Software für die Verwaltung offner Posten
ep7/2001, 1 Seite
Software für die Verwaltung offner Posten Die Verwaltung und Buchung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen erfordert im Handwerkerbüro viele Arbeitsgänge und verursacht Kosten. Bei der Kontierung und Buchung der Belege außer Haus beim Steuerberater fallen nicht unerhebliche monatliche Kosten an. Gerade hier verbirgt sich ein oft noch unerkanntes Einsparungspotential für den Handwerksbetrieb. Mit einer professionellen OPOS (Offene Posten)-Lösung können 80% der notwendigen Arbeitsschritte ganz einfach und sicher im Handwerkerbüro per EDV erledigt werden. Die Belege bleiben im Haus und unnötige kostenintensive Arbeitsschritte werden vermieden. Die automatisierte Übergabe an die DATEVoderandere Finanzbuchhaltungen besteht aus zwei Teilen. Nicht nur der bisher übliche Schritt 1, die Debitorensollstellung (Übergabe der Ausgangsrechnungen per DATEV-Schnittstelle), sondern auch alle folgenden Schritte werden vom OPOS-Modul einfach und sicher abgewickelt. Sehr kritisch für die automatisierte Übergabe sind Zahlungseingänge mit Skontoabzug. Normalerweise sind solche Zahlungsdifferenzen in der Finanzbuchhaltung manuell mit mehreren Buchungssätzen zu erfassen. Gerade hier verbirgt sich ein enormes Einsparungspotential, wenn bei der Erfassung der Zahlungseingänge die notwendigen Buchungssätze ganz automatisch erzeugt werden. Die Grundidee ist somit, von der Übergabe der Ausgangs- und Eingangsrechnungen bis zur Übergabe sämtlicher Zahlungsvorgänge, alle Geschäftsvorfälle im Auftragsbearbeitungsprogramm zu erledigen. Damit können am Ende des Monats alle notwendigen Buchungssätze an den Steuerberater übergeben werden und weitere Erfassungs- und Buchungskosten entfallen. Betrachtet man die zur Zeit am Markt verfügbaren Produkte, fällt auf, dass fast immer mit dem Slogan „DATEV-Schnittstelle“ geworben wird, aber funktional nicht mehr als der Schritt eins möglich ist. Der Software-Hersteller IN-Software bietet mit dem Programm INFORM PROfessional eine Software, die alle Vorgänge vom Eingang der Rechnung bis zur Zahlung mit Skonto/Abzug unterstützt. Am Ende des Monats werden alle notwendigen Buchungen automatisch erzeugt. Die Diskette kann dann direkt in die eigene oder die DATEV-Finanzbuchhaltung eingelesen werden. Erst hierdurch wird ein Grad der Automatisierung erreicht, der echte Kostenvorteile bringt. Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 7 551 Mit Hilfe einer Offenen Posten Software (OPOS) lassen sich Mahnprozesse im Handwerksbetrieb automatisieren ARBEITSRECHT Minderheitenschutz bei Ersatzfreistellung An der Freistellungswahl eines 15-köpfigen Betriebsrats beteiligten sich zwei Listen. Auf den Vorschlag der Liste 1 entfielen neun Stimmen, auf den der Liste 2 sechs Stimmen. Während der Amtszeit des Betriebsrats verzichtete ein von der Liste 2 vorgeschlagenes Betriebsratsmitglied auf die Freistellung. Daraufhin wurde das letzte auf dem ursprünglichen Wahlvorschlag der Liste 1 aufgeführte Betriebsratsmitglied in die Freistellung gewählt. Die zur Liste 2 gehörenden Betriebsratsmitglieder haben die Wahl angefochten und die Feststellung beantragt, dass ein von ihnen bei der ursprünglichen Freistellungswahl vorgeschlagenes Betriebsratsmitglied nachgerückt sei. Arb G und LAG haben die Anträge abgewiesen, das BAG hat ihnen entsprochen. Endet während der Amtszeit des Betriebsrats die Freistellung eines im Wege der Verhältniswahl gewählten Betriebsratsmitglieds vorzeitig, ist bei der Ersatzfreistellung der Minderheitenschutz zu beachten. Das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied ist daher der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. Eine abweichend hiervon durchgeführte Nachwahl ist anfechtbar. BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 Kündigung zur Unzeit Die Klägerin stand seit Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis Ende Mai 1999 befristeten, ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnis. Im September 1998 erfuhr sie von der unheilbaren Krebserkrankung ihres Lebensgefährten. Wegen der seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt sie eine Kündigung zum 30. November 1998. Sie hält die Kündigung für unwirksam. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Zwar kann eine zur Unzeit ausgesprochene, wegen ihres Zeitpunkts besonders belastende Kündigung rechtsunwirksam sein. Die „Unzeit“ allein genügt jedoch regelmäßig nicht. Vielmehr sind weitere Umstände erforderlich, etwa dass der Arbeitgeber absichtlich oder auf Grund einer auf Missachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers beruhenden Gedankenlosigkeit einen diesen besonders beeinträchtigenden Kündigungszeitpunkt wählt. Die Beklagte hat aus nicht bestrittenen sachlichen Gründen gekündigt. Die Form der Kündigung, deren Zeitpunkt zur Wahrung der Kündigungsfrist erforderlich war, ist nicht als anstößig oder rücksichtslos zu bewerten. BAG, Urteil vom 5. April 2001 - 2 AZR 185/00 Tariferhöhung nach Verbandsaustritt? Zwischen der Klägerin und der beklagten Arbeitgeberin galt der Entgelttarifvertrag Ost (ETV-Ost), der auf den für Berlin-West geltenden ETV-West verwies. Ab 1. Mai 1997 sah der ETV-Ost das Erreichen des West-Vergütungsniveaus vor. Seitdem erhält die Klägerin entsprechende Vergütung. Zum 28. Februar 1997 trat die Beklagte aus der Tarifgemeinschaft aus. Im November 1998 schlossen die Tarifparteien für Berlin-West einen weiteren ETV-West mit Wirkung ab 1. November 1998, der die Entgeltsätze erhöhte. Mit der Klage begehrt die Klägerin Zahlung dieser Tariferhöhung. Das Arb G hat der Klage stattgegeben, das LAG sie abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Wegen der Blankettverweisung hinsichtlich der Stufensteigerungen auf die Tarifentgelte im ETV-West endete der Tarifvertrag nach dem Verbandsaustritt der Beklagten, als neue Tarifentgelte für Berlin-West vereinbart wurden. Damit endete auch die Tarifgebundenheit der Beklagten an den ETV-Ost. BAG, Urteil vom 4. April 2001 - 16 Sa 1752/99 KOOPERATION Die Rubrik „Arbeitsrecht“ entsteht in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ der Huss Medien Gmb H Berlin. Probehefte können unter Telefon (030) 42151-245 angefordert werden.
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