In den vorangegangenen Beiträgen wurde das Thema der Planung einzelner sicherheitstechnischer Anlagen und Systeme stellenweise angesprochen. In diesem Beitrag soll es jedoch um die Planungsleistungen vor der Auftragsvergabe gehen, einem Bereich also, der gerne umgangen wird. Er verursacht Kosten und wird ggf. nur dann bezahlt, wenn es zu einem Auftrag kommt. Kontroverse Diskussionen zeigen, dass hier Handlungsbedarf besteht, Änderungen vorzunehmen.