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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Schutztrennung - Arbeiten in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit (3)

ep3/2004, 3 Seiten

Im Band 82 der VDE-Schriftenreihe „Schutz in elektrischen Anlagen“ wird bei der Erläuterung der Installationsregeln für Schutztrennung auf Seite 207 verlangt: „Es ist zu beachten, dass bei Anwendung der Schutztrennung in metallischen Behältern, die Körper von Elektrowerkzeugen der Schutzklasse I mit dem Standort leitend verbunden sein müssen". In der VDE 0100-410, HD384.4.41 S2:1996 wird die Schutztrennung ausführlich beschrieben. In keinem Abschnitt wird obige Forderung erwähnt. Müssen wir, wenn sichergestellt ist, dass nur ein Betriebsmittel pro Trenntrafo betrieben wird, dieser Forderung nachkommen oder beziehen sich die Autoren eventuell auf eine Forderung aus einer alten Vorschrift. Sollte die Forderung noch bestehen, dazu kurz unsere Meinung: Bei der Erdung des Körpers einer Maschine würde ein erster Fehler (in dem geerdeten Gerät) unbemerkt auf den gesamten metallischen Behälter usw. verschleppt. Somit würde der Mensch, egal wo er sich in diesem Behälter befindet, auf dem Fehlerpotential stehen. Sollte außerdem z. B. in einem Verlängerungskabel ein Isolationsschaden und damit ein zweiter Fehler vorhanden sein, würde der Mensch beim Berühren des Kabels Teil des Stromkreises. Eine Schutzeinrichtung von z. B. 2 A im Trenntrafo würde über die etwa 1000 Ohm Körperwiderstand des Menschen überhaupt nicht ansprechen. Das heißt, es würden etwa 230 mA dauerhaft fließen. Was wäre mit Geräten der Schutzklasse II, bei denen durch schadhafte Basis- und Schutzisolierung eine Spannungsverschleppung auf das Außengehäuse stattfindet? Ein solches Gerät wäre doch dann vom Gefährdungspotential einem defekten Gerät der Schutzklasse I gleichzusetzen. In diesem Fall ein Gerät der Schutzklasse II an eine PA-Leitung anzuschließen, wäre doch aber mehr als fragwürdig.


   

Autor
  • W. Hörmann
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