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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Sicherheitsbeleuchtung in Schulen

ep6/2006, 1 Seite

Die Thüringer Schulbaurichtlinie sagt im Pkt. 7 aus: „Eine Sicherheitsbeleuchtung muss in notwendigen Fluren, notwendigen Treppenräumen und fensterlosen Aufenthaltsräumen vorhanden sein.“ Die Erläuterung zu Punkt 7 sagt weiterhin: „Eine Sicherheitsbeleuchtung wird abweichend von der bisherigen Regelung der Nummer 3.14.2 SchulbauR nur noch für notwendige Flure, notwendige Treppenräume und fensterlose Aufenthaltsräume vorgeschrieben. Da der Schulbetrieb an allgemein bildenden Schulen regelmäßig in der Zeit von 7.30 bis 17.30 stattfindet, ist eine allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich. Es ist entbehrlich, die Einzelheiten der Sicherheitsbeleuchtung vorzuschreiben, da dafür DIN VDE 0108-1 herangezogen werden kann.“ In der DIN VDE 108-1 steht jedoch, dass eine Sicherheitsbeleuchtung nur in Schulen ab einer Geschossfläche von 3 000 m2/Geschoss erforderlich ist. Daraus wird bei Planungen geschlussfolgert, dass in kleineren Schulen keine Sicherheitsbeleuchtung notwendig ist. Hier widersprechen sich die DIN-Norm und die SchulbauR. Meiner Meinung nach ist die SchulbauR eine Landesrichtlinie und steht über der DIN-Norm, so dass in jeder Schule, größenunabhängig, eine Sicherheitsbeleuchtung in den in der SchulbauR geforderten Bereichen vorhanden sein muss. In denke, der Hinweis auf die DIN-Norm bezieht sich nur auf die technische Ausführung. Auf der Grundlage der Schlussfolgerung, dass keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein muss, werden diese zwar trotzdem geplant, aber völlig abweichend von den Forderungen der DIN-Norm, z. B. nur eine Stunde Brenndauer, Rettungszeichen in Bereitschaftsschaltung, nachleuchtende Schilder als Rettungszeichen usw. Was ist richtig? In der SchulbauR kommt der Begriff allgemeine Sicherheitsbeleuchtung vor. Diesen Begriff gibt es aber nicht in der DIN-Norm. Was ist damit gemeint? Meiner Auffassung nach besteht eine Sicherheitsbeleuchtung immer aus beleuchteten Fluchtwegkennzeichen und Sicherheitsleuchten die den Fluchtweg gleichmäßig mit einer vorgeschriebenen Beleuchtungsstärke ausleuchten um das gefahrlose Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Was halten Sie von den nachleuchtenden Schildern? Sind diese überhaupt als Sicherheitsbeleuchtung zugelassen?


   

Autor
  • A. Ryß
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