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Sichere Luftfahrt mit einem „Drohnen-Führerschein“

Kenntnisnachweis für Drohnen erforderlich
ep2/2018, 2 Seiten

Drohnen können ein nettes Spielzeug sein – oder ein wichtiges Arbeitsmittel. In beiden Fällen ist ihr Einsatz mit Risiken verbunden. Auch dem Schutz vor Drohnen kommt wachsende Bedeutung zu. Seit 1. Oktober 2017 müssen Pilotenvon Drohnen mit einem Gewicht über 2 kg einen „Drohnen-Führerschein“ – einen Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb – besitzen.


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