnik | Installationstechnik

Steckdosen ohne Schutzkontakt in Wohnungen

ep7/2006, 2 Seiten

Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurden in Wohnungen Steckdosen ohne Schutzleiteranschluss festgestellt, obwohl eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist. Schon nach den TGL-Vorschriften wurden für diese Räume Schuko-Steckdosen gefordert. Ab wann war das nach TGL geregelt? Da der Wohnungsbesitzer zum jetzigen Zeitpunkt die Elektroanlage nicht komplett erneuern kann, möchte ich den Einsatz von Schuko-Steckdosen und die Aufteilung des PEN (kurzes TN-S-System) vorschlagen.


beseht nicht, weil diese mit fünf Buchsen bzw. Stiften ausgestattet sind und weil deren Schutzleiterbuchse bzw. Schutzleiterstift bei der Uhrzeigerstellung („Uhrzeit“) 6 h angeordnet ist. Literatur [1] Verlautbarung in DIN-Mitteilungen 71(1992)2, S. 162-169. [2] Verlautbarung in etz 113(1992)4, S. 240-242. [3] Entscheidung des DKE-Komitees 221 „Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V“ zur Anpassung bestehender Anlagen in den neuen Bundesländern und im Ostteils Berlins (Beitrittsgebiet). Elektropraktiker, Berlin 46(1992) 2, S. 126-127. [4] Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100/Beiblatt 2 zu VDE 0100:2001-05 Errichten von Niederspannungsanlagen; Verzeichnis der einschlägigen Normen und Übergangsfestlegungen. [5] DIN EN 60309-2/VDE 0623 Teil 20:2000-05 Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen; Anforderungen und Hauptmaße für die Austauschbarkeit von Stift- und Buchsensteckvorrichtungen. [6] Hering, E.: Industriesteckvorrichtungen. Elektropraktiker 48(1994)6, S. 520-525. E. Hering Steckdosen ohne Schutzkontakt in Wohnungen ? Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurden in Wohnungen Steckdosen ohne Schutzleiteranschluss festgestellt, obwohl eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist. Schon nach den TGL-Vorschriften wurden für diese Räume Schuko-Steckdosen gefordert. Ab wann war das nach TGL geregelt? Da der Wohnungsbesitzer zum jetzigen Zeitpunkt die Elektroanlage nicht komplett erneuern kann, möchte ich den Einsatz von Schuko-Steckdosen und die Aufteilung des PEN (kurzes TN-S-System) vorschlagen. ! Normfestlegungen für Schutzmaßnahmen beim indirekten Berühren In der DDR galten wie in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Einführung der Standards (TGL) für Elektroanlagen VDE-Vorschriften bzw. DIN-VDE-Normen. Die Umstellung von VDE-Vorschriften auf die staatlichen Standards (TGL) vollzog sich in der DDR im Rahmen des einheitlichen Standardwerks der Elektrotechnik in den Jahren 1965/66. Für Schutzmaßnahmen (Schutz gegen elektrischen Schlag) galten im und um den besagten Zeitraum folgende Normen bzw. Standards mit nachstehenden Festlegungen: · VDE 0100/11.58 mit Zusatzbestimmungen nach VDE 0100 Z/10.62 und Anhang [1] Gemäß § 6 N in [1] mussten Anlagen mit Spannungen über 65 V gegen Erde durch eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung geschützt werden. Nach § 6 N b) 1. in [1] waren davon Räume ausgenommen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Außer Küche und Badezimmer wurden zu dieser Zeit in Übereinstimmung mit [1] in Wohnungen Steckdosen ohne Schutzkontakt vorgesehen. Zu dieser Zeit waren diese Räume mit Holzdielen oder Parkett versehen, die die Isolierung zum Erdpotential sicherstellten. · VDE 0100 /11.64 [2] In diesen Zusatzbestimmungen wurde die Ausnahmeregelung wie folgt ergänzt: „ ... sofern sich in diesen Räumen keine leitenden und mit Erde in Verbindung stehenden metallenen Rohrleitungssysteme, z. B. Wasser-, Gas- oder Heizungsrohre befinden“. Daraus folgt: Ab 1.11.1964 war es damit nicht mehr zulässig, auf den Schutz beim indirekten Berühren in Wohnräumen mit Fernheizung zu verzichten. In der Regel wurde die klassische Nullung (heute TN-C-System) angewendet, wenn die Abschaltbedingungen eingehalten werden konnten. Eine Installation in diesen Räumen ohne Schutzmaßnahmen beim indirekten Berühren verstieß also schon zu diesem Zeitpunkt - sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR - gegen die Normen, wenn sich darin fremde leitfähige Teile mit Erdverbindung befanden. Wurden die von Ihnen genannten Anlagen nach dem 1. 11. 