Im Rahmen von Wartungsarbeiten wurden in Wohnungen Steckdosen ohne Schutzleiteranschluss festgestellt, obwohl eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist. Schon nach den TGL-Vorschriften wurden für diese Räume Schuko-Steckdosen gefordert. Ab wann war das nach TGL geregelt? Da der Wohnungsbesitzer zum jetzigen Zeitpunkt die Elektroanlage nicht komplett erneuern kann, möchte ich den Einsatz von Schuko-Steckdosen und die Aufteilung des PEN (kurzes TN-S-System) vorschlagen.