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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Schutzklasse einer Schaltgerätekombination

ep5/2012, 2 Seiten

In einem Industrieunternehmen mit mehreren Gebäuden werden die Zustände von Pumpen, wichtigen Türen sowie Luken und Meldungen über Störungen von Antrieben usw. über Fernmeldeleitungen an eine Auswerteeinheit übertragen. Eine oder mehrere dieser Auswerteeinheiten mit je bis zu 30 Eingängen befinden sich in jedem Gebäude. Der Ausgang jeder Einheit sendet die Zustände der Eingänge über eine Fernmeldeleitung codiert an eine Zentrale. Alle Meldeleitungen werden auf Unterbrechung, Kurz- und Erdschluss überwacht. Bei Netzausfall wird jedes System über einen eingebauten Akku gepuffert. Die Systeme werden komplett in einem abschließbaren Stahlschrank geliefert. Der Anschluss an das 230-V-Netz erfolgt über eine Steckvorrichtung. Hierbei wird eine Leitung (3 x 1,5 mm²) mit Steckvorrichtung in den Stahlschrank eingeführt und gesteckt. L und N sind über ein Netzfilter an den Netztrafo 230 V/24 V geschaltet. Der PE endet am Metallgehäuse des Netzfilters. Das Netzfilter ist über eine Isolierung an dem Metallschrank befestigt. Am Schrank sind zudem auch der vom Hersteller geforderte Potentialausgleich (16 mm² Cu) sowie die Schirme der Fernmeldekabel angeschlossen. Bislang stand auf dem Geräteschild neben anderen technischen Angaben auch das Symbol für die Schutzisolierung. Seit einiger Zeit ist hier die Angabe "Schutzklasse I" zu finden. Alte und neue Systeme sind baugleich und werden auch unverändert angeschlossen. Auf Nachfrage beim Hersteller bekamen wir als Antwort, dass die Anlage jetzt über einen Schutzpotentialausgleich verfügt und darum der Schutzklasse I entspricht. Welche Schutzklasse ist hier tatsächlich zutreffend?


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Autor
  • W. Hörmann
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