1964 errichtet und fehlt dort der Schutz beim indirekten Berühren, dann entsprach dies von Anfang an nicht den Normen. Solche Anlagen hatten und haben keinen Bestandsschutz. · TGL 200-0602/03 [3] In diesem Standard wurden die Festlegungen aus VDE 0100 Z/11.64 [2] inhaltlich übernommen. Allerdings galt die Festlegung nur für Neuanlagen und neue Anschlüsse. Beim Fehlen einer Schutzmaßnahme beim indirekten Berühren in Wohnräumen mit fremden leitfähigen Teilen mit Erdverbindung wurde keine Nachrüstung gefordert. · VDE 0100/5.73 [4] Nach § 6 a 1.3 dieser für die DDR nicht zutreffenden Norm wird hier das Nachrüsten einer Schutzmaßnahme beim indirekten Berühren gefordert, wenn durch den nachträglichen Einbau von zufällig berührbaren mit Erde in Verbindung stehenden Einrichtungen die Räume ihre frühere isolierende Beschaffenheit verloren haben. Bestandsschutz und Anpassungsforderungen An Hand genannter Normen und den dort erwähnten Aussagen sowie einem Vergleich mit dem Alter der vorhandenen Anlage lässt sich feststellen, ob schon zum Zeitpunkt des Errichtens gegen eine Norm oder einen Standard verstoßen wurde. Das Fehlen dieser Schutzmaßnahmen beim indirekten Berühren ist unabhängig davon in jedem Fall ein Mangel. Da in [3] keine Forderung zur Nachrüstung erhoben wurde und der Mangel damit weiter bestand, wurde zu seiner Beseitigung schließlich vom DKE - Komitee 221 im Jahre 1992 im Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 im Abschnitt C - die Anpassung bestehender Anlagen in den Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 529 EP0706-526-533 19.06.2006 14:46 Uhr Seite 529 neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins unter Punkt a) festgelegt, unverzüglich in Räumen mit isolierendem Fußboden eine Schutzmaßnahme nachzurüsten, wenn dort nachträglich zufällig berührbare fremde leitfähige Teile mit Erdverbindung eingebaut worden sind. Auch in der inzwischen erneuerten Fassung dieses Beiblatts 2 zu DIN VDE 0100 ist diese Festlegung noch zu finden [5]. Die Elektroanlage in einen sicherheitstechnischen Zustand zu versetzen, dieses kann nur durch den zuständigen Betreiber veranlasst werden, der einen Elektrofachbetrieb damit beauftragt. Ausführung eines „kurzen TN-S-Systems“ In neuen Anlagen und bei Erweiterungen wird seit Einführung der Norm [4] bei Querschnitten unter 10 mm2 ein besonderer Schutzleiter PE gefordert. In der DDR galt das gemäß TGL 9552/06 [6] nur in Küchen und Bädern. Mit dem „kurzen TN-S-System“ (klassische Nullung) wird ein TN-C-System dadurch ergänzt, dass der PEN-Leiter vor der anzuschließenden Steckdose oder einem Verbrauchsmittel in Neutralleiter und PE-Leiter aufgeteilt wird. Steckdosen ohne Schutzkontakt sind durch Steckdosen mit Schutzkontakt zu ersetzen. Da überwiegend TN-Systeme vorhanden sind und in Wohnungen der PEN-Leiter dort zwangsläufig vorhanden sein muss, lässt sich das „kurze TN-S-System“ ergänzen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Nachteile des TN-C-Systems allerdings erhalten bleiben. Bei einer Unterbrechung des PEN-Leiters kommt beim Berühren eines fehlerlosen Verbrauchsmittel der Schutzklasse I ein Berührungsstrom zum Fliessen ! Das „kurze TN-S-System“ kann schon aus diesem Grunde ein „normales“ TN-S-System auf Dauer aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht ersetzen. Als vorübergehende Lösung bis zu einer kompletten Neuinstallation ist es aber anwendbar, wobei vor allem folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen: · Möglichen Unterbrechungen des PEN-Leiters sollte durch eine sichere Anschluss-und Verbindungstechnik vorgebeugt werden (z. B. Einsatz der Pressverbindungstechnik bei vorhandenen Al-Leitungen). · Es ist zuprüfen, ob das Isoliervermögen das Weiternutzen der oftmals 40 Jahre alten Anlagen noch zulässt. Hierbei darf nicht übersehen werden, dass die noch immer zulässige untere Grenze von 1000 /V an sich schon auf Schwachstellen hinweist. · Die Farbkennzeichnung sollte in einer Anlage einheitlich sein, wobei der jetzt geltenden Norm Vorrang gebührt. Es ist zu empfehlen, bei den Wartungsarbeiten vor einer Entscheidung eine exakte Prüfung vorzunehmen. Literatur [1] VDE 0100/11.58 mit Zusatzbestimmungen nach VDE 0100Z/10.62 und Anhang Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen unter 1000 V. [2] VDE 0100Z/11.64 Zusatzbestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. [3] TGL 200-0602/03 (Ausg. 