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Sicherheitstechnik-weitere | Schutzmaßnahmen

Sicherheitsbeleuchtung in der Pflege

ep5/2024, 1 Seite

In einer Pflegeeinrichtung haben wir u. a. auch die Sicherheitsbeleuchtung installiert. Es gibt eine HV-SV und mehrere SV-Unterverteilungen. Als Sicherheitsstromquelle ist ein Netzersatzaggregat vorhanden, also keine Zentralbatterieanlage. Außer auf den Rettungswegen sind auch Sicherheitsleuchten in diversen anderen Räumlichkeiten gefordert, wie z. B. auch in den Pflegebädern. Dazu unsere Fragen. Da die Pflegebäder auch eine Badewanne haben, fallen die Räume in den Bereich der VDE 0100-701. Darin ist gefordert, dass in Räumen mit Badewanne oder Dusche alle Stromkreise mit einer oder mehreren RCDs nicht größer als 30 mA geschützt sein müssen. Durch den Anlagenaufbau mit den SV-Unterverteilern und der Wechselstromquelle als Sicherheitsstromquelle könnten wir das durchaus noch nachbessern. Es gibt aber seit Oktober 2022 die neue VDE 0100-560. Darin steht neuerdings in 560.7.13, dass RCDs nicht für den Schutz von Stromkreisen für Sicherheitszwecke verwendet werden dürfen. Beißt sich jetzt die Katze in den Schwanz? Können Sie uns Lösungen aufzeigen?


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Autor
  • Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe
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