04.65 und folgende) Schutzmaßnahmen in elektrotechnischen Anlagen; Schutz beim Berühren betriebsmäßig nicht unter Spannung stehender Teile. [4] VDE 0100/05.73 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. [5] Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100:2001-05 Errichten von Niederspannungsanlagen; Verzeichnis der einschlägigen Normen und Übergangsfestlegungen. [6] TGL 9552/06:1984-07 Wohngebäude; Elektrotechnische Anlagen. H. Senkbeil Spannungsanzeige an Steckdosen ? In der VDE 0100 Teil 710.55.3 bringt mich der letzte Anhang „Steckdosen, die für den Anschluss medizinischer Geräte vorgesehen sind, müssen mit einer Spannungsanzeige versehen sein. Die Lampen dieser Spannungsanzeige müssen von langer Lebensdauer sein“ ein wenig ins Zweifeln. Bezieht sich dieser Satz nur auf Räume der Anwendungsgruppe 2? Was mache ich dann mit den Steckdosen in den Patienten-Zimmern an den Bettenplätzen? Da werden doch auch medizinische Geräte eingesteckt. ! Vor Jahren haben verschiedene Ausrüster von medizinischen Einrichtungen damit begonnen, Steckdosen in besonders sensiblen Bereichen mit Spannungsanzeigen zu versehen. Vor allem an so genannten Versorgungsampeln und Krankenbettinstallationseinheiten werden diese Anzeigen schon sehr lange verwendet. Auch im europäischen Ausland hat man ausgesprochen gute Erfahrungen mit solchen Spannungsanzeigen gemacht. Durch die Anzeige wird auch dem Nutzer, der den versorgungstechnischen Hintergrund nicht kennt, signalisiert, dass an dieser Steckdose Spannung anliegt. Dies ist eine sehr einfache und auch preiswerte Methode, um gegebenenfalls sehr schnell auf Ausfälle im Endstromkreis reagieren zu können bzw. dass auch ein Laie leicht erkennen kann, dass Steckvorrichtungen nicht benutzt werden können. Sollten in einem Raum sogar zwei unterschiedliche Versorgungssysteme installiert sein, so ist dieses Signal außerdem ein zusätzliches Zeichen dafür, welches System noch in Betrieb ist. Es kann somit für eine Reaktion auf diese Situation für den Anwender sehr hilfreich sein. Da eine solche Spannungsanzeige natürlich immer auch eine neue Fehlerquelle darstellen kann, sollen nur Lampen für diese Anzeigen verwendet werden, die von bauartbedingt langer Lebensdauer sind (Glimmlampen oder LED). Somit ist ein Ausfall einer solchen Lampe bis zu einer turnusmäßigen Prüfung oder einem turnusmäßigen Austausch wenig wahrscheinlich. In Räumen der Gruppe 2 ist die schnelle Reaktion auf Ausfälle besonders wichtig. Deshalb wurde in der Norm die Neuinstallation von Steckdosen mit Spannungsanzeige nur für diese Räume zwingend vorgesehen. Dies ist natürlich wie immer nur eine Mindestanforderung. Es steht jedem völlig frei, darüber hinaus auch in anderen Räumen mit medizinischer Nutzung solche Steckdosen mit Spannungsanzeige zu installieren, wenn das für die Übersichtlichkeit oder für den Betriebsablauf für notwendig erachtet wird. Die Norm fordert es aber nicht. T. Flügel Feuchtrauminstallation ? In unserer Waschhalle wurde bei einer Ortsbegehung eine Feuchtraumsteckdose mit Schraubdeckel bemängelt, die sich etwa 15 cm über dem Fußboden befindet und in die ein herkömmlicher Schukostecker eingesteckt war. Nach welcher Norm ist die Installation auszuführen, um den Bedingungen gerecht zu werden? ! Wenn das nachgestellte Bild a) prinzipiell Ihrer Beschreibung entspricht, wurde der von Ihnen genannte „herkömmliche Stecker“ zu Recht bemängelt. Er ist für die Bedingungen in einer Waschhalle nicht geeignet. Zuständig ist DIN VDE 0100-737 [1]. Im Abschnitt 5.2 dieser Norm heißt es: ,,In Bereichen und Räumen, in denen mit Strahlwasser umgegangen wird und elektrische Betriebsmittel üblicherweise nicht zu Reinigungszwecken direkt angestrahlt werden, müssen die Betriebsmittel mindestens spritzwassergeschützt sein (Schutzart IP X4 ...). In Bereichen und Räumen, in denen mit Strahlwasser umgegangen wird, müssen Betriebsmittel, die unmittelbar dem Wasserstrahl ausgesetzt sind, hinsichtlich des Wasserschutzes eine der Beanspruchung durch den Wasserstrahl entsprechende Schutzart oder einen ge-Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 530 LESERANFRAGEN NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. EP0706-526-533 19.06.2006 14:46 Uhr Seite 530

Autor
  • H. Senkbeil